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Firmennamen prüfen und schützen – So geht's

8 Min. Lesezeit

Warum der richtige Firmenname entscheidend ist

Der Firmenname ist das Aushängeschild Ihres Unternehmens. Er steht auf Rechnungen, Verträgen, der Website und in der Kommunikation mit Kunden. Ein gut gewählter Name stärkt die Marke und schafft Vertrauen.

Doch bevor Sie sich festlegen, müssen Sie sicherstellen, dass der Name rechtlich zulässig und verfügbar ist. In der Schweiz gelten klare Regeln für Firmennamen, die im Obligationenrecht (OR) und in der Handelsregisterverordnung (HRegV) festgehalten sind.

Dieser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess – vom ersten Brainstorming bis zum rechtlichen Schutz Ihres Firmennamens.

Schritt 1: Firmenname auf Zefix.ch prüfen

Der erste und wichtigste Schritt ist die Prüfung im Zentralen Firmenindex (Zefix) unter zefix.ch. Zefix ist die offizielle Datenbank des Bundes und enthält alle im Handelsregister eingetragenen Firmen der Schweiz.

So gehen Sie vor:

  • Öffnen Sie zefix.ch und geben Sie Ihren gewünschten Firmennamen ein.
  • Prüfen Sie, ob der Name bereits identisch oder verwechselbar ähnlich vergeben ist.
  • Variieren Sie die Suche: Testen Sie auch Teilbegriffe und ähnliche Schreibweisen.

Was bedeutet «verwechselbar ähnlich»?

Das Handelsregisteramt prüft nicht nur auf identische Namen, sondern auch auf Verwechslungsgefahr (Art. 951 OR). Zwei Firmen dürfen sich nicht so ähnlich sein, dass der Geschäftsverkehr sie verwechseln könnte.

Beispiel: Wenn «Müller IT Solutions GmbH» bereits existiert, wird «Mueller IT Solutions GmbH» wahrscheinlich abgelehnt.

Die Prüfung auf Verwechslungsgefahr ist strenger bei überregional tätigen Unternehmen und etwas grosszügiger bei Firmen, die in unterschiedlichen Branchen und Regionen tätig sind.

Schritt 2: Regeln für Firmennamen kennen

Das Schweizer Recht stellt verschiedene Anforderungen an Firmennamen. Diese sind in Art. 944 ff. OR sowie in der HRegV geregelt.

Grundregeln für alle Rechtsformen

  • Der Firmenname muss der Wahrheit entsprechen und darf keine Täuschung verursachen (Art. 944 OR).
  • Er darf keine öffentlichen Interessen verletzen.
  • Er muss sich von allen in der Schweiz bereits eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden (Art. 951 OR).

Rechtsformzusatz ist Pflicht

Jeder Firmenname muss den Rechtsformzusatz enthalten (Art. 950 OR):

  • GmbH: «GmbH» oder ausgeschrieben «Gesellschaft mit beschränkter Haftung»
  • AG: «AG» oder ausgeschrieben «Aktiengesellschaft»
  • Einzelfirma: Bei Einzelunternehmen muss der Familienname des Inhabers im Firmennamen enthalten sein (Art. 945 OR).

Der Rechtsformzusatz kann am Anfang oder Ende des Firmennamens stehen.

Weitere Einschränkungen

  • Geografische Bezeichnungen: Nationale oder kantonale Bezeichnungen wie «Schweiz» oder «Zürich» dürfen nur verwendet werden, wenn ein sachlicher Bezug besteht.
  • Irreführende Angaben: Der Name darf nicht den Eindruck erwecken, die Firma sei grösser, internationaler oder staatsnäher als sie tatsächlich ist.
  • Fantasienamen: Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) sind reine Fantasienamen erlaubt (Art. 950 OR), sofern sie den Rechtsformzusatz tragen.

Schritt 3: IGE Markenregister prüfen

Ein im Handelsregister eingetragener Firmenname ist nicht automatisch als Marke geschützt. Firmennamensrecht und Markenrecht sind zwei getrennte Bereiche.

Prüfen Sie deshalb, ob Ihr gewünschter Name bereits als Marke beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) registriert ist.

So prüfen Sie das Markenregister:

  • Besuchen Sie die Swissreg-Datenbank des IGE unter swissreg.ch.
  • Suchen Sie nach Ihrem gewünschten Namen.
  • Achten Sie darauf, ob die Marke in derselben Nizza-Klasse (Branche) registriert ist wie Ihr geplantes Geschäftsfeld.

Wenn eine identische oder ähnliche Marke in Ihrer Branche existiert, riskieren Sie eine Markenrechtsverletzung – auch wenn der Name im Handelsregister verfügbar wäre. Im Streitfall kann der Markeninhaber Sie zur Namensänderung zwingen und Schadenersatz fordern.

Schritt 4: Domain-Verfügbarkeit prüfen

Ein Firmenname ohne passende Domain ist heute kaum denkbar. Prüfen Sie frühzeitig, ob die gewünschte Internetadresse verfügbar ist.

Empfohlene Domainendungen

  • .ch – die wichtigste Endung für Schweizer Firmen
  • .com – für internationale Ausrichtung
  • .swiss – offizielle Schweizer Endung (erfordert Schweizer Sitz)

Tipps zur Domainwahl

  • Halten Sie den Domainnamen kurz und einprägsam.
  • Vermeiden Sie Sonderzeichen, Umlaute und Bindestriche, wenn möglich.
  • Registrieren Sie die Domain sofort, wenn sie verfügbar ist – Domains werden schnell vergriffen.
  • Sichern Sie sich auch Tippfehler-Varianten und alternative Endungen, um Ihre Marke zu schützen.

Prüfen Sie die Verfügbarkeit bei einem Schweizer Domain-Registrar wie Infomaniak, Hostpoint oder Swizzonic.

Schritt 5: Social-Media-Profile sichern

Neben der Domain sollten Sie auch die wichtigsten Social-Media-Kanäle prüfen und reservieren:

  • LinkedIn (Unternehmensseite)
  • Instagram
  • Facebook
  • Branchenspezifische Plattformen

Auch wenn Sie nicht sofort auf allen Plattformen aktiv werden, lohnt sich die Reservierung. So verhindern Sie, dass jemand anderes Ihren Firmennamen auf Social Media nutzt.

Schritt 6: Firmennamen rechtlich schützen

Schutz durch den Handelsregistereintrag

Sobald Ihr Firmenname im Handelsregister eingetragen ist, geniessen Sie einen gewissen Schutz. Das Handelsregisteramt wird keinen identischen oder verwechselbar ähnlichen Namen mehr akzeptieren (Art. 951 OR).

Dieser Schutz ist allerdings auf den Firmennamen beschränkt und deckt nicht alle Verwendungsformen ab.

Markenschutz beim IGE

Für einen umfassenden Schutz empfiehlt sich die Eintragung als Marke beim IGE. Die Markenanmeldung bietet folgende Vorteile:

  • Exklusivrecht zur Nutzung des Namens für bestimmte Waren und Dienstleistungen
  • Schutz für 10 Jahre, verlängerbar
  • Grundlage für rechtliche Schritte bei Verletzungen

Die Kosten für eine Markenanmeldung beim IGE betragen ab CHF 550 für eine Marke in einer Klasse.

Wann lohnt sich der Markenschutz?

  • Wenn Sie überregional oder national tätig sind
  • Wenn der Name ein starkes Alleinstellungsmerkmal ist
  • Wenn Sie Investitionen in Marketing planen
  • Wenn Sie Ihr Geschäft langfristig aufbauen

Für ein lokales Einzelunternehmen ist der Markenschutz oft nicht nötig. Für eine GmbH oder AG, die wachsen will, ist er dagegen eine sinnvolle Investition.

Häufige Fehler bei der Namenswahl

Vermeiden Sie diese typischen Stolperfallen:

  • Zu generisch: Namen wie «Swiss Consulting GmbH» sind schwer zu schützen und wenig einprägsam.
  • Zu lang: Ein Firmenname sollte idealerweise aus maximal zwei bis drei Wörtern bestehen (plus Rechtsformzusatz).
  • Unaussprechlich: Wenn Kunden den Namen nicht aussprechen oder sich nicht merken können, ist er schlecht gewählt.
  • Verwechslungsgefahr ignoriert: Prüfen Sie immer gründlich, ob es bereits ähnliche Namen gibt – auch in anderen Kantonen.
  • Keine Domain verfügbar: Ein toller Name nützt wenig, wenn die passende .ch-Domain vergeben ist.
  • Abkürzungen ohne Bedeutung: Kryptische Buchstabenkombinationen sind schwer zu merken und zu kommunizieren.

Checkliste: Firmennamen prüfen

Bevor Sie Ihren Firmennamen definitiv festlegen, gehen Sie diese Checkliste durch:

  • Zefix.ch-Suche durchgeführt (identisch und ähnlich)
  • IGE-Markenregister geprüft (Swissreg)
  • Rechtsformzusatz korrekt angefügt
  • Keine irreführenden Angaben im Namen
  • Domain .ch verfügbar und gesichert
  • Domain .com geprüft
  • Social-Media-Profile reserviert
  • Name ist einprägsam und aussprechbar
  • Name passt zur Branche und Zielgruppe

Kann man den Firmennamen später ändern?

Ja, eine Namensänderung ist jederzeit möglich. Sie erfordert eine Statutenänderung (mit Gesellschafterbeschluss oder Generalversammlungsbeschluss), eine notarielle Beurkundung und den Eintrag im Handelsregister.

Allerdings ist eine Namensänderung mit Kosten und Aufwand verbunden. Zudem müssen alle Geschäftsunterlagen, Verträge, die Website und das Marketing angepasst werden. Es lohnt sich also, den Namen von Anfang an sorgfältig zu wählen.

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