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Nach der Gründung: Die Checkliste für die ersten 90 Tage

Geprüft durch unsere Notare8 Min. LesezeitStand: September 2026

Das Wichtigste in Kürze

Nach dem Handelsregistereintrag folgen die administrativen Pflichten: Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse, Prüfung der Mehrwertsteuerpflicht (ab CHF 100'000 Umsatz), Abschluss der Unfallversicherung und Anschluss an eine Pensionskasse bei Angestellten, Freigabe des Kapitals und Eröffnung des Geschäftskontos, Einrichtung der Buchhaltung – und ab dem 1. Oktober 2026 die Meldung der wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister innert eines Monats. Diese Checkliste ordnet alles nach Priorität.

Der Handelsregistereintrag ist geschafft – Ihre GmbH oder AG existiert. Jetzt beginnt der Teil, den viele Gründer unterschätzen: die administrativen Anmeldungen und Pflichten der ersten Wochen. Diese Checkliste zeigt, was in welcher Reihenfolge zu tun ist und welche Fristen laufen.

Sofort nach dem Handelsregistereintrag

Handelsregisterauszug beschaffen

Den beglaubigten Auszug brauchen Sie für fast alles Folgende: Bank, Versicherungen, Behörden, Verträge. Er ist über das kantonale Handelsregisteramt oder zefix.ch erhältlich. Mehr im Artikel Handelsregistereintrag.

Kapital freigeben und Geschäftskonto eröffnen

Mit dem Auszug gibt die Bank das Kapitaleinzahlungskonto frei. Wenn Sie das Sperrkonto bei Ihrer künftigen Hausbank eröffnet haben, wird es meist direkt in ein Kontokorrent umgewandelt. Andernfalls jetzt das Geschäftskonto eröffnen und das Kapital überweisen – siehe Geschäftskonto eröffnen.

Wirtschaftlich Berechtigte im Transparenzregister melden

Neu ab dem 1. Oktober 2026: Gesellschaften, deren Handelsregistereintrag ab diesem Datum erfolgt, müssen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen innert eines Monats über EasyGov im Transparenzregister des Bundes melden. Bei Verstössen drohen Bussen bis CHF 500'000. Wer bei uns gegründet hat, hat das Verzeichnis bereits kostenlos mit den Gründungsunterlagen erhalten; für andere erstellen wir es für CHF 49.– – Details auf unserer Seite zum Transparenzregister.

In den ersten 30 Tagen

AHV-Ausgleichskasse

Als GmbH oder AG sind Sie Arbeitgeberin – auch wenn Sie nur sich selbst anstellen. Melden Sie die Gesellschaft bei der kantonalen Ausgleichskasse oder der Verbandsausgleichskasse Ihrer Branche an. Die Kasse rechnet AHV/IV/EO, ALV und Familienzulagen ab. Hintergründe im Artikel Sozialversicherungen für Gründer.

Unfallversicherung (UVG)

Sobald Sie Löhne zahlen, ist die Unfallversicherung obligatorisch – bei der Suva oder einem privaten Versicherer, je nach Branche. Der Abschluss muss vor dem ersten Arbeitstag erfolgen.

Pensionskasse (BVG)

Angestellte mit einem Jahreslohn über der gesetzlichen Eintrittsschwelle müssen bei einer Pensionskasse versichert werden. Das gilt auch für die angestellte Geschäftsführung. Vergleichen Sie Sammelstiftungen; die Auffangeinrichtung ist die Rückfalloption.

Mehrwertsteuer prüfen

Ab CHF 100'000 Jahresumsatz sind Sie mehrwertsteuerpflichtig und müssen sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung anmelden. Darunter ist die freiwillige Unterstellung möglich – sie lohnt sich, wenn Sie hohe Vorleistungen haben und die Vorsteuer abziehen wollen. Details im Artikel Mehrwertsteuer.

Buchhaltung einrichten

GmbH und AG sind zur ordentlichen Buchführung verpflichtet. Entscheiden Sie jetzt: Buchhaltungssoftware selbst führen oder Treuhänder beauftragen. Legen Sie das Geschäftsjahr fest und richten Sie die Belegablage von Tag eins an ein – siehe Buchhaltungspflicht.

In den ersten 90 Tagen

Weitere Versicherungen

Betriebs- und Berufshaftpflicht, Krankentaggeld, Sachversicherung, Cyberversicherung – was nötig ist, hängt von der Branche ab. Eine Übersicht bietet der Artikel Versicherungen für Gründer.

Arbeitsverträge und Reglemente

Schriftliche Arbeitsverträge für alle Angestellten, inklusive Geschäftsführung. Bei mehreren Mitarbeitenden empfiehlt sich ein Personalreglement.

Verträge auf die Gesellschaft übertragen

Miete, Leasing, Telekom, Software-Abos: Verträge, die Sie vor der Gründung privat oder als Einzelfirma abgeschlossen haben, sollten auf die neue Gesellschaft überschrieben werden. Prüfen Sie die Zustimmungserfordernisse.

Marke, Domain und Auftritt

Sichern Sie die Domain und prüfen Sie beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum, ob eine Markeneintragung sinnvoll ist. Impressum und Datenschutzerklärung Ihrer Website müssen die neue Gesellschaft nennen.

Lohn- und Dividendenstrategie festlegen

Wie viel Lohn zahlen Sie sich, wie viel bleibt für Dividenden? Die Antwort beeinflusst Steuern und Sozialversicherungen erheblich – siehe Lohn oder Dividende und Steuern optimieren.

Laufende Pflichten im Jahresrhythmus

  • Jahresabschluss mit Bilanz und Erfolgsrechnung innert sechs Monaten nach Geschäftsjahresende
  • Ordentliche Gesellschafter- bzw. Generalversammlung innert sechs Monaten nach Geschäftsjahresende
  • Steuererklärung der Gesellschaft (Gewinn- und Kapitalsteuer)
  • Lohnausweise und AHV-Lohndeklaration bis Ende Januar
  • Aktualisierung des Verzeichnisses der wirtschaftlich Berechtigten bei jeder Änderung – Nachmeldung innert eines Monats
  • Handelsregister bei Änderungen von Organen, Sitz oder Statuten aktuell halten – siehe Statutenänderung

Checkliste zum Abhaken

  • Handelsregisterauszug beschafft
  • Kapital freigegeben, Geschäftskonto eröffnet
  • Wirtschaftlich Berechtigte im Transparenzregister gemeldet (ab 1. Oktober 2026, innert 1 Monat)
  • AHV-Ausgleichskasse angemeldet
  • Unfallversicherung abgeschlossen
  • Pensionskasse angeschlossen
  • Mehrwertsteuerpflicht geprüft, ggf. angemeldet
  • Buchhaltung eingerichtet
  • Weitere Versicherungen geprüft
  • Arbeitsverträge erstellt
  • Bestehende Verträge übertragen
  • Domain und Marke gesichert
  • Lohn-/Dividendenstrategie festgelegt

Häufige Fragen

Muss ich mich bei der AHV anmelden, wenn ich mir noch keinen Lohn zahle?

Die Anmeldung als Arbeitgeberin ist sinnvoll, sobald Lohnzahlungen absehbar sind. Ohne Lohn fallen keine Beiträge an; die Ausgleichskasse klärt aber, ob Sie allenfalls als Nichterwerbstätige beitragspflichtig sind.

Wer hilft bei all dem?

Ein Treuhänder für Buchhaltung und Steuern ist die übliche Lösung; die Versicherungsfragen klären Broker oder die Versicherer direkt. Für Handelsregister, Statuten und Transparenzregister sind wir als Notariat Ihre Anlaufstelle.

Fazit

Die ersten 90 Tage entscheiden, ob Ihre Firma sauber aufgestellt ist. Arbeiten Sie die Punkte nach Priorität ab – zuerst Bank, Transparenzregister und Sozialversicherungen, dann Buchhaltung und Verträge. Alles, was das Notariat betrifft, erledigen Sie bei uns online: Transparenzregister · Statutenänderung · Kapitalerhöhung.

Wir unterstützen Sie gerne

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