Neue Pflicht ab 1. Oktober 2026
Transparenzregister: Wirtschaftlich Berechtigte melden
Ab dem 1. Oktober 2026 müssen GmbH und AG ihre wirtschaftlich berechtigten Personen im Transparenzregister des Bundes melden. Wir erstellen Ihr Verzeichnis und bereiten die Meldung über EasyGov vor – geprüft durch unsere Notare, schweizweit, für nur CHF 49.– pro Verzeichnis.
Fragen? Rufen Sie uns an: +41 71 272 26 55
Das Wichtigste in Kürze
- Wer: praktisch alle GmbH, AG und Genossenschaften in der Schweiz.
- Was: Meldung der natürlichen Personen, die die Gesellschaft letztlich kontrollieren (in der Regel ab 25 % Kapital oder Stimmen).
- Wo: elektronisch über EasyGov; die Meldung über das Handelsregisteramt folgt voraussichtlich ab Mitte 2027.
- Wann: neue Gesellschaften innert eines Monats nach dem Handelsregistereintrag, bestehende innert der Übergangsfrist.
- Sanktionen: Bussen bis CHF 500'000 bei fehlender oder falscher Meldung.
Unsere Leistung: Verzeichnis und Meldung aus einer Hand
Unser KI-Assistent erfasst Gesellschaft, Beteiligungen und wirtschaftlich Berechtigte strukturiert im Gespräch – 24/7, die Prüfung übernehmen unsere Notare.
Wirtschaftlich Berechtigte ermitteln
Wir klären mit Ihnen, welche natürlichen Personen Ihre Gesellschaft letztlich kontrollieren – auch bei Beteiligungsketten, Holdings oder Treuhandverhältnissen.
Verzeichnis erstellen
Wir erstellen das gesetzlich vorgeschriebene Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen Ihrer GmbH oder AG – vollständig, formgerecht und revisionssicher.
Meldung vorbereiten
Sie erhalten die Meldung als fertige Vorlage inklusive Begleitschreiben für die Einreichung über EasyGov – so dauert die eigentliche Meldung nur wenige Minuten.
Geprüft durch Notare
Jedes Verzeichnis und jede Meldungsvorlage wird vor der Auslieferung durch unsere Notare geprüft. Bei Rückfragen sind wir persönlich für Sie da.
Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen
CHF 49.–
pro Verzeichnis, zzgl. MwSt. (8.1 %)
Inkl. Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten, Verzeichnis, Meldungsvorlage mit Begleitschreiben für EasyGov und Prüfung durch unsere Notare. Die Meldung über EasyGov ist gebührenfrei.
Fristen und Meldewege
Welche Frist für Sie gilt, hängt davon ab, wann Ihre Gesellschaft im Handelsregister eingetragen wurde.
| Situation | Frist / Weg |
|---|---|
| Neue GmbH oder AG (Handelsregistereintrag ab 1. Oktober 2026) | Meldung innert eines Monats nach dem Handelsregistereintrag – über EasyGov |
| Bestehende Gesellschaft (eingetragen vor dem 1. Oktober 2026) | Meldung innert der gesetzlichen Übergangsfrist nach Art. 51 TJPG – bei GmbH mit natürlichen Personen als Gesellschaftern innert zwei Jahren |
| Änderung der wirtschaftlich berechtigten Personen | Aktualisierung des Verzeichnisses und Nachmeldung innert eines Monats |
| Meldung über das Handelsregisteramt (Art. 11 TJPG) | Voraussichtlich ab Mitte 2027 – bis dahin ausschliesslich über EasyGov |
Der Bund hat für die Meldung über das Handelsregisteramt noch kein Datum publiziert; Fachquellen nennen «voraussichtlich Mitte 2027». Bis dahin ist EasyGov der einzige Meldeweg.
Sie gründen gerade eine GmbH oder AG?
Erfolgt Ihr Handelsregistereintrag am oder nach dem 1. Oktober 2026, läuft die einmonatige Meldefrist ab dem Eintrag. Wir erstellen das Verzeichnis auf Wunsch direkt im Gründungsprozess mit – so ist Ihre Gesellschaft von Anfang an vollständig compliant.
Häufige Fragen zum Transparenzregister
Hintergründe und Details finden Sie in unserem Ratgeber-Artikel zum Transparenzregister.
Verzeichnis erstellen und Meldung vorbereiten?
Kontaktieren Sie uns für eine Offerte – wir ermitteln die wirtschaftlich Berechtigten, erstellen das Verzeichnis und bereiten Ihre Meldung über EasyGov vor.