Das Wichtigste in Kürze
Für die Gründung einer GmbH in der Schweiz brauchen Sie: mindestens eine Gesellschafterin oder einen Gesellschafter, ein Stammkapital von CHF 20'000 (voll einzubezahlen), einen Geschäftsführer mit Wohnsitz in der Schweiz, einen verfügbaren Firmennamen mit dem Zusatz «GmbH», einen Sitz in einem Schweizer Kanton sowie Statuten, die öffentlich beurkundet werden. Alle Dokumente erstellen wir für Sie – die Gründung läuft komplett online für CHF 390.– pauschal.
Die GmbH ist die beliebteste Rechtsform der Schweiz – und die Voraussetzungen sind überschaubar. Dieser Artikel listet alle Anforderungen auf, die Sie erfüllen müssen, und zeigt, welche Punkte wir als Notariat für Sie übernehmen.
1. Personen: Wer darf eine GmbH gründen?
- Gesellschafter: Mindestens eine Person – natürlich oder juristisch. Eine Einmann-GmbH ist ausdrücklich zulässig. Nach oben gibt es keine Grenze.
- Geschäftsführung: Mindestens ein Geschäftsführer mit Einzelzeichnungsberechtigung muss Wohnsitz in der Schweiz haben (Art. 814 Abs. 3 OR). Gesellschafter und Geschäftsführer können dieselbe Person sein.
- Nationalität: spielt keine Rolle. Auch Ausländerinnen und Ausländer können gründen, sofern die Wohnsitzanforderung erfüllt ist. Details im Artikel Firma gründen als Ausländer.
2. Stammkapital: CHF 20'000
Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt CHF 20'000 und muss bei der Gründung vollständig einbezahlt werden (Art. 773 OR). Zwei Wege sind möglich:
- Bareinzahlung auf ein Sperrkonto bei einer Schweizer Bank. Die Bank stellt die Kapitaleinzahlungsbestätigung aus.
- Sacheinlage – Sie bringen Sachwerte ein (Fahrzeuge, Immobilien, Beteiligungen, Kryptowährungen). Kein Bankkonto nötig, dafür Prüfung durch einen Revisor. Mehr unter Sacheinlagegründung.
Nach dem Handelsregistereintrag wird das Kapital freigegeben und steht Ihrer GmbH als Betriebsvermögen zur Verfügung. Alles zum Thema im Artikel Stammkapital der GmbH.
3. Firmenname
Der Name ist grundsätzlich frei wählbar, muss aber:
- den Zusatz «GmbH» enthalten,
- eindeutig sein – kein bereits eingetragener identischer Name in der Schweiz (Prüfung auf zefix.ch),
- nicht irreführend sein (keine falschen Hinweise auf Tätigkeit, Grösse oder amtlichen Charakter).
Wir prüfen die Verfügbarkeit für Sie. Tipps zur Namenswahl finden Sie im Artikel Firmennamen prüfen.
4. Sitz und Geschäftsadresse
Die GmbH braucht einen Sitz in einer Schweizer Gemeinde – in jedem der 26 Kantone möglich, unabhängig von Ihrem Wohnort. Wird eine fremde Adresse als Sitz verwendet (z. B. ein Treuhänder oder Coworking-Space), braucht es eine Domizilhalterbestätigung. Ohne eigene Adresse bietet unser Domizilservice eine Lösung. Welcher Kanton steuerlich attraktiv ist, zeigen unsere Kantons-Guides.
5. Statuten und Gründungsdokumente
Für die Gründung sind folgende Dokumente nötig – den grössten Teil erstellen wir für Sie:
- Statuten mit Firma, Sitz, Zweck, Stammkapital und Stammanteilen
- Errichtungsakt (Gründungsurkunde)
- Handelsregisteranmeldung
- Kapitaleinzahlungsbestätigung der Bank (bei Bargründung)
- Stampa-Erklärung (Bestätigung, dass keine weiteren Sacheinlagen bestehen)
- Lex-Friedrich-Erklärung (Erklärung zum Grundstückerwerb)
- Opting-out-Erklärung, falls auf die Revisionsstelle verzichtet wird
- Ausweiskopien aller Gesellschafter und Geschäftsführer
- Domizilhalterbestätigung, falls eine Drittadresse als Sitz dient
6. Öffentliche Beurkundung
Die GmbH-Gründung muss zwingend öffentlich beurkundet werden – das kann nur ein Notariat. Bei uns geschieht das online: innert 24 Stunden nach Eingang Ihrer vollständigen Unterlagen beurkunden wir die Gründung und reichen sie beim Handelsregisteramt ein, ohne physischen Termin. Den kompletten Ablauf beschreibt der Artikel GmbH online gründen.
7. Revisionsstelle: meist verzichtbar
Kleine GmbHs können auf eine Revisionsstelle verzichten (Opting-out), wenn alle Gesellschafter zustimmen und das Unternehmen weniger als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt hat. Bei Neugründungen ist das der Regelfall – wir berücksichtigen es direkt im Gründungsprozess. Details im Artikel Revisionsstelle und Opting-out.
Checkliste: Was Sie mitbringen müssen
- Entscheidung für Firmenname, Sitz und Zweck
- Angaben zu allen Gesellschaftern und zur Geschäftsführung (inkl. Ausweiskopien)
- Aufteilung der Stammanteile
- CHF 20'000 Stammkapital (Bareinzahlung oder Sacheinlage)
- Bei Drittadresse: Domizilhalterbestätigung
Alles Weitere – Statuten, Errichtungsakt, Erklärungen, Handelsregisteranmeldung und Beurkundung – übernehmen wir.
Was kostet die Gründung?
Bei firmagründen.jetzt kostet die GmbH-Gründung CHF 390.– pauschal – inklusive Notariat, Anwalt, Beratung, aller Dokumente und Einreichung.
Hinzu kommt einzig die staatliche Handelsregistergebühr (ca. CHF 600–800, je nach Kanton). Eine detaillierte Aufstellung finden Sie im Artikel GmbH-Gründung: Kosten.
Häufige Fragen zu den Voraussetzungen
Brauche ich Eigenkapital über das Stammkapital hinaus?
Nein. Gesetzlich ist nur das Stammkapital von CHF 20'000 vorgeschrieben. Wie viel Betriebskapital Sie darüber hinaus benötigen, hängt von Ihrem Geschäftsmodell ab – ein Businessplan hilft bei der Planung.
Kann ich die GmbH nebenberuflich gründen?
Ja. Weder das Gesetz noch das Handelsregister verlangen eine hauptberufliche Tätigkeit. Was zu beachten ist, erklärt der Artikel Nebenberuflich gründen.
Wie lange dauert es, bis alle Voraussetzungen erfüllt sind?
Die Datenerfassung dauert wenige Minuten, die Unterlagen erhalten Sie innert 24 Stunden. Der zeitkritische Punkt ist meist die Sperrkonto-Eröffnung (1–5 Tage). Vom Start bis zum Handelsregistereintrag vergehen in der Regel 2–4 Wochen.
Fazit
Die Voraussetzungen für eine GmbH sind klar: eine Person, CHF 20'000 Kapital, ein Geschäftsführer mit Schweizer Wohnsitz, ein freier Firmenname und ein Sitz in der Schweiz. Alles andere ist Dokumentenarbeit – und die erledigen wir für Sie. Starten Sie Ihre GmbH-Gründung jetzt online.
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