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Revisionsstelle und Opting-out: Was Gründer wissen müssen

7 Min. Lesezeit

Was ist die Revisionsstelle?

Die Revisionsstelle ist eine unabhängige Prüfstelle, die den Jahresabschluss einer GmbH oder AG kontrolliert. Sie prüft, ob die Buchführung und die Jahresrechnung den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten entsprechen (Art. 728 ff. OR).

Für viele Neugründungen ist die gute Nachricht: Sie können auf die Revisionsstelle verzichten und damit jährlich CHF 3'000–8'000 sparen.

Ordentliche vs. eingeschränkte Revision

Das Schweizer Recht kennt zwei Arten der Revision:

Ordentliche Revision

Die ordentliche Revision ist Pflicht für Unternehmen, die:

  • An einer Börse kotiert sind
  • Zwei der folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschreiten (Art. 727 Abs. 1 OR):

- Bilanzsumme CHF 20 Mio.

- Umsatz CHF 40 Mio.

- 250 Vollzeitstellen

Die ordentliche Revision wird von einem staatlich zugelassenen Revisionsunternehmen durchgeführt und kostet je nach Grösse CHF 10'000–50'000+ pro Jahr.

Eingeschränkte Revision

Unternehmen, die nicht der ordentlichen Revision unterliegen, unterstehen der eingeschränkten Revision. Diese ist weniger umfangreich und kostet ca. CHF 3'000–8'000 pro Jahr.

Opting-out: Verzicht auf die Revision

Das Opting-out ermöglicht den vollständigen Verzicht auf jede Revision. Voraussetzungen:

  • Das Unternehmen hat weniger als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt
  • Alle Gesellschafter (GmbH) bzw. alle Aktionäre (AG) stimmen dem Verzicht zu (Art. 727a Abs. 2 OR)

In der Praxis nutzt die grosse Mehrheit aller kleinen GmbHs und AGs diese Möglichkeit.

Wie funktioniert das Opting-out?

Bei der Gründung

Das Opting-out wird direkt bei der Gründung beschlossen. In den Statuten wird festgehalten, dass auf die Revisionsstelle verzichtet wird. Die Opting-out-Erklärung ist Teil der Gründungsdokumente, die wir für Sie vorbereiten.

Alle Gesellschafter (GmbH) oder Gründungsaktionäre (AG) unterzeichnen die Erklärung. Im Handelsregister wird eingetragen: "Die Gesellschaft verzichtet auf eine eingeschränkte Revision (Opting-out)."

Nach der Gründung

Auch nach der Gründung kann ein Opting-out beschlossen werden. Dazu braucht es:

  • Einen Beschluss der Gesellschafterversammlung (GmbH) oder Generalversammlung (AG)
  • Die Zustimmung aller Gesellschafter/Aktionäre
  • Eine Änderungsmeldung ans Handelsregister

Vorteile des Opting-out

  • Kostenersparnis: CHF 3'000–8'000 pro Jahr
  • Weniger Bürokratie: Keine jährliche Revisionsprüfung
  • Schnellerer Jahresabschluss: Keine Wartezeit auf den Revisionsbericht
  • Vertraulichkeit: Die Jahresrechnung muss nicht einer externen Stelle offengelegt werden

Nachteile und Risiken

  • Keine externe Kontrolle: Fehler in der Buchführung werden nicht von Dritten entdeckt
  • Weniger Vertrauen: Manche Banken und Geschäftspartner bevorzugen Firmen mit Revision
  • Haftungsrisiko: Bei einer Unterbilanz (Art. 725a/725b OR) gibt es keine Revisionsstelle, die frühzeitig warnt
  • Rückgängig machen: Wenn die Firma wächst und die 10-Stellen-Grenze überschreitet, wird die Revision wieder Pflicht

Wann lohnt sich eine Revisionsstelle trotzdem?

In bestimmten Fällen kann eine freiwillige Revision sinnvoll sein:

  • Mehrere Gesellschafter, die nicht alle operativ tätig sind (Vertrauensbasis)
  • Bankfinanzierung: Manche Banken verlangen eine Revision als Kreditbedingung
  • Investorensuche: Investoren erwarten oft geprüfte Jahresabschlüsse
  • Komplexe Buchhaltung: Internationale Transaktionen, Konzernstrukturen

Die Revisionsstelle wählen

Falls Sie eine Revisionsstelle benötigen oder freiwillig wünschen:

  • Wählen Sie ein von der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) zugelassenes Unternehmen
  • Für die eingeschränkte Revision genügt ein zugelassener Revisor (nicht zwingend ein Revisionsexperte)
  • Vergleichen Sie Offerten: Die Preise variieren erheblich
  • Treuhänder mit Revisionszulassung sind oft günstiger als grosse Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Zusammenfassung

Für die meisten Neugründungen ist das Opting-out die richtige Wahl. Sie sparen Kosten und Bürokratie. Stellen Sie einfach sicher, dass alle Gesellschafter zustimmen und die 10-Stellen-Grenze nicht überschritten wird. Wenn Ihre Firma wächst, können Sie die Revision jederzeit wieder einführen.

Das Opting-out ist bei www.firmagründen.jetzt standardmässig in der Gründung enthalten. Wir bereiten die Opting-out-Erklärung als Teil Ihrer Gründungsdokumente vor – GmbH CHF 390 pauschal, AG CHF 490 pauschal. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung.

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