Warum Versicherungen für Gründer so wichtig sind
Wer in der Schweiz ein Unternehmen gründet, muss sich früher oder später mit dem Thema Versicherungen auseinandersetzen. Einige Versicherungen sind gesetzlich obligatorisch, andere sind freiwillig, aber dringend empfohlen. Die richtige Versicherungsstrategie kann im Ernstfall den Unterschied zwischen einem beherrschbaren Schaden und dem finanziellen Ruin Ihrer Firma ausmachen.
Gerade in der Gründungsphase ist das Budget knapp. Umso wichtiger ist es, die richtigen Prioritäten zu setzen: Welche Versicherungen sind Pflicht? Welche sollten Sie unbedingt haben? Und welche können Sie zunächst aufschieben? Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen klaren Überblick.
Obligatorische Versicherungen: Das müssen Sie haben
AHV/IV/EO: Die erste Säule
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO) bilden zusammen die erste Säule der Schweizer Sozialversicherung. Jede Person, die in der Schweiz erwerbstätig ist, muss Beiträge leisten.
Als Geschäftsführer einer GmbH oder AG mit Lohnbezug sind Sie obligatorisch versichert. Die Beiträge werden je hälftig von Arbeitgeber (der Firma) und Arbeitnehmer (Ihnen) getragen:
- AHV/IV/EO: 10,6 % des Bruttolohns (je 5,3 %)
- ALV (Arbeitslosenversicherung): 2,2 % des Bruttolohns bis CHF 148'200 (je 1,1 %)
- ALV-Solidaritätsbeitrag: 1,0 % auf Lohnanteile über CHF 148'200
Als Einzelfirma-Inhaber sind Sie selbständigerwerbend und bezahlen Ihre AHV/IV/EO-Beiträge selbst. Der Beitragssatz beträgt zwischen 5,371 % und 10,6 % des Einkommens, je nach Höhe. Es gibt keine Arbeitgeberbeiträge, da Sie Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer Person sind.
Wichtig: GmbH- und AG-Geschäftsführer sind sozialversicherungsrechtlich Arbeitnehmer, auch wenn sie gleichzeitig Gesellschafter sind. Sie gelten nicht als Selbständigerwerbende.
UVG: Unfallversicherung
Die Unfallversicherung nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) ist für alle Arbeitnehmer in der Schweiz obligatorisch. Das umfasst auch Sie als GmbH- oder AG-Geschäftsführer mit Lohn.
Die UVG-Versicherung deckt zwei Bereiche ab:
- Berufsunfallversicherung (BU): Deckt Unfälle am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg. Die Prämie zahlt der Arbeitgeber (Ihre Firma).
- Nichtberufsunfallversicherung (NBU): Deckt Unfälle in der Freizeit. Die Prämie kann dem Arbeitnehmer belastet werden. Pflicht für Arbeitnehmer mit mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber.
Die Prämien hängen von der Branche und dem Risiko ab. Bürobetriebe zahlen deutlich weniger als Bauunternehmen. Typische Prämien für Bürobetriebe:
- BU: 0,1–0,5 % des versicherten Lohns
- NBU: 1,0–2,0 % des versicherten Lohns
Die UVG-Versicherung wird bei einer anerkannten Unfallversicherung abgeschlossen: Suva (für bestimmte Branchen obligatorisch), Privatversicherer, Krankenkassen mit UVG-Zulassung oder kantonale Unfallversicherer.
BVG: Berufliche Vorsorge (2. Säule)
Die berufliche Vorsorge nach dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) ist für Arbeitnehmer obligatorisch, wenn der Jahreslohn die Eintrittsschwelle übersteigt.
Die Eintrittsschwelle beträgt im Jahr 2026 CHF 22'680. Wenn Sie sich als GmbH-Geschäftsführer einen Jahreslohn über diesem Betrag auszahlen, müssen Sie sich einer Pensionskasse anschliessen.
Die BVG-Beiträge sind altersabhängig und werden in der Regel hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Der Arbeitgeber muss mindestens 50 % der Beiträge übernehmen:
- 25–34 Jahre: 7 % des koordinierten Lohns
- 35–44 Jahre: 10 % des koordinierten Lohns
- 45–54 Jahre: 15 % des koordinierten Lohns
- 55–65 Jahre: 18 % des koordinierten Lohns
Der koordinierte Lohn ist der BVG-pflichtige Lohn, d.h. der Bruttolohn abzüglich des Koordinationsabzugs (CHF 25'725 im Jahr 2026).
Als Einzelfirma-Inhaber können Sie sich freiwillig der BVG-Versicherung anschliessen. Eine Pflicht besteht nicht, da Sie als selbständigerwerbend gelten.
Familienzulagen (FamZG)
Arbeitgeber müssen sich einer Familienausgleichskasse anschliessen und Beiträge leisten. Die Familienzulagen (Kinderzulagen, Ausbildungszulagen) werden an anspruchsberechtigte Arbeitnehmer ausbezahlt. Der Beitragssatz variiert je nach Kanton und Kasse, liegt aber typischerweise zwischen 1,0 % und 3,0 % des Lohns. Die Beiträge trägt allein der Arbeitgeber.
Empfohlene Versicherungen: Das sollten Sie haben
Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen von Berufsfehlern. Sie ist besonders wichtig für Berufsgruppen, die beratend oder planend tätig sind:
- IT-Dienstleister und Softwareentwickler
- Berater und Consultants
- Architekten und Ingenieure
- Treuhänder und Buchhalter
- Ärzte und Therapeuten
Wenn Sie durch einen Fehler in Ihrer Arbeit einem Kunden einen Schaden zufügen, übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung die Schadenersatzforderung. Ohne diese Versicherung haften Sie persönlich – und je nach Branche können die Schadenssummen schnell in die Hunderttausende gehen.
Typische Kosten: CHF 500 bis CHF 3'000 pro Jahr, abhängig von Branche, Umsatz und Versicherungssumme.
Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden, die Dritten im Zusammenhang mit Ihrer Geschäftstätigkeit entstehen. Beispiele:
- Ein Kunde rutscht in Ihren Geschäftsräumen aus und verletzt sich
- Ihr Mitarbeiter beschädigt beim Kunden ein teures Gerät
- Ein Produkt Ihrer Firma verursacht beim Kunden einen Schaden
Die Betriebshaftpflicht ist für praktisch jedes Unternehmen empfehlenswert, das Kontakt mit Kunden, Lieferanten oder der Öffentlichkeit hat.
Typische Kosten: CHF 300 bis CHF 1'500 pro Jahr, abhängig von Branche und Betriebsgrösse.
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für Rechtsstreitigkeiten – Anwaltskosten, Gerichtskosten und allenfalls die Gegenparteikosten. Für Unternehmen gibt es spezielle Firmenrechtsschutzpolicen, die typischerweise folgende Bereiche abdecken:
- Arbeitsrecht: Streitigkeiten mit Mitarbeitenden
- Vertragsrecht: Streitigkeiten mit Kunden oder Lieferanten
- Mietrecht: Streitigkeiten mit dem Vermieter der Geschäftsräume
- Steuerrecht: Einsprachen gegen Steuerveranlagungen
Ein einziger Rechtsstreit kann schnell CHF 10'000 bis CHF 50'000 kosten. Die Rechtsschutzversicherung schützt Ihr Budget vor solchen unvorhergesehenen Ausgaben.
Typische Kosten: CHF 500 bis CHF 2'000 pro Jahr.
Sachversicherung
Die Sachversicherung deckt Schäden an Ihrem Betriebsinventar – Mobiliar, Maschinen, Waren, IT-Infrastruktur. Gedeckt sind typischerweise Schäden durch:
- Feuer und Rauch
- Wasser (Rohrbruch, Überschwemmung)
- Einbruchdiebstahl
- Glasbruch
- Elementarereignisse (Sturm, Hagel)
Ob Sie eine Sachversicherung brauchen, hängt vom Wert Ihres Betriebsinventars ab. Wenn Sie aus einem Home-Office arbeiten und nur einen Laptop besitzen, ist der Bedarf gering. Wenn Sie ein Lager mit Warenbestand betreiben, ist die Sachversicherung dringend empfohlen.
Typische Kosten: CHF 200 bis CHF 2'000 pro Jahr, abhängig vom Versicherungswert.
Krankentaggeldversicherung
Die Krankentaggeldversicherung ist eine der wichtigsten freiwilligen Versicherungen für Arbeitgeber. Wenn ein Mitarbeiter krankheitsbedingt ausfällt, muss der Arbeitgeber den Lohn gemäss Art. 324a OR weiterbezahlen – je nach Dienstjahren für 3 Wochen bis mehrere Monate.
Die Krankentaggeldversicherung übernimmt 80 % des versicherten Lohns für bis zu 720 oder 730 Tage. Das schützt die Firma vor den finanziellen Folgen langfristiger Krankheitsabsenzen.
Besonders für GmbH-Geschäftsführer, die als Einzige in der Firma arbeiten, ist die Krankentaggeldversicherung existenziell. Wenn Sie selbst krank werden und keinen Lohn mehr beziehen können, sichert die Versicherung Ihr Einkommen.
Typische Kosten: 1,0–3,0 % des versicherten Lohns pro Jahr, abhängig von Branche, Alter und Wartefrist.
Spezialversicherungen für bestimmte Situationen
Cyber-Versicherung
Die Cyber-Versicherung hat in den letzten Jahren massiv an Bedeutung gewonnen. Sie schützt Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen von:
- Hackerangriffen und Ransomware
- Datenverlust und Datenschutzverletzungen
- Betriebsunterbruch durch IT-Ausfälle
- Cyber-Erpressung
- Kosten für IT-Forensik und Wiederherstellung
Besonders gefährdet sind Unternehmen, die sensible Kundendaten verarbeiten, Online-Shops betreiben oder stark von ihrer IT-Infrastruktur abhängig sind. Aber auch kleine Firmen sind Ziel von Cyberangriffen – oft sogar bevorzugt, weil ihre Sicherheitsmassnahmen schwächer sind als bei Grosskonzernen.
Eine Cyber-Versicherung umfasst neben der Schadensdeckung häufig auch Präventionsmassnahmen und 24h-Notfallsupport im Schadensfall.
Typische Kosten: CHF 500 bis CHF 5'000 pro Jahr, abhängig von Branche, Umsatz und IT-Risikoprofil.
D&O-Versicherung (Directors and Officers)
Die D&O-Versicherung (auch Organhaftpflichtversicherung) schützt die Geschäftsführer und Verwaltungsräte einer GmbH oder AG vor persönlichen Haftungsansprüchen. Denn in der Schweiz haften die Organe einer Gesellschaft unter bestimmten Umständen persönlich für Schäden, die sie der Gesellschaft, den Gesellschaftern oder Dritten zufügen (Art. 827 OR i.V.m. Art. 754 OR für die GmbH, Art. 754 OR für die AG).
Typische Szenarien, in denen die D&O-Versicherung zum Tragen kommt:
- Fehlentscheide der Geschäftsführung, die zu einem finanziellen Schaden der Gesellschaft führen
- Pflichtverletzungen bei der Buchführung oder der Steuererklärung
- Haftung bei Konkurs der Gesellschaft gegenüber Gläubigern
- Ansprüche von Gesellschaftern, die sich durch Entscheide der Geschäftsführung benachteiligt fühlen
Die D&O-Versicherung ist besonders empfehlenswert, wenn:
- Mehrere Gesellschafter oder Verwaltungsräte beteiligt sind
- Die GmbH oder AG ein bedeutendes Geschäftsvolumen hat
- Die Geschäftstätigkeit haftungsträchtig ist (z.B. Bau, Beratung, Finanzdienstleistungen)
- Externe Verwaltungsräte in der AG sitzen
Typische Kosten: CHF 1'000 bis CHF 5'000 pro Jahr, abhängig von Branche, Umsatz und Anzahl versicherter Personen.
Versicherungsstrategie: Prioritäten für Gründer
Phase 1: Bei der Gründung (sofort)
Diese Versicherungen müssen Sie ab dem ersten Tag haben:
- AHV/IV/EO: Anmeldung bei der Ausgleichskasse
- UVG: Unfallversicherung für alle Arbeitnehmer
- BVG: Pensionskasse, sofern Löhne über der Eintrittsschwelle
- Betriebshaftpflicht: Grundschutz ab dem ersten Kundenkontakt
Phase 2: In den ersten Monaten
Diese Versicherungen sollten Sie zeitnah abschliessen:
- Berufshaftpflicht: Sobald Sie Dienstleistungen erbringen
- Krankentaggeld: Sobald Sie Mitarbeitende anstellen oder sich selbst einen Lohn auszahlen
- Rechtsschutz: Sobald Sie Verträge mit Kunden und Lieferanten abschliessen
Phase 3: Bei Wachstum
Diese Versicherungen werden relevant, wenn Ihr Unternehmen wächst:
- Cyber-Versicherung: Sobald Sie signifikante Kundendaten oder IT-Systeme betreiben
- D&O-Versicherung: Sobald externe Verwaltungsräte oder zusätzliche Geschäftsführer hinzukommen
- Sachversicherung: Sobald der Wert Ihres Betriebsinventars relevant wird
Kosten sparen bei Versicherungen
- Vergleichen Sie Offerten: Holen Sie mindestens drei Offerten ein, bevor Sie sich entscheiden.
- Kombinieren Sie Policen: Viele Versicherer bieten Bündelrabatte, wenn Sie mehrere Versicherungen beim gleichen Anbieter abschliessen.
- Selbstbehalt optimieren: Ein höherer Selbstbehalt senkt die Prämie. Wählen Sie einen Selbstbehalt, den Sie im Schadensfall tragen können.
- Versicherungssumme realistisch wählen: Überversicherung kostet unnötig. Schätzen Sie Ihre tatsächlichen Risiken realistisch ein.
- Regelmässig überprüfen: Prüfen Sie Ihre Versicherungen jährlich und passen Sie sie an die aktuelle Situation an.
Jetzt richtig starten
Versicherungen sind ein wichtiger Baustein für den Erfolg Ihres Unternehmens – aber sie beginnen mit einer soliden Gründung. Bei firmagründen.jetzt gründen Sie Ihre GmbH für CHF 390 pauschal, Ihre AG für CHF 490 pauschal oder Ihre Einzelfirma für CHF 150 pauschal. Wir beraten Sie auch zu den nächsten Schritten nach der Gründung, damit Sie optimal vorbereitet sind. Starten Sie jetzt auf www.firmagründen.jetzt und legen Sie den Grundstein für Ihr Unternehmen.
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