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Geschäftskonto eröffnen: Sperrkonto, Bankkonto und Tipps

7 Min. Lesezeit

Warum Sie ein Geschäftskonto brauchen

Für die Gründung einer GmbH oder AG benötigen Sie ein Sperrkonto (auch Kapitaleinzahlungskonto genannt) bei einer Schweizer Bank. Auf dieses Konto zahlen Sie das Stammkapital (GmbH: CHF 20'000) oder Aktienkapital (AG: mindestens CHF 50'000) ein. Erst mit der Bankbestätigung kann der Notar die Gründung beurkunden.

Nach dem Eintrag im Handelsregister wird das Sperrkonto freigegeben – das Kapital steht Ihnen dann als Betriebskapital zur Verfügung.

Das Sperrkonto: Schritt für Schritt

Schritt 1: Bank wählen

Sie können das Sperrkonto bei jeder Schweizer Bank eröffnen. Die gängigsten Optionen:

  • Grossbanken: UBS, Credit Suisse (jetzt UBS), Raiffeisen, Postfinance
  • Kantonalbanken: St. Galler Kantonalbank, ZKB, BEKB etc.
  • Online-Banken: Einige bieten günstigere Konditionen

Tipp: Vergleichen Sie die Gebühren. Manche Banken verlangen keine Gebühr für das Sperrkonto, andere bis zu CHF 250.

Schritt 2: Konto eröffnen

Für die Eröffnung benötigen Sie:

  • Entwurf der Statuten (erhalten Sie von uns)
  • Ausweiskopien aller Gründer
  • Angaben zur Firma (Name, Sitz, Zweck)

Die Bank eröffnet ein Konto auf den Namen der Firma in Gründung (z.B. "Muster GmbH i.G.").

Schritt 3: Kapital einzahlen

Zahlen Sie das Stammkapital oder Aktienkapital auf das Sperrkonto ein:

  • GmbH: CHF 20'000 (muss zu 100% liberiert werden, Art. 777c OR)
  • AG: Mindestens CHF 50'000 (von CHF 100'000 Gesamtkapital, Art. 621 OR)

Die Bank stellt eine Kapitaleinzahlungsbestätigung aus. Diese benötigt der Notar für die Beurkundung.

Schritt 4: Nach dem HR-Eintrag

Sobald der Handelsregistereintrag publiziert ist (SHAB), gibt die Bank das Sperrkonto frei. Das Kapital wird auf Ihr reguläres Geschäftskonto übertragen. Sie können das Geld nun frei für Ihr Geschäft verwenden.

Kosten für das Sperrkonto

Die Kosten variieren je nach Bank:

  • UBS: Kostenlos bis CHF 100 (je nach Paket)
  • Raiffeisen: Ca. CHF 50–150
  • Kantonalbanken: CHF 0–200
  • Postfinance: Günstig, ab CHF 0

Wichtig: Das Stammkapital ist kein Kostenfaktor – es ist Ihr Betriebskapital und steht Ihnen nach dem HR-Eintrag vollständig zur Verfügung.

Das reguläre Geschäftskonto

Nach der Gründung braucht Ihre Firma ein reguläres Geschäftskonto für den täglichen Zahlungsverkehr. Achten Sie bei der Wahl auf:

  • Kontoführungsgebühren: CHF 5–50 pro Monat
  • Zahlungsverkehr: Kosten pro Überweisung, E-Banking inklusive?
  • Kartenangebot: Debitkarte, Kreditkarte für den Geschäftsführer
  • E-Banking: Benutzerfreundlichkeit, Multi-User-Fähigkeit
  • Fremdwährungen: Falls Sie international tätig sind

Brauche ich ein separates Geschäftskonto?

Für eine GmbH oder AG ist ein separates Firmenkonto zwingend – die Firma ist eine eigenständige juristische Person mit eigenem Vermögen.

Für eine Einzelfirma ist ein separates Konto nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Die Trennung von privaten und geschäftlichen Finanzen erleichtert die Buchhaltung und ist bei einer AHV- oder Steuerprüfung wichtig.

Tipps für die Bankwahl

  • Verhandeln Sie: Gerade bei Neugründungen bieten viele Banken Sonderkonditionen oder Gründerpakete an
  • Achten Sie auf versteckte Kosten: Mindesteinlagen, Kontoauflösungsgebühren, Kosten für Kontoauszüge
  • Digital first: Wählen Sie eine Bank mit gutem E-Banking – Sie sparen sich viele Schalterbesuche
  • Wachstum einplanen: Brauchen Sie später Kredite oder Hypotheken? Eine gute Bankbeziehung von Anfang an kann helfen
  • Mehrere Offerten: Holen Sie mindestens 2–3 Angebote ein

Einzelfirma: Kein Sperrkonto nötig

Für die Gründung einer Einzelfirma benötigen Sie kein Sperrkonto und kein Mindestkapital. Sie können direkt loslegen. Eröffnen Sie trotzdem ein separates Geschäftskonto für eine saubere Buchführung.

Häufige Fehler

  • Zu spät kümmern: Die Kontoeröffnung dauert 1–5 Arbeitstage. Planen Sie das in Ihren Zeitplan ein
  • Falscher Firmenname: Der Name auf dem Sperrkonto muss exakt mit den Statuten übereinstimmen
  • Kapital vergessen zu überweisen: Die Bankbestätigung ist Voraussetzung für die Beurkundung
  • Privatkonto verwenden: Bei GmbH/AG muss das Kapital auf ein Firmenkonto, nicht auf Ihr Privatkonto

Zusammenfassung

Das Sperrkonto ist ein notwendiger Schritt bei der GmbH- und AG-Gründung, aber kein komplizierter. Wählen Sie eine Bank, eröffnen Sie das Konto, zahlen Sie das Kapital ein – fertig. Die Kosten dafür liegen zwischen CHF 0 und CHF 250.

Bei www.firmagründen.jetzt übernehmen wir die komplette Gründungsabwicklung – GmbH CHF 390 pauschal, AG CHF 490 pauschal. Wir beraten Sie auch bei der Wahl der richtigen Bank und unterstützen Sie bei der Kontoeröffnung. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung.

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