Für bestehende GmbH & AG
Kapitalerhöhung
Ihr Unternehmen wächst und braucht mehr Kapital? Wir begleiten Sie bei der Kapitalerhöhung – von der Planung über die Beurkundung bis zum Handelsregistereintrag.
GmbH-Kapitalerhöhung oder lieber persönlich? Rufen Sie uns an: +41 71 272 26 55
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AG-Kapitalerhöhung online mit KI-Assistent
Erfassen Sie die Kapitalerhöhung Ihrer Aktiengesellschaft direkt im Chat – Schritt für Schritt geführt von unserem KI-Assistenten. Die finale Prüfung und Beurkundung übernehmen unsere erfahrenen Notare.
KI-Assistent: AG-Kapitalerhöhung
CHF 1'500.– pauschal · zzgl. MwSt.
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Chat starten →GmbH oder persönliche Beratung
Für GmbH-Kapitalerhöhungen oder eine individuelle Beratung sind wir gerne persönlich für Sie da – mit einer transparenten Offerte.
Kosten
AG-Kapitalerhöhung · online mit KI-Assistent
CHF 1'500.–
pauschal, zzgl. MwSt. (8.1 %)
Inkl. notarieller Beurkundung. Zzgl. staatliche Handelsregistergebühren.
Übrige Kapitalerhöhungen
Auf Anfrage
GmbH, Kapitalband & Sacheinlage
Die Kosten richten sich nach Art und Umfang. Wir erstellen Ihnen eine transparente Offerte – ohne versteckte Gebühren.
Arten der Kapitalerhöhung
Je nach Situation und Zielsetzung gibt es verschiedene Wege, das Kapital Ihrer GmbH oder AG zu erhöhen.
Ordentliche Kapitalerhöhung
Die häufigste Variante
Bei der ordentlichen Kapitalerhöhung beschliesst die Generalversammlung eine Erhöhung des Stamm- bzw. Aktienkapitals. Die neuen Anteile werden von bestehenden oder neuen Gesellschaftern bzw. Aktionären gezeichnet und liberiert.
- GV-Beschluss mit qualifiziertem Mehr erforderlich
- Neue Stammanteile (GmbH) oder Aktien (AG)
- Liberierung durch Bareinlage oder Sacheinlage
- Notarielle Beurkundung des Beschlusses
- Anmeldung beim Handelsregister
Kapitalband (AG)
Flexibilität für den Verwaltungsrat – neu seit 2023
Das Kapitalband (Art. 653s ff. OR) ersetzt seit der Aktienrechtsrevision 2023 die frühere genehmigte Kapitalerhöhung. Die GV ermächtigt den Verwaltungsrat, das Aktienkapital innerhalb einer Bandbreite von +/- 50% des im Handelsregister eingetragenen Kapitals zu verändern – sowohl Erhöhungen als auch Herabsetzungen sind möglich.
- Ermächtigung durch die GV (max. 5 Jahre)
- Bandbreite: +/- 50% des eingetragenen Kapitals
- VR entscheidet eigenständig über Zeitpunkt und Umfang
- Kapitalerhöhung UND -herabsetzung möglich
- Notarielle Beurkundung der Statutenänderung erforderlich
Kapitalerhöhung mit Sacheinlage
Kapital ohne Bareinlage erhöhen
Anstelle von Bargeld können auch Sachwerte (z. B. Immobilien, Maschinen, Patente oder Forderungen) als Einlage eingebracht werden. Hierfür gelten besondere Prüfungs- und Offenlegungspflichten.
- Sacheinlagevertrag erforderlich
- Bewertung durch qualifizierten Prüfer
- Gründungsbericht mit Bestätigung
- Prüfungsbestätigung durch zugelassenen Revisor
- Besondere Publizitätspflichten
Virtuelle GV & VR-Sitzungen
Dank dem revidierten Aktienrecht und der qualifizierten elektronischen Signatur können viele Schritte digital abgewickelt werden.
Virtuelle Generalversammlung
Seit der Revision des Aktienrechts 2023 ist es möglich, die Generalversammlung vollständig virtuell durchzuführen. Voraussetzung ist eine entsprechende Statutenbestimmung. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung.
Virtuelle VR-Sitzung
Der Verwaltungsrat kann seine Sitzungen per Videokonferenz abhalten und Beschlüsse auf dem Zirkulationsweg fassen. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Protokollierung und Beurkundung.
Digitale Unterschrift
Mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) können viele Dokumente im Rahmen einer Kapitalerhöhung digital unterzeichnet werden – ohne physische Anwesenheit beim Notar.
Der Ablauf Ihrer Kapitalerhöhung
In sechs Schritten zum höheren Kapital – wir begleiten Sie bei jedem Schritt.
Beratung und Planung
Wir analysieren Ihre Ausgangslage und beraten Sie zur optimalen Art der Kapitalerhöhung. Gemeinsam klären wir den Umfang, die Liberierungsart und den Zeitplan.
Vorbereitung der Unterlagen
Wir erstellen alle erforderlichen Dokumente: Statutenanpassung, Zeichnungsschein, Feststellungsurkunde und Handelsregisteranmeldung.
GV-Beschluss
Die Generalversammlung fasst den Kapitalerhöhungsbeschluss – physisch oder virtuell. Wir unterstützen Sie bei der Protokollierung.
Liberierung
Die neuen Anteile werden durch Bareinlage auf ein Sperrkonto oder durch Sacheinlage liberiert. Wir koordinieren die Bankbestätigung.
Notarielle Beurkundung
Unser Notar beurkundet die Kapitalerhöhung und stellt die Feststellungsurkunde aus. Dies kann auch digital erfolgen.
Handelsregister-Eintrag
Wir melden die Kapitalerhöhung beim Handelsregisteramt an. Der neue Kapitalbetrag ist in der Regel innerhalb von 7–14 Tagen eingetragen.
Voraussetzungen und Dokumente
Für eine reibungslose Kapitalerhöhung benötigen wir in der Regel folgende Unterlagen:
Häufige Fragen zur Kapitalerhöhung
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Kapitalerhöhung bei GmbH und AG.
Kapitalerhöhung planen?
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung. Wir finden die passende Lösung für Ihre Kapitalerhöhung.