AG gründen in der Schweiz
Die Aktiengesellschaft (AG) ist die renommierteste Rechtsform der Schweiz. Sie bietet maximale Anonymität, einfache Übertragbarkeit der Anteile und Zugang zum Kapitalmarkt. Gründen Sie Ihre AG online – direkt vom Notariat.
Zwei Wege zur AG – Sie entscheiden
Direkt mit KI-Assistent gründen
Starten Sie den Chat und erfassen Sie Ihre Firmendaten im Gespräch. Der KI-Assistent beantwortet Ihre Fragen, gibt juristischen Rat und bereitet alles vor. 24/7 verfügbar, dauert nur wenige Minuten.
AG-Gründung starten →Persönliche Beratung
Sie möchten lieber mit einem Menschen sprechen? Kein Problem. Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular – wir beraten Sie persönlich und übernehmen alles für Sie.
Kontakt aufnehmen →100% digital möglich
Gründen Sie komplett digital – mit qualifizierter elektronischer Signatur
Mit der QES (qualifizierte elektronische Signatur) können Sie den gesamten Prozess ohne Papier, ohne Ausdrucken und ohne physischen Termin abwickeln. Ihre digitale Unterschrift ersetzt die handschriftliche Unterschrift und die Beglaubigung – alles in einem Schritt.
Traditioneller Weg
Digitaler Weg mit QES
EmpfohlenZusatzkosten QES
+ CHF 150.–
Einmalige Pauschale für die komplett digitale Gründung mittels QES. Alles inklusive: Einrichtung, QES-Identifikation, Signaturkosten und digitale Beglaubigung. Keine weiteren Kosten.
Besonders vorteilhaft für
- Gründer im Ausland (keine Apostille nötig)
- Teams an verschiedenen Standorten
- Schnelle Gründung ohne Terminkoordination
- Personen ohne Zugang zu einem Schweizer Notar/Gemeinde
Was ist eine QES?
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist gemäss Schweizer Recht (ZertES, Art. 14 Abs. 2bis OR) der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Sie ermöglicht die Selbstbeglaubigung Ihrer Unterschrift – ohne Gang zur Gemeinde oder zum Notar. Die Identifikation erfolgt einmalig per Video und ist anschliessend für alle zukünftigen Signaturen gültig.
Für Ausländer ist die QES besonders attraktiv: Es entfällt die aufwendige Apostille oder Überbeglaubigung, die beim traditionellen Weg für im Ausland geleistete Unterschriften erforderlich wäre.
Was ist eine AG?
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft nach Schweizer Obligationenrecht (Art. 620 ff. OR). Sie ist eine juristische Person mit eigenem Vermögen, deren Kapital in Aktien aufgeteilt ist. Die Aktionäre haften nur mit ihrer Kapitaleinlage – nicht mit ihrem Privatvermögen.
Die AG ist die zweitbeliebteste Rechtsform für Kapitalgesellschaften in der Schweiz. Sie eignet sich besonders für grössere Unternehmen, Investorenstrukturen und Gründer, die Wert auf Anonymität legen. Im Gegensatz zur GmbH werden Aktionäre nicht im Handelsregister aufgeführt.
Das Aktienkapital beträgt mindestens CHF 100'000, wovon bei der Gründung mindestens CHF 50'000 (50%) einbezahlt werden müssen. Die restlichen CHF 50'000 müssen nicht sofort einbezahlt werden (Teilliberierung). Die AG wird von einem Verwaltungsrat (VR) geleitet, der von der Generalversammlung der Aktionäre gewählt wird.
Vorteile einer AG
Maximale Anonymität
Im Gegensatz zur GmbH werden Aktionäre nicht im Handelsregister aufgeführt. Nur der Verwaltungsrat ist öffentlich sichtbar.
Zugang zum Kapitalmarkt
Aktien können frei übertragen und gehandelt werden. Ideal für spätere Finanzierungsrunden oder einen Börsengang.
Prestige und Reputation
Die AG gilt als die prestigeträchtigste Rechtsform der Schweiz und wird international als Zeichen von Grösse und Seriosität wahrgenommen.
Beschränkte Haftung
Aktionäre haften nur mit ihrer Kapitaleinlage. Kein Zugriff auf das Privatvermögen der Gesellschafter.
Flexible Kapitalstruktur
Verschiedene Aktienkategorien möglich: Namenaktien, Inhaberaktien (eingeschränkt), Vorzugsaktien, Stimmrechtsaktien.
Einfache Nachfolge
Aktien können verkauft, vererbt oder übertragen werden. Der Wechsel der Eigentümer erfordert keine Statutenänderung.
Nachteile einer AG
- •Höheres Mindestkapital: CHF 100'000 (mind. CHF 50'000 bei Gründung einzubezahlen)
- •Verwaltungsrat obligatorisch (mind. 1 Mitglied mit Wohnsitz in der Schweiz)
- •Revisionsstelle: Bei Überschreitung der Schwellenwerte ist eine ordentliche Revision Pflicht
- •Höhere laufende Kosten: VR-Vergütung, ggf. Revisionsstelle, komplexere Buchführung
- •Aktienregister muss geführt werden (wirtschaftlich Berechtigte erfassen)
- •Doppelbesteuerung: Gewinnsteuer auf Unternehmensebene + Einkommenssteuer auf Dividenden
AG-Gründung: Kosten im Detail
| Position | Betrag |
|---|---|
| Notariat, Anwalt & Beratung (Pauschale) | CHF 490.– |
| Handelsregistergebühr (kantonsabhängig) | ca. CHF 600–800 |
| Gesamtkosten (ohne Aktienkapital) | ca. CHF 1'090–1'290 |
Hinweis zum Aktienkapital:Das Aktienkapital von mind. CHF 50'000 (von CHF 100'000 gesamt) ist kein Kostenpunkt, sondern Ihr Geschäftsvermögen. Es steht nach dem HR-Eintrag wieder für geschäftliche Zwecke zur Verfügung.
AG vs. GmbH – Der Vergleich
Unsicher, ob die AG oder die GmbH die richtige Wahl ist? Hier die wichtigsten Unterschiede:
| Kriterium | AG | GmbH |
|---|---|---|
| Mindestkapital | CHF 100'000 | CHF 20'000 |
| Einzahlung bei Gründung | Mind. CHF 50'000 (50%) | CHF 20'000 (100%) |
| Anonymität | Hoch (Aktionäre nicht öffentlich) | Gering (Gesellschafter im HR) |
| Übertragung Anteile | Einfach (Aktienübertragung) | Notarielle Beurkundung nötig |
| Organe | Generalversammlung, VR, Revisionsstelle | Gesellschafterversammlung, GF |
| Gründungskosten (Notar) | CHF 490.– | CHF 390.– |
| Geeignet für | Grössere Unternehmen, Investoren | KMU, Startups, Einzelgründer |
AG gründen: Schritt für Schritt
Online starten
Erfassen Sie Ihre Firmendaten unkompliziert über unseren KI-Gründungsassistenten. Er begleitet Sie durch den ganzen Prozess und steht Ihnen mit juristischem Rat zur Seite.
Unterlagen erhalten
Unsere Notarinnen und Notare melden sich rasch bei Ihnen (meist innerhalb von 24 Stunden). Sie erhalten alle Gründungsunterlagen per E-Mail zur Prüfung.
Physisch oder digital unterschreiben
Drucken Sie die Dokumente aus und unterschreiben Sie handschriftlich – oder nutzen Sie die qualifizierte elektronische Signatur (QES) für eine komplett digitale Gründung.
Kapitaleinzahlungsbestätigung
Senden Sie uns die Bankbestätigung Ihres Sperrkontos. Das Stammkapital (CHF 20'000 GmbH / CHF 50'000–100'000 AG) steht Ihnen nach HR-Eintrag wieder zur Verfügung.
Beurkundung durch Notar
Unser Notar beurkundet alle Unterlagen und reicht sie beim Handelsregisteramt ein. Kein physischer Termin nötig!
Eintrag im Handelsregister
In ca. 7–10 Tagen nach Beurkundung ist Ihre Gesellschaft im öffentlichen Firmenregister (zefix.ch) sichtbar. Herzlichen Glückwunsch!
Benötigte Dokumente – Checkliste
- ☐Gültige Ausweiskopien aller Gründer und Verwaltungsratsmitglieder
- ☐Wohnsitzbescheinigung (bei ausländischen Personen)
- ☐Statuten der AG (erstellen wir für Sie)
- ☐Gründungsprotokoll / Errichtungsakt (erstellen wir für Sie)
- ☐Handelsregisteranmeldung (erstellen wir für Sie)
- ☐Stampa-Erklärung
- ☐Lex-Friedrich-Erklärung
- ☐Nachweis der Aktienzeichnung
- ☐Kapitaleinzahlungsbestätigung der Bank (mind. CHF 50'000)
- ☐Annahmeerklärung des Verwaltungsrats
- ☐Ggf. Annahmeerklärung der Revisionsstelle (oder Opting-out bei kleinen AGs)
Häufig gestellte Fragen zur AG-Gründung
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