Für bestehende GmbH & AG
Liquidation: GmbH oder AG auflösen
Die Auflösung einer Gesellschaft ist ein mehrstufiger Prozess mit klaren gesetzlichen Vorgaben. Wir begleiten Sie rechtssicher durch jede Phase – vom Auflösungsbeschluss bis zur Löschung im Handelsregister.
Kosten
Auf Anfrage
Jede Liquidation ist individuell. Die Kosten hängen von der Grösse und Komplexität der Gesellschaft ab. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche und transparente Offerte.
Der Liquidationsprozess im Überblick
Eine Liquidation durchläuft mehrere klar definierte Phasen. Die gesamte Dauer beträgt mindestens 15 Monate.
Phase 1: Auflösungsbeschluss
Die Generalversammlung fasst den Beschluss zur Auflösung der Gesellschaft. Bei der GmbH ist ein qualifiziertes Mehr (zwei Drittel der Stimmen und absolute Mehrheit des Stammkapitals) erforderlich, bei der AG genügen zwei Drittel der vertretenen Stimmen.
- Einladung zur Generalversammlung
- Beschluss über Auflösung und Liquidation
- Wahl des Liquidators (in der Regel die bisherige Geschäftsführung)
- Notarielle Beurkundung des Beschlusses
Phase 2: Anmeldung beim Handelsregister
Der Auflösungsbeschluss wird beim Handelsregisteramt angemeldet. Die Gesellschaft erhält den Zusatz «in Liquidation» und wird im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert.
- Anmeldung der Auflösung beim Handelsregister
- Eintrag «in Liquidation» im Firmennamen
- Publikation des Schuldenrufs im SHAB
Phase 3: Schuldenruf und Sperrfrist
Nach der Publikation im SHAB folgt die gesetzliche Sperrfrist. Gläubiger haben die Möglichkeit, ihre Forderungen anzumelden. Die Liquidatoren begleichen alle Schulden und verwerten die Aktiven der Gesellschaft.
- Dreimalige Publikation des Schuldenrufs im SHAB
- Einhaltung der Sperrfrist von mindestens einem Jahr
- Begleichung aller Verbindlichkeiten
- Verwertung der Aktiven
- Erstellung der Liquidationsbilanz
Phase 4: Löschung im Handelsregister
Nach Ablauf der Sperrfrist und Abschluss aller Liquidationshandlungen wird die Verteilung des verbleibenden Vermögens an die Gesellschafter vorgenommen und die Löschung der Gesellschaft beim Handelsregister beantragt.
- Verteilung des Liquidationserlöses
- Antrag auf Löschung im Handelsregister
- Definitive Löschung der Gesellschaft
- Aufbewahrung der Geschäftsbücher (10 Jahre)
Gesetzliche Anforderungen und Pflichten
Bei einer Liquidation sind zahlreiche gesetzliche und administrative Pflichten zu beachten. Wir stellen sicher, dass nichts vergessen geht.
Gesetzliche Voraussetzungen
- Qualifizierter GV-Beschluss (2/3-Mehrheit)
- Notarielle Beurkundung des Auflösungsbeschlusses
- Schuldenruf im SHAB (dreimal)
- Einhaltung der Sperrfrist (mind. 1 Jahr)
- Begleichung aller Verbindlichkeiten
- Erstellung einer Schlussbilanz
Steuerliche Pflichten
- Einreichung der letzten Steuererklärung
- Abmeldung bei der MWST (falls registriert)
- Abrechnung allfälliger Verrechnungssteuer
- Klärung offener Steuerforderungen
- Aufbewahrungspflicht der Unterlagen
Sozialversicherungen
- Abmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse
- Abrechnung ausstehender Sozialversicherungsbeiträge
- Abmeldung bei der Unfallversicherung (UVG)
- Kündigung der BVG-Anschlussvereinbarung
Wichtig zu wissen
Eine Liquidation sollte gut geplant werden. Überstürzte Entscheide können zu unnötigen Kosten und rechtlichen Problemen führen. Bevor Sie den Schritt zur Auflösung gehen, empfehlen wir Ihnen, alle Alternativen zu prüfen.
Beachten Sie, dass während der gesamten Liquidationsdauer die Buchführungspflichten bestehen bleiben. Die Gesellschaft muss weiterhin Steuererklärungen einreichen und Sozialversicherungsbeiträge abrechnen, bis die Löschung im Handelsregister vollzogen ist.
Bei einer Überschuldung der Gesellschaft gelten besondere Regeln. In diesem Fall ist unter Umständen eine Konkurseröffnung statt einer ordentlichen Liquidation notwendig. Wir beraten Sie, welcher Weg für Ihre Situation der richtige ist.
Häufige Fragen zur Liquidation
Alles, was Sie über die Auflösung einer GmbH oder AG wissen müssen.
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