GmbH oder AG gründen mit Sacheinlage
Gründen Sie Ihre Gesellschaft mit Immobilien, Kryptowährungen, Beteiligungen oder anderen Vermögenswerten statt Bargeld. Kein Schweizer Bankkonto nötig.
Jede Sacheinlage wird individuell geprüft – persönliche Beratung statt Standardprozess.
Kein Schweizer Bankkonto nötig
Der grösste Vorteil der Sacheinlagegründung: Sie brauchen kein Schweizer Bankkonto vor der Gründung. Da die Kapitaleinlage nicht in bar, sondern als Sacheinlage erfolgt, entfällt das Sperrkonto. Das Geschäftskonto eröffnen Sie erst nach dem Handelsregistereintrag – mit der bereits registrierten Gesellschaft. Das ist deutlich einfacher, insbesondere für internationale Gründer.
Kosten der Sacheinlagegründung
Transparente Preise – persönliche Betreuung bei jedem Schritt.
CHF 1500.–
exkl. MwSt.
Alles inklusive:
- ✓Persönliche Beratung zur Sacheinlage
- ✓Erstellung Sacheinlagevertrag
- ✓Erstellung Gründerbericht (Art. 635 OR)
- ✓Statuten & alle Gründungsdokumente
- ✓Notarielle Beurkundung
- ✓Handelsregister-Einreichung
Revisor (Art. 635a OR)
CHF 500–700.–
Gesetzlich vorgeschrieben: Ein zugelassener Revisor prüft den Gründerbericht und bestätigt die Sacheinlage. Wir koordinieren den gesamten Prozess für Sie.
QES – Digitale Signatur
CHF 150.–
Optional: Qualifizierte elektronische Signatur für die digitale Beurkundung ohne physischen Termin.
Handelsregistergebühren
kantonal verschieden
Die HR-Gebühren werden separat vom Kanton erhoben (typisch CHF 600–800) und direkt in Rechnung gestellt.
Was kann als Sacheinlage eingebracht werden?
Gemäss Art. 634 OR muss der Vermögenswert aktivierbar und übertragbar sein. Reine Arbeitsleistungen sind nicht zulässig.
Immobilien
Grundstücke, Gebäude, Stockwerkeigentum
Fahrzeuge & Maschinen
Firmenfahrzeuge, Produktionsmaschinen, Geräte
Inventar & Waren
Lagerbestände, Rohmaterialien, fertige Produkte
Forderungen
Ausstehende Rechnungen und Guthaben
Wertpapiere & Beteiligungen
Aktien, Obligationen, GmbH-Anteile, Fondsanteile
Kryptowährungen & Stablecoins
BTC, ETH, USDT, USDC – seit DLT-Gesetz 2021 anerkannt
Bestehendes Geschäft
Einzelfirma oder Geschäftssparte (Asset Deal)
Geistiges Eigentum
Patente, Marken, Lizenzen, Urheberrechte
Seit dem DLT-Gesetz (2021) sind Kryptowährungen und Stablecoins offiziell als Sacheinlagen anerkannt.
Ablauf in 5 Schritten
Von der ersten Anfrage bis zum Handelsregistereintrag – so läuft eine Sacheinlagegründung bei uns ab.
Erstkontakt & Bewertung
Sie kontaktieren uns mit einer Beschreibung Ihrer Sacheinlage. Wir prüfen die Eignung der Vermögenswerte (Art. 634 OR: aktivierbar und übertragbar) und besprechen die Bewertungsmethode.
Dokumente erstellen
Wir erstellen den Sacheinlagevertrag, den Gründerbericht (Art. 635 OR), die Statuten und alle weiteren Gründungsdokumente. Sie erhalten alles zur Prüfung.
Revisor-Prüfung
Ein zugelassener Revisor prüft und bestätigt den Gründerbericht und die Sacheinlage (Art. 635a OR). Wir koordinieren den gesamten Prozess mit dem Revisor für Sie.
Übertragung & Beurkundung
Die Sacheinlage wird auf die Gesellschaft übertragen. Unser Notar beurkundet die Gründung und alle zugehörigen Dokumente.
Handelsregistereintrag
Wir reichen alle Unterlagen beim Handelsregisteramt ein. Nach ca. 7–10 Tagen ist Ihre Gesellschaft eingetragen. Danach eröffnen Sie das Geschäftskonto – ganz einfach mit der bereits registrierten Firma.
Für wen eignet sich die Sacheinlagegründung?
Internationale Gründer
Kein Schweizer Bankkonto nötig. Ideal für ausländische Unternehmer, die Vermögenswerte in eine Schweizer Gesellschaft einbringen möchten – ohne die Hürde der Bankkontoeröffnung vor der Gründung.
Krypto-Unternehmer
Seit dem DLT-Gesetz 2021 sind Kryptowährungen und Stablecoins (USDT, USDC, BTC, ETH) als Sacheinlagen anerkannt. Gründen Sie Ihre Firma direkt mit Ihren digitalen Vermögenswerten.
Einzelfirma-Umwandlung
Bringen Sie Ihre bestehende Einzelfirma als Sacheinlage in eine GmbH oder AG ein. Verträge, Kundenbeziehungen und Vermögenswerte werden nahtlos übernommen.
Vermögensübertragung
Übertragen Sie Immobilien, Beteiligungen, Maschinen oder andere Vermögenswerte in eine Gesellschaft – für bessere Haftungstrennung, Nachfolgeplanung oder steuerliche Optimierung.
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Jede Sacheinlagegründung ist individuell. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung – wir prüfen Ihre Sacheinlage und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.