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Sacheinlagegründung

GmbH oder AG gründen mit Sacheinlage

Gründen Sie Ihre Gesellschaft mit Immobilien, Kryptowährungen, Beteiligungen oder anderen Vermögenswerten statt Bargeld. Kein Schweizer Bankkonto nötig.

CHF 1500.– pauschalinkl. Beratung, Beurkundung & HR-Einreichung

Jede Sacheinlage wird individuell geprüft – persönliche Beratung statt Standardprozess.

🏦

Kein Schweizer Bankkonto nötig

Der grösste Vorteil der Sacheinlagegründung: Sie brauchen kein Schweizer Bankkonto vor der Gründung. Da die Kapitaleinlage nicht in bar, sondern als Sacheinlage erfolgt, entfällt das Sperrkonto. Das Geschäftskonto eröffnen Sie erst nach dem Handelsregistereintrag – mit der bereits registrierten Gesellschaft. Das ist deutlich einfacher, insbesondere für internationale Gründer.

Kosten der Sacheinlagegründung

Transparente Preise – persönliche Betreuung bei jedem Schritt.

Pauschalpreis

CHF 1500.–

exkl. MwSt.

Alles inklusive:

  • Persönliche Beratung zur Sacheinlage
  • Erstellung Sacheinlagevertrag
  • Erstellung Gründerbericht (Art. 635 OR)
  • Statuten & alle Gründungsdokumente
  • Notarielle Beurkundung
  • Handelsregister-Einreichung

Revisor (Art. 635a OR)

CHF 500700.–

Gesetzlich vorgeschrieben: Ein zugelassener Revisor prüft den Gründerbericht und bestätigt die Sacheinlage. Wir koordinieren den gesamten Prozess für Sie.

QES – Digitale Signatur

CHF 150.–

Optional: Qualifizierte elektronische Signatur für die digitale Beurkundung ohne physischen Termin.

Handelsregistergebühren

kantonal verschieden

Die HR-Gebühren werden separat vom Kanton erhoben (typisch CHF 600–800) und direkt in Rechnung gestellt.

Was kann als Sacheinlage eingebracht werden?

Gemäss Art. 634 OR muss der Vermögenswert aktivierbar und übertragbar sein. Reine Arbeitsleistungen sind nicht zulässig.

🏢

Immobilien

Grundstücke, Gebäude, Stockwerkeigentum

⚙️

Fahrzeuge & Maschinen

Firmenfahrzeuge, Produktionsmaschinen, Geräte

📦

Inventar & Waren

Lagerbestände, Rohmaterialien, fertige Produkte

📄

Forderungen

Ausstehende Rechnungen und Guthaben

📊

Wertpapiere & Beteiligungen

Aktien, Obligationen, GmbH-Anteile, Fondsanteile

🪙

Kryptowährungen & Stablecoins

BTC, ETH, USDT, USDC – seit DLT-Gesetz 2021 anerkannt

🏪

Bestehendes Geschäft

Einzelfirma oder Geschäftssparte (Asset Deal)

💡

Geistiges Eigentum

Patente, Marken, Lizenzen, Urheberrechte

Seit dem DLT-Gesetz (2021) sind Kryptowährungen und Stablecoins offiziell als Sacheinlagen anerkannt.

Ablauf in 5 Schritten

Von der ersten Anfrage bis zum Handelsregistereintrag – so läuft eine Sacheinlagegründung bei uns ab.

1

Erstkontakt & Bewertung

Sie kontaktieren uns mit einer Beschreibung Ihrer Sacheinlage. Wir prüfen die Eignung der Vermögenswerte (Art. 634 OR: aktivierbar und übertragbar) und besprechen die Bewertungsmethode.

2

Dokumente erstellen

Wir erstellen den Sacheinlagevertrag, den Gründerbericht (Art. 635 OR), die Statuten und alle weiteren Gründungsdokumente. Sie erhalten alles zur Prüfung.

3

Revisor-Prüfung

Ein zugelassener Revisor prüft und bestätigt den Gründerbericht und die Sacheinlage (Art. 635a OR). Wir koordinieren den gesamten Prozess mit dem Revisor für Sie.

4

Übertragung & Beurkundung

Die Sacheinlage wird auf die Gesellschaft übertragen. Unser Notar beurkundet die Gründung und alle zugehörigen Dokumente.

5

Handelsregistereintrag

Wir reichen alle Unterlagen beim Handelsregisteramt ein. Nach ca. 7–10 Tagen ist Ihre Gesellschaft eingetragen. Danach eröffnen Sie das Geschäftskonto – ganz einfach mit der bereits registrierten Firma.

Für wen eignet sich die Sacheinlagegründung?

Internationale Gründer

Kein Schweizer Bankkonto nötig. Ideal für ausländische Unternehmer, die Vermögenswerte in eine Schweizer Gesellschaft einbringen möchten – ohne die Hürde der Bankkontoeröffnung vor der Gründung.

Krypto-Unternehmer

Seit dem DLT-Gesetz 2021 sind Kryptowährungen und Stablecoins (USDT, USDC, BTC, ETH) als Sacheinlagen anerkannt. Gründen Sie Ihre Firma direkt mit Ihren digitalen Vermögenswerten.

Einzelfirma-Umwandlung

Bringen Sie Ihre bestehende Einzelfirma als Sacheinlage in eine GmbH oder AG ein. Verträge, Kundenbeziehungen und Vermögenswerte werden nahtlos übernommen.

Vermögensübertragung

Übertragen Sie Immobilien, Beteiligungen, Maschinen oder andere Vermögenswerte in eine Gesellschaft – für bessere Haftungstrennung, Nachfolgeplanung oder steuerliche Optimierung.

Häufig gestellte Fragen zur Sacheinlagegründung

Jetzt Sacheinlage-Gründung anfragen

Jede Sacheinlagegründung ist individuell. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung – wir prüfen Ihre Sacheinlage und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.