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GmbH online gründen: So funktioniert die digitale Firmengründung

11 Min. Lesezeit

GmbH online gründen: So funktioniert die digitale Firmengründung in der Schweiz

Die Zeiten, in denen Sie für eine GmbH-Gründung persönlich beim Notar, bei der Bank und auf dem Handelsregisteramt erscheinen mussten, sind vorbei. Heute können Sie Ihre GmbH komplett online gründen – ohne einen einzigen physischen Termin. Was früher Wochen dauerte und mehrere Behördengänge erforderte, lässt sich heute bequem von zu Hause oder aus dem Büro erledigen.

In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, wie die digitale GmbH-Gründung funktioniert, welche Voraussetzungen gelten und warum immer mehr Gründerinnen und Gründer den Online-Weg wählen.

Was bedeutet «GmbH online gründen»?

«GmbH online gründen» bedeutet, dass der gesamte Gründungsprozess digital abgewickelt wird. Sie müssen zu keinem Zeitpunkt physisch bei einem Notar, einer Bank oder einem Amt erscheinen. Konkret heisst das:

  • Die Erfassung Ihrer Gründungsdaten erfolgt über unseren KI-Gründungsassistenten – rund um die Uhr, von überall.
  • Die Gründungsdokumente (Statuten, Gründungsprotokoll, Stampa-Erklärung, Lex-Friedrich-Erklärung) werden von unserem Notariat erstellt und Ihnen digital zugestellt.
  • Die Unterschrift erfolgt entweder per qualifizierter elektronischer Signatur (QES) oder per Postversand der Dokumente.
  • Die notarielle Beurkundung wird durch unseren Notar vorgenommen – per Stellvertretung, ohne dass Sie persönlich erscheinen müssen.
  • Die Einreichung beim Handelsregister übernehmen wir vollständig für Sie.

Das Ergebnis: Eine rechtsgültig gegründete, im Handelsregister eingetragene GmbH – ohne dass Sie je einen Fuss in ein Büro gesetzt haben.

Der Begriff «online gründen» wird manchmal missverstanden: Es geht nicht darum, dass Sie lediglich ein Formular im Internet ausfüllen. Es bedeutet, dass jeder einzelne Schritt – von der ersten Beratung bis zur fertigen Handelsregistereintragung – digital erfolgen kann. Sie kommunizieren per E-Mail, Chat oder Videokonferenz, signieren elektronisch oder per Post, und unser Notar handelt per Stellvertretung. Das Resultat ist eine ganz normale, vollwertige GmbH – identisch mit jeder anderen im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft.

Voraussetzungen für die Online-GmbH-Gründung

Bevor Sie Ihre GmbH online gründen, müssen einige Grundvoraussetzungen erfüllt sein. Diese gelten unabhängig davon, ob Sie online oder traditionell gründen – sie ergeben sich aus dem Schweizerischen Obligationenrecht (OR) und der Handelsregisterverordnung (HRegV):

Gründerinnen und Gründer

Mindestens eine natürliche oder juristische Person ist erforderlich. Es gibt keine Obergrenze für die Anzahl der Gesellschafter. Auch ausländische Personen können eine Schweizer GmbH gründen – sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen mit Sitz im Ausland. Die Gesellschafter müssen sich lediglich identifizieren können (Reisepass oder Identitätskarte).

Stammkapital von CHF 20'000

Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt CHF 20'000 (Art. 773 OR). Dieses muss bei der Gründung vollständig liberiert (einbezahlt) werden. Die Einzahlung erfolgt auf ein Sperrkonto bei einer Schweizer Bank, das nach der Handelsregistereintragung freigegeben wird. Das Kapital fliesst anschliessend in die Gesellschaft und steht Ihnen für den Geschäftsbetrieb zur Verfügung – es handelt sich also nicht um «verlorene» Kosten, sondern um Ihr Betriebskapital.

Bankkonto oder Sacheinlage

Für die Kapitaleinzahlung benötigen Sie ein Schweizer Bankkonto. Alternativ können Sie eine Sacheinlage-Gründung vornehmen – dabei wird das Stammkapital nicht in bar, sondern durch Einbringung von Sachwerten (z.B. Fahrzeug, Maschinen, Laptop) erbracht. Mehr dazu erfahren Sie unter Sacheinlage-Gründung.

Firmensitz in der Schweiz

Jede GmbH braucht einen Sitz in der Schweiz. Das kann ein eigenes Büro, eine Geschäftsadresse bei einem Domizilservice oder eine c/o-Adresse sein. Der Sitz bestimmt, welches Handelsregisteramt zuständig ist und in welcher Gemeinde die Firma steuerpflichtig wird. Falls Sie noch keine eigene Geschäftsadresse haben, können wir Ihnen einen Domizilservice vermitteln.

Geschäftsführung mit Schweizer Wohnsitz

Mindestens eine Person in der Geschäftsführung muss in der Schweiz wohnhaft sein (Art. 814 Abs. 3 OR). Falls alle Gründer im Ausland leben, kann ein Domizilservice mit Geschäftsführer-Stellung helfen.

Firmenname

Der gewünschte Firmenname muss in der Schweiz einzigartig sein. Er darf nicht mit bestehenden Firmen verwechselbar sein. Wir prüfen den Namen über den Zentralen Firmenindex (Zefix), bevor die Gründung eingeleitet wird.

Schritt für Schritt: Der Online-Gründungsprozess

Der gesamte Prozess lässt sich in sechs klar definierte Schritte unterteilen. Jeder Schritt kann vollständig digital abgewickelt werden:

1. KI-Gründungsassistent starten

Besuchen Sie www.firmagründen.jetzt und starten Sie unseren KI-Gründungsassistenten. Dieser ist 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche verfügbar und führt Sie interaktiv durch den gesamten Erfassungsprozess. Der Assistent erfasst alle relevanten Daten: Firmenname, Sitz, Gesellschafter, Stammkapital, Geschäftsführung, Zweck und mehr. Sie können den Prozess jederzeit unterbrechen und später fortsetzen. Der Assistent beantwortet auch Ihre Fragen zur Gründung – etwa zur Wahl des Firmennamens, zur Aufteilung der Stammanteile oder zur Formulierung des Gesellschaftszwecks. Sie benötigen keinerlei Vorkenntnisse.

2. Dokumente erhalten

Auf Basis Ihrer Angaben erstellt unser Notariat die vollständigen Gründungsdokumente: Statuten, Gründungsprotokoll (öffentliche Urkunde), Stampa-Erklärung, Lex-Friedrich-Erklärung und die Anmeldung für das Handelsregister. Sie erhalten alle Dokumente per E-Mail zur Prüfung. In der Regel liegen die Entwürfe innert 1 bis 2 Arbeitstagen nach Abschluss der Datenerfassung vor. Sie können die Dokumente in Ruhe durchlesen und Änderungswünsche anbringen, bevor wir sie finalisieren.

3. Kapital einzahlen

Eröffnen Sie ein Kapitaleinzahlungskonto (Sperrkonto) bei einer Schweizer Bank und zahlen Sie das Stammkapital von mindestens CHF 20'000 ein. Die Bank stellt eine Kapitaleinzahlungsbestätigung aus, die wir für die Handelsregistereintragung benötigen.

Sie können die Bank frei wählen – die meisten Schweizer Banken bieten Kapitaleinzahlungskonten an. Falls Sie kein Schweizer Bankkonto eröffnen können oder wollen, wählen Sie alternativ die Sacheinlage-Variante und benötigen kein Bankkonto.

4. Digital signieren oder Dokumente per Post zurücksenden

Hier haben Sie zwei Optionen:

  • Option A – Qualifizierte elektronische Signatur (QES): Sie signieren alle Dokumente digital mit einer QES. Das ist die schnellste Variante – alles bleibt komplett papierlos. Kosten: CHF 150 Zuschlag.
  • Option B – Postversand: Sie erhalten die Dokumente per Post, unterschreiben handschriftlich und senden sie frankiert an uns zurück. Etwas langsamer, aber ohne Zusatzkosten.

5. Notarielle Beurkundung

Unser Notar beurkundet die Gründung per Stellvertretung. Das bedeutet: Sie erteilen uns eine Vollmacht, und unser Notar nimmt die öffentliche Beurkundung vor – ohne dass Sie persönlich anwesend sein müssen. Das ist rechtlich vollkommen gleichwertig mit einer Beurkundung in Ihrer Anwesenheit. Die Stellvertretung ist ein in der Schweizer Notariatspraxis seit Langem etabliertes und bewährtes Verfahren.

6. HR-Einreichung und Eintrag

Nach der Beurkundung reichen wir sämtliche Unterlagen beim zuständigen Handelsregisteramt ein. Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Kanton ca. 7 bis 10 Arbeitstage. Sobald Ihre GmbH eingetragen ist, werden Sie informiert und erhalten die Bestätigung der Eintragung. Ab diesem Zeitpunkt existiert Ihre GmbH offiziell, die Eintragung wird im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert und die Sperrkontofreigabe kann bei der Bank beantragt werden. Sie können Ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen.

Qualifizierte elektronische Signatur (QES) erklärt

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist das digitale Pendant zur handschriftlichen Unterschrift. Sie ist die höchste Stufe der elektronischen Signatur und rechtlich der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt (Art. 14 Abs. 2bis OR). Die QES ist optional – Sie können Ihre GmbH auch ohne QES online gründen (per Postversand der Dokumente). Wer jedoch den komplett papierlosen Weg bevorzugt, profitiert von der QES.

So funktioniert die Video-Identifikation

Um eine QES nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig per Video-Identifikation verifizieren. Der Prozess dauert ca. 10 bis 15 Minuten und funktioniert so:

1. Sie registrieren sich bei einem zugelassenen Signaturanbieter (z.B. Skribble, DocuSign oder SwissSign).

2. Sie starten die Video-Identifikation – alles, was Sie brauchen, ist eine Kamera, ein Mikrofon und Ihren gültigen Reisepass oder Ihre Identitätskarte.

3. Ein Mitarbeiter oder eine automatisierte Identifikation prüft Ihren Ausweis per Videokamera und stellt Ihnen einige Sicherheitsfragen.

4. Nach erfolgreicher Identifikation – in der Regel innert weniger Minuten – können Sie sofort QES-Signaturen setzen.

Die Identifikation muss nur einmal durchgeführt werden. Anschliessend können Sie Ihre QES beliebig oft einsetzen – nicht nur für die Firmengründung, sondern auch für Verträge, Vollmachten und andere Dokumente, die eine handschriftliche Unterschrift erfordern.

Rechtsgrundlage

Die QES basiert auf dem Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES) und ist durch Art. 14 Abs. 2bis OR der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Alle mit QES signierten Gründungsdokumente sind somit vollständig rechtsgültig.

Kosten bei firmagründen.jetzt

Für die Abwicklung der QES-Signatur berechnen wir einen pauschalen Zuschlag von CHF 150 – unabhängig von der Anzahl der Gesellschafter. Darin enthalten ist die Koordination mit dem Signaturanbieter und die technische Abwicklung.

Online vs. traditionell: Der Vergleich

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede zwischen der Online-Gründung mit firmagründen.jetzt und der traditionellen GmbH-Gründung in Eigenregie:

| Kriterium | Online-Gründung | Traditionelle Gründung |

|---|---|---|

| Dauer | 2–3 Wochen (inkl. HR-Eintrag) | 4–8 Wochen |

| Physische Termine | Keine | 2–4 (Bank, Notar, evt. Amt) |

| Verfügbarkeit | 24/7, von überall | Bürozeiten, vor Ort |

| Kosten (firmagründen.jetzt) | CHF 390 pauschal | CHF 1'500–3'000 (Eigenregie) |

| Dokumente | Digital per E-Mail | Papier per Post/persönlich |

| Notar | Per Stellvertretung | Persönliche Anwesenheit |

| Geeignet für Ausländer | Ja, ohne Einreise | Einreise in die Schweiz nötig |

| Beratung | KI-Assistent + persönlich | Treuhand/Anwalt (Stundenhonorar) |

Vorteile der Online-GmbH-Gründung

  • Keine Anreise nötig: Sie müssen weder zum Notar noch zur Bank noch zum Amt. Alles wird remote abgewickelt.
  • 24/7 verfügbar: Der KI-Gründungsassistent steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung – auch am Wochenende und an Feiertagen.
  • Von überall gründen: Ob Sie in Zürich, Berlin, Singapur oder New York sitzen – Sie können Ihre Schweizer GmbH von jedem Ort der Welt aus gründen.
  • Schneller: Durch die digitale Abwicklung entfallen Wartezeiten für Terminvereinbarungen und Postversand.
  • Günstiger: CHF 390 pauschal bei firmagründen.jetzt statt CHF 1'500–3'000 bei der traditionellen Gründung in Eigenregie.
  • Weniger Fehlerquellen: Der KI-Assistent prüft Ihre Angaben automatisch auf Vollständigkeit und Plausibilität.
  • Transparente Kosten: Bei firmagründen.jetzt zahlen Sie einen Pauschalpreis – keine Stundenabrechnung, keine versteckten Gebühren.
  • Alles aus einer Hand: Von der Beratung über die Dokumentenerstellung bis zur Einreichung beim Handelsregister – Sie haben einen Ansprechpartner für den gesamten Prozess.

Häufige Bedenken bei der Online-GmbH-Gründung

Ist eine Online-Gründung rechtssicher?

Ja, absolut. Die online gegründete GmbH basiert auf exakt derselben Rechtsgrundlage wie eine traditionell gegründete GmbH. Die Beurkundung erfolgt durch einen zugelassenen Schweizer Notar, die Eintragung durch das kantonale Handelsregisteramt. Es gibt keinen rechtlichen Unterschied – weder im Handelsregistereintrag noch in der gesellschaftsrechtlichen Stellung Ihrer GmbH. Ihre Geschäftspartner, Banken und Behörden sehen keinen Unterschied zu einer traditionell gegründeten Gesellschaft.

Brauche ich einen Schweizer Wohnsitz?

Nicht zwingend als Gesellschafter. Allerdings muss mindestens eine Person in der Geschäftsführung in der Schweiz wohnhaft sein (Art. 814 Abs. 3 OR). Falls Sie im Ausland leben und keine Person mit Schweizer Wohnsitz in der Geschäftsführung haben, kann dies über einen Domizilservice mit entsprechendem Geschäftsführer gelöst werden. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten.

Kann ich die Gründung auch ohne QES machen?

Selbstverständlich. Die QES ist optional. Sie können die Dokumente auch per Post erhalten, handschriftlich unterschreiben und an uns zurücksenden. Der Prozess dauert etwas länger, ist aber genauso rechtsgültig. Die meisten unserer Kunden entscheiden sich für die Post-Variante – die QES ist ein Komfortangebot für alle, die es besonders schnell und papierlos mögen.

Brauche ich Vorkenntnisse im Gesellschaftsrecht?

Nein. Unser KI-Gründungsassistent und unser Team begleiten Sie durch den gesamten Prozess. Sie müssen keine Statuten selbst formulieren, keine Gesetzestexte lesen und keine juristischen Entscheidungen treffen. Wir beraten Sie zu allen relevanten Fragen – von der Stammkapitalaufteilung bis zur Zweckformulierung.

Kosten der Online-GmbH-Gründung

| Position | Betrag |

|---|---|

| firmagründen.jetzt Pauschale | CHF 390 |

| QES-Zuschlag (optional) | CHF 150 |

| Handelsregistergebühr (kantonal) | ca. CHF 600–800 |

| SHAB-Publikation | ca. CHF 50 |

| Bankgebühr Sperrkonto | ca. CHF 0–200 |

| Stammkapital (nicht Kosten, sondern Ihr Kapital) | CHF 20'000 |

Gesamtkosten (ohne Stammkapital): ab ca. CHF 1'040 – deutlich günstiger als die traditionelle Gründung in Eigenregie, bei der Notariats-, Treuhand- und Beratungskosten schnell CHF 1'500 bis CHF 3'000 betragen.

Wichtig zu wissen: Das Stammkapital von CHF 20'000 ist kein verlorener Betrag. Es fliesst nach der Eintragung als Betriebskapital in Ihre GmbH und steht Ihnen für Investitionen, Löhne und laufende Kosten zur Verfügung.

Detaillierte Informationen zu allen Kosten finden Sie auf unserer Kostenseite.

Alternative: Sacheinlage-Gründung online

Sie haben kein Schweizer Bankkonto oder möchten das Stammkapital nicht bar einzahlen? Dann ist die [Sacheinlage-Gründung](/sacheinlage) die ideale Alternative. Dabei bringen Sie Sachwerte im Wert von mindestens CHF 20'000 als Stammkapital ein – zum Beispiel ein Fahrzeug, Maschinen, IT-Ausrüstung oder andere Vermögenswerte.

Die Sacheinlage-Gründung kostet bei firmagründen.jetzt CHF 1'500 pauschal und ist ebenfalls komplett online möglich. Besonders beliebt ist diese Variante bei ausländischen Gründern, die kein Schweizer Bankkonto eröffnen können oder möchten. Aber auch für Gründer in der Schweiz kann die Sacheinlage interessant sein – etwa wenn bereits wertvolle Vermögenswerte vorhanden sind, die in die Firma eingebracht werden sollen. Alle Details finden Sie in unserem Ratgeber Firma gründen ohne Bankkonto.

Nicht nur die GmbH: Auch AG und Einzelfirma online gründen

Die digitale Gründung ist nicht auf die GmbH beschränkt. Bei firmagründen.jetzt können Sie auch eine [AG online gründen](/ag-gruenden) (CHF 490 pauschal) oder eine [Einzelfirma eintragen](/einzelfirma-gruenden) (CHF 99 pauschal). Der Ablauf ist bei allen Rechtsformen ähnlich digital und unkompliziert.

Noch unsicher, welche Rechtsform die richtige ist? Die GmbH eignet sich für die meisten KMU und Startups, die Haftungsschutz wünschen und das Stammkapital von CHF 20'000 aufbringen können. Die AG bietet sich an, wenn Investoren beteiligt werden sollen oder Diskretion bei den Gesellschaftern gewünscht ist. Die Einzelfirma ist die einfachste und günstigste Lösung für Selbstständige und Freelancer – sie erfordert weder Mindestkapital noch eine notarielle Beurkundung.

Einen umfassenden Überblick über alle Rechtsformen und den digitalen Gründungsprozess finden Sie in unserem Leitfaden Firma online gründen Schweiz. Mehr Informationen zum generellen Ablauf einer GmbH-Gründung finden Sie auf unserer Seite GmbH gründen und unter Ablauf. Alles rund um die digitale Gründung erfahren Sie unter Digitale Gründung.

Was passiert nach der Gründung?

Sobald Ihre GmbH im Handelsregister eingetragen ist, sollten Sie folgende Punkte angehen:

  • Sperrkontofreigabe beantragen: Nach der Eintragung wird das Stammkapital auf Ihr Geschäftskonto überwiesen.
  • MWST-Anmeldung prüfen: Ab CHF 100'000 Jahresumsatz ist die MWST-Registrierung obligatorisch. Eine freiwillige Registrierung ist jederzeit möglich.
  • Sozialversicherungen anmelden: Ausgleichskasse, BVG, UVG – als Arbeitgeber sind verschiedene Anmeldungen nötig.
  • Buchhaltung einrichten: Jede GmbH ist zur ordnungsgemässen Buchführung verpflichtet.
  • Versicherungen abschliessen: Betriebshaftpflicht, Sachversicherung und weitere je nach Branche.

Auch hier unterstützen wir Sie gerne – sprechen Sie uns einfach an.

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