Die wichtigste Steuerfrage für GmbH-Geschäftsführer
Wenn Sie eine GmbH oder AG besitzen und gleichzeitig als Geschäftsführer arbeiten, stehen Sie vor einer zentralen Frage: Wie viel zahlen Sie sich als Lohn aus – und wie viel als Dividende?
Die Antwort hat erhebliche Auswirkungen auf Ihre Steuerbelastung und Ihre Sozialversicherungsbeiträge. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie den optimalen Mix finden.
Lohn vs. Dividende: Die Unterschiede
Lohn
- Wird als Geschäftsaufwand verbucht und reduziert den Gewinn der Firma
- Unterliegt der Einkommenssteuer beim Geschäftsführer
- Es fallen Sozialversicherungsbeiträge an (AHV/IV/EO, ALV, BVG, UVG)
- Beiträge werden je hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen
Dividende
- Wird aus dem versteuerten Gewinn der Firma ausgeschüttet
- Unterliegt der Einkommenssteuer beim Aktionär/Gesellschafter
- Teilbesteuerung: Nur 50–70% der Dividende werden besteuert (kantonsabhängig)
- Keine Sozialversicherungsbeiträge auf Dividenden
Warum nicht alles als Dividende?
Auf den ersten Blick scheint es attraktiv, den Lohn tief zu halten und alles als Dividende auszuschütten. Doch es gibt wichtige Einschränkungen:
1. Verdeckte Gewinnausschüttung
Die Steuerbehörden prüfen, ob der Lohn angemessen ist. Zahlen Sie sich einen unrealistisch tiefen Lohn, kann die Steuerverwaltung eine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellen. Das bedeutet: Die Differenz zum marktüblichen Lohn wird als Lohn aufgerechnet – mit Nachsteuern und Verzugszinsen.
Faustregel: Ihr Lohn sollte dem entsprechen, was Sie einem fremden Dritten für die gleiche Tätigkeit bezahlen würden.
2. Doppelbesteuerung
Der Firmengewinn wird auf Unternehmensebene besteuert (Gewinnsteuer, ca. 12–18% je nach Kanton). Die Dividende wird dann nochmals beim Gesellschafter als Einkommen besteuert – allerdings privilegiert.
Seit der Unternehmenssteuerreform wird die Dividende bei einer Beteiligung von mindestens 10% nur teilbesteuert (Art. 20 Abs. 1bis DBG):
- Bund: 70% der Dividende werden besteuert
- Kantone: 50–80%, je nach Kanton (z.B. Zug 50%, Zürich 60%, Bern 70%)
3. Sozialversicherungen
Auf den Lohn fallen rund 12–15% Sozialversicherungsbeiträge an (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammen). Diese Beiträge finanzieren Ihre AHV-Rente, BVG-Vorsorge und Unfallversicherung.
Auf Dividenden fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Das spart kurzfristig Geld, reduziert aber Ihre AHV-Rente und BVG-Vorsorge langfristig.
Rechenbeispiel
Angenommen, Ihre GmbH erwirtschaftet einen Gewinn von CHF 200'000 vor Geschäftsführerlohn.
Variante A: Hoher Lohn (CHF 150'000), tiefe Dividende
- Lohn CHF 150'000 → Einkommenssteuer ca. CHF 30'000 + Sozialversicherungen ca. CHF 18'000
- Firmengewinn CHF 50'000 → Gewinnsteuer ca. CHF 7'500
- Dividende CHF 42'500 → Einkommenssteuer (teilbesteuert) ca. CHF 5'000
- Gesamtbelastung: ca. CHF 60'500
Variante B: Tiefer Lohn (CHF 80'000), hohe Dividende
- Lohn CHF 80'000 → Einkommenssteuer ca. CHF 12'000 + Sozialversicherungen ca. CHF 10'000
- Firmengewinn CHF 120'000 → Gewinnsteuer ca. CHF 18'000
- Dividende CHF 102'000 → Einkommenssteuer (teilbesteuert) ca. CHF 12'000
- Gesamtbelastung: ca. CHF 52'000
Ersparnis Variante B: ca. CHF 8'500 pro Jahr. Allerdings sind Ihre Sozialversicherungsleistungen (AHV-Rente, BVG) in Variante B tiefer.
*Hinweis: Dieses Beispiel ist vereinfacht und kantonsabhängig. Lassen Sie sich individuell beraten.*
Der optimale Mix
Es gibt keine universelle Formel, aber diese Grundsätze helfen:
- Mindestlohn: Zahlen Sie sich einen marktüblichen Lohn – mindestens das, was ein Angestellter in vergleichbarer Position verdienen würde
- BVG-Optimierung: Ein Lohn über der BVG-Eintrittsschwelle (CHF 22'680) sichert Ihre Vorsorge
- AHV-Maximum: Beiträge auf Lohn über ca. CHF 150'000 bringen kaum noch höhere AHV-Leistungen
- Dividende für den Rest: Was über dem optimalen Lohn liegt, kann als Dividende ausgeschüttet werden
- Kantonsabhängig: Die Teilbesteuerung der Dividende variiert stark – in steuergünstigen Kantonen ist die Dividende attraktiver
Wichtige Stolperfallen
- Verdeckte Gewinnausschüttung: Zu tiefer Lohn = Aufrechnungsgefahr
- AHV-Beitragslücken: Zu tiefe Beiträge = tiefere Rente im Alter
- BVG-Unterversicherung: Tiefer Lohn = tiefe Pensionskassenleistungen
- Aktionärsdarlehen: Darlehen der Firma an den Gesellschafter können als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert werden
Wann zum Steuerberater?
Die Lohn-/Dividendenplanung sollten Sie nicht alleine machen. Ein Steuerberater oder Treuhänder kann:
- Die optimale Aufteilung für Ihre Situation berechnen
- Die kantonalen Unterschiede berücksichtigen
- Vorsorgelücken identifizieren
- Die Steuererklärung für Firma und Privatperson koordinieren
Die Investition (ca. CHF 500–1'500 pro Jahr) lohnt sich in den meisten Fällen um ein Vielfaches.
Fazit
Die richtige Balance zwischen Lohn und Dividende kann Ihnen mehrere tausend Franken pro Jahr sparen. Der Schlüssel ist ein marktüblicher Lohn kombiniert mit einer steueroptimierten Dividendenausschüttung – ohne die Sozialversicherungen und die langfristige Vorsorge zu vernachlässigen.
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