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Für bestehende GmbH & AG

Kapitalerhöhung

Ihr Unternehmen wächst und braucht mehr Kapital? Wir begleiten Sie bei der Kapitalerhöhung – von der Planung über die Beurkundung bis zum Handelsregistereintrag.

Kosten

Auf Anfrage

Die Kosten richten sich nach Art und Umfang der Kapitalerhöhung. Kontaktieren Sie uns für eine transparente Offerte – ohne versteckte Gebühren.

Arten der Kapitalerhöhung

Je nach Situation und Zielsetzung gibt es verschiedene Wege, das Kapital Ihrer GmbH oder AG zu erhöhen.

Ordentliche Kapitalerhöhung

Die häufigste Variante

Bei der ordentlichen Kapitalerhöhung beschliesst die Generalversammlung eine Erhöhung des Stamm- bzw. Aktienkapitals. Die neuen Anteile werden von bestehenden oder neuen Gesellschaftern bzw. Aktionären gezeichnet und liberiert.

  • GV-Beschluss mit qualifiziertem Mehr erforderlich
  • Neue Stammanteile (GmbH) oder Aktien (AG)
  • Liberierung durch Bareinlage oder Sacheinlage
  • Notarielle Beurkundung des Beschlusses
  • Anmeldung beim Handelsregister

Kapitalband (AG)

Flexibilität für den Verwaltungsrat – neu seit 2023

Das Kapitalband (Art. 653s ff. OR) ersetzt seit der Aktienrechtsrevision 2023 die frühere genehmigte Kapitalerhöhung. Die GV ermächtigt den Verwaltungsrat, das Aktienkapital innerhalb einer Bandbreite von +/- 50% des im Handelsregister eingetragenen Kapitals zu verändern – sowohl Erhöhungen als auch Herabsetzungen sind möglich.

  • Ermächtigung durch die GV (max. 5 Jahre)
  • Bandbreite: +/- 50% des eingetragenen Kapitals
  • VR entscheidet eigenständig über Zeitpunkt und Umfang
  • Kapitalerhöhung UND -herabsetzung möglich
  • Notarielle Beurkundung der Statutenänderung erforderlich

Kapitalerhöhung mit Sacheinlage

Kapital ohne Bareinlage erhöhen

Anstelle von Bargeld können auch Sachwerte (z. B. Immobilien, Maschinen, Patente oder Forderungen) als Einlage eingebracht werden. Hierfür gelten besondere Prüfungs- und Offenlegungspflichten.

  • Sacheinlagevertrag erforderlich
  • Bewertung durch qualifizierten Prüfer
  • Gründungsbericht mit Bestätigung
  • Prüfungsbestätigung durch zugelassenen Revisor
  • Besondere Publizitätspflichten

Virtuelle GV & VR-Sitzungen

Dank dem revidierten Aktienrecht und der qualifizierten elektronischen Signatur können viele Schritte digital abgewickelt werden.

Virtuelle Generalversammlung

Seit der Revision des Aktienrechts 2023 ist es möglich, die Generalversammlung vollständig virtuell durchzuführen. Voraussetzung ist eine entsprechende Statutenbestimmung. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung.

Virtuelle VR-Sitzung

Der Verwaltungsrat kann seine Sitzungen per Videokonferenz abhalten und Beschlüsse auf dem Zirkulationsweg fassen. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Protokollierung und Beurkundung.

Digitale Unterschrift

Mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) können viele Dokumente im Rahmen einer Kapitalerhöhung digital unterzeichnet werden – ohne physische Anwesenheit beim Notar.

Der Ablauf Ihrer Kapitalerhöhung

In sechs Schritten zum höheren Kapital – wir begleiten Sie bei jedem Schritt.

1

Beratung und Planung

Wir analysieren Ihre Ausgangslage und beraten Sie zur optimalen Art der Kapitalerhöhung. Gemeinsam klären wir den Umfang, die Liberierungsart und den Zeitplan.

2

Vorbereitung der Unterlagen

Wir erstellen alle erforderlichen Dokumente: Statutenanpassung, Zeichnungsschein, Feststellungsurkunde und Handelsregisteranmeldung.

3

GV-Beschluss

Die Generalversammlung fasst den Kapitalerhöhungsbeschluss – physisch oder virtuell. Wir unterstützen Sie bei der Protokollierung.

4

Liberierung

Die neuen Anteile werden durch Bareinlage auf ein Sperrkonto oder durch Sacheinlage liberiert. Wir koordinieren die Bankbestätigung.

5

Notarielle Beurkundung

Unser Notar beurkundet die Kapitalerhöhung und stellt die Feststellungsurkunde aus. Dies kann auch digital erfolgen.

6

Handelsregister-Eintrag

Wir melden die Kapitalerhöhung beim Handelsregisteramt an. Der neue Kapitalbetrag ist in der Regel innerhalb von 7–14 Tagen eingetragen.

Voraussetzungen und Dokumente

Für eine reibungslose Kapitalerhöhung benötigen wir in der Regel folgende Unterlagen:

Aktuelle Statuten der Gesellschaft
Aktueller Handelsregisterauszug
Ausweiskopien aller beteiligten Personen
GV-Protokoll mit Kapitalerhöhungsbeschluss
Zeichnungsschein der neuen Anteile
Kapitaleinzahlungsbestätigung der Bank
Bei Sacheinlagen: Bewertungsgutachten und Gründungsbericht
Allfällige Vollmachten

Häufige Fragen zur Kapitalerhöhung

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Kapitalerhöhung bei GmbH und AG.

Kapitalerhöhung planen?

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung. Wir finden die passende Lösung für Ihre Kapitalerhöhung.