Für bestehende GmbH & AG
Statutenänderung
Ihr Unternehmen verändert sich – Ihre Statuten sollten mithalten. Ob Sitzverlegung, Zweckänderung oder Firmenänderung: Wir übernehmen alles zum Pauschalpreis.
CHF 400.– pauschal
inkl. Notariat, Beurkundung & Einreichung
Zwei Wege zur Statutenänderung
Welche Statutenänderungen gibt es?
Die häufigsten Gründe für eine Statutenänderung im Überblick. Wir unterstützen Sie bei jeder Art von Anpassung.
Sitzverlegung
Verlegen Sie den Sitz Ihrer GmbH oder AG in einen anderen Kanton oder eine andere Gemeinde. Wir passen die Statuten an und melden die Änderung beim Handelsregister an.
- Umzug in einen anderen Kanton
- Verlegung innerhalb der gleichen Gemeinde
- Wechsel der Geschäftsadresse
Zweckänderung
Ihr Unternehmen entwickelt sich weiter? Passen Sie den statutarischen Zweck an, um neue Geschäftsfelder abzudecken oder den Zweck zu präzisieren.
- Erweiterung des Geschäftszwecks
- Einschränkung auf Kerngeschäft
- Anpassung an neue Geschäftsfelder
Firmenänderung
Ändern Sie den Namen Ihrer Gesellschaft. Wir prüfen die Verfügbarkeit, passen die Statuten an und melden die neue Firma beim Handelsregister an.
- Kompletter Namenswechsel
- Anpassung der Rechtsformbezeichnung
- Ergänzung eines Zusatzes
Weitere Änderungen
Neben den häufigsten Änderungen unterstützen wir Sie auch bei allen weiteren statutarischen Anpassungen Ihrer Gesellschaft.
- Änderung der Geschäftsführung / Zeichnungsberechtigung
- Anpassung der Revisionsstelle (Opting-out / Opting-in)
- Änderung der Aktienart (Namen-/Inhaberaktien)
- Anpassung von Stimmrechts- oder Gewinnverteilungsregeln
So läuft Ihre Statutenänderung ab
In fünf Schritten zur aktualisierten Firma – schnell, unkompliziert und rechtssicher.
Anfrage stellen
Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail oder über unser Kontaktformular. Beschreiben Sie kurz, welche Statutenänderung Sie benötigen.
Unterlagen einreichen
Senden Sie uns die aktuellen Statuten und allfällige Beschlüsse der Generalversammlung oder des Verwaltungsrats. Wir prüfen alles und erstellen die neuen Statuten.
Entwurf prüfen
Sie erhalten den Entwurf der angepassten Statuten per E-Mail. Prüfen Sie alles in Ruhe und geben Sie uns Ihr Feedback.
Beurkundung
Unser Notar beurkundet die geänderten Statuten. Dies kann je nach Änderung physisch oder digital (mit QES) erfolgen.
Handelsregister-Anmeldung
Wir reichen die Änderung beim zuständigen Handelsregisteramt ein. In der Regel ist der neue Eintrag innerhalb von 7–14 Tagen sichtbar.
Benötigte Unterlagen
Damit wir Ihre Statutenänderung zügig abwickeln können, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Aktuelle Statuten der Gesellschaft
- Protokoll der Generalversammlung mit dem Änderungsbeschluss
- Aktueller Handelsregisterauszug
- Ausweiskopie der zeichnungsberechtigten Personen
- Allfällige Vollmachten bei Vertretung
Nicht sicher, ob alle Unterlagen vorhanden sind? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter.
100% digital möglich
Gründen Sie komplett digital – mit qualifizierter elektronischer Signatur
Mit der QES (qualifizierte elektronische Signatur) können Sie den gesamten Prozess ohne Papier, ohne Ausdrucken und ohne physischen Termin abwickeln. Ihre digitale Unterschrift ersetzt die handschriftliche Unterschrift und die Beglaubigung – alles in einem Schritt.
Traditioneller Weg
Digitaler Weg mit QES
EmpfohlenZusatzkosten QES
+ CHF 150.–
Einmalige Pauschale für die komplett digitale Gründung mittels QES. Alles inklusive: Einrichtung, QES-Identifikation, Signaturkosten und digitale Beglaubigung. Keine weiteren Kosten.
Besonders vorteilhaft für
- Gründer im Ausland (keine Apostille nötig)
- Teams an verschiedenen Standorten
- Schnelle Gründung ohne Terminkoordination
- Personen ohne Zugang zu einem Schweizer Notar/Gemeinde
Was ist eine QES?
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist gemäss Schweizer Recht (ZertES, Art. 14 Abs. 2bis OR) der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Sie ermöglicht die Selbstbeglaubigung Ihrer Unterschrift – ohne Gang zur Gemeinde oder zum Notar. Die Identifikation erfolgt einmalig per Video und ist anschliessend für alle zukünftigen Signaturen gültig.
Für Ausländer ist die QES besonders attraktiv: Es entfällt die aufwendige Apostille oder Überbeglaubigung, die beim traditionellen Weg für im Ausland geleistete Unterschriften erforderlich wäre.
Häufige Fragen zur Statutenänderung
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Statutenänderungen bei GmbH und AG.
Statutenänderung benötigt?
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung. Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung Ihrer Statutenänderung – zum Pauschalpreis von CHF 400.–.