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Sacheinlage vs. Bargründung: Welcher Weg passt?

10 Min. Lesezeit

Zwei Wege zur eigenen Firma

Wer in der Schweiz eine GmbH oder AG gründen will, muss Gesellschaftskapital leisten. Dafür gibt es grundsätzlich zwei Wege: die Bargründung und die Sacheinlagegründung. Beide sind rechtlich gleichwertig und führen zum selben Ergebnis – einer im Handelsregister eingetragenen Gesellschaft. Doch in Ablauf, Kosten und Aufwand unterscheiden sie sich erheblich.

In diesem Ratgeber vergleichen wir beide Gründungswege und helfen Ihnen, die richtige Entscheidung für Ihre Situation zu treffen.

Bargründung: Der klassische Weg

Die Bargründung ist der Standardweg bei der Gründung einer GmbH oder AG in der Schweiz. Das Stammkapital (GmbH: mindestens CHF 20'000) bzw. das Aktienkapital (AG: mindestens CHF 100'000, davon CHF 50'000 liberiert) wird in bar auf ein Sperrkonto bei einer Schweizer Bank einbezahlt.

Ablauf der Bargründung

1. Bankkonto eröffnen: Ein Kapitaleinzahlungskonto (Sperrkonto) bei einer Schweizer Bank eröffnen

2. Kapital einzahlen: Das Gesellschaftskapital auf das Sperrkonto überweisen

3. Bankbestätigung erhalten: Die Bank bestätigt die Einzahlung mit einer offiziellen Kapitaleinzahlungsbestätigung

4. Beurkundung: Notarielle Beurkundung des Errichtungsakts

5. HR-Eintragung: Anmeldung beim Handelsregisteramt mit Bankbestätigung

6. Kapital freigeben: Nach dem HR-Eintrag wird das Sperrkonto aufgelöst und das Kapital steht der Gesellschaft zur Verfügung

Voraussetzungen

  • Schweizer Bankkonto (zwingend)
  • Identifikation aller Gründer bei der Bank (KYC-Prüfung)
  • Bankbestätigung über die Kapitaleinzahlung

Typische Dauer

Die Bargründung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen – vorausgesetzt, die Kontoeröffnung bei der Bank verläuft reibungslos. Die grösste Unbekannte ist die Bankseite: Manche Banken eröffnen ein Sperrkonto innert weniger Tage, bei anderen – insbesondere für internationale Gründer – kann es Wochen dauern.

Sacheinlage: Die Alternative ohne Bank

Bei der Sacheinlagegründung wird das Gesellschaftskapital nicht in bar, sondern durch die Einbringung von Vermögenswerten geleistet. Das können Immobilien, Fahrzeuge, Maschinen, Warenlager, Forderungen oder – seit dem DLT-Gesetz 2021 – auch Kryptowährungen sein.

Ablauf der Sacheinlagegründung

1. Bewertung der Vermögenswerte: Die einzubringenden Sacheinlagen werden bewertet

2. Sacheinlagevertrag: Vertrag über die Einbringung der Sacheinlage

3. Gründerbericht: Schriftlicher Bericht gemäss Art. 635 OR

4. Revisor-Prüfung: Prüfungsbestätigung durch einen zugelassenen Revisor (Art. 635a OR)

5. Beurkundung: Notarielle Beurkundung des Errichtungsakts

6. HR-Eintragung: Anmeldung beim Handelsregisteramt mit allen Dokumenten

Voraussetzungen

  • Vermögenswerte mit nachweisbarem Wert
  • Sacheinlagevertrag
  • Gründerbericht
  • Prüfungsbestätigung eines Revisors
  • Kein Bankkonto erforderlich

Vergleichstabelle: Bargründung vs. Sacheinlage

Kosten im Vergleich

| Kriterium | Bargründung | Sacheinlage |

|---|---|---|

| Pauschale firmagründen.jetzt | CHF 390 (GmbH) / CHF 490 (AG) | CHF 1'500 (GmbH oder AG) |

| Revisor nötig? | Nein | Ja (CHF 500–700) |

| Bankkonto nötig? | Ja (Sperrkonto) | Nein |

| Bankgebühren | CHF 100–200 | Entfällt |

| HR-Gebühr | Ca. CHF 600–800 | Ca. CHF 600–800 |

| Zeitaufwand | 2–4 Wochen | 3–6 Wochen |

| Komplexität | Einfach | Komplex |

| Zusätzliche Dokumente | Bankbestätigung | Sacheinlagevertrag, Gründerbericht, Prüfungsbestätigung |

Gesamtkosten im Überblick

  • Bargründung GmbH: ca. CHF 1'090–1'490 (inkl. HR-Gebühr, Bankgebühren)
  • Bargründung AG: ca. CHF 1'190–1'590 (inkl. HR-Gebühr, Bankgebühren)
  • Sacheinlage GmbH/AG: ca. CHF 2'650–3'050 (inkl. HR-Gebühr, Revisor)

Vorteile der Sacheinlagegründung

Kein Schweizer Bankkonto erforderlich

Der grösste Vorteil: Sie benötigen kein Sperrkonto bei einer Schweizer Bank. Für internationale Gründer, die Schwierigkeiten bei der Kontoeröffnung haben, ist dies oft der entscheidende Faktor. Mehr dazu in unserem Ratgeber Firma gründen ohne Schweizer Bankkonto.

Vorhandene Vermögenswerte nutzen

Wenn Sie bereits über wertvolle Vermögensgegenstände verfügen – Maschinen, ein Fahrzeug, Warenlager oder Immobilien – können Sie diese direkt als Kapitaleinlage einbringen. So binden Sie kein zusätzliches Bargeld.

Einzelfirma in GmbH oder AG umwandeln

Betreiben Sie bereits eine Einzelfirma? Dann können Sie das gesamte Unternehmen – inklusive aller Aktiven und Passiven – als Sacheinlage in eine GmbH oder AG einbringen. Das ist der klassische Weg der Rechtsformumwandlung.

Krypto-Assets einbringen

Seit dem DLT-Gesetz 2021 können auch Kryptowährungen und Stablecoins als Sacheinlage dienen. Besonders Stablecoins wie USDT oder USDC eignen sich hervorragend, da sie wertstabil sind und einfach bewertet werden können.

Flexibilität bei der Kapitalstruktur

Die Sacheinlage ermöglicht kreative Gestaltungsmöglichkeiten. Sie können Vermögenswerte einbringen, die das Unternehmen ohnehin benötigt – zum Beispiel Maschinen für die Produktion oder ein Fahrzeug für den Aussendienst.

Nachteile der Sacheinlagegründung

Höhere Kosten

Die Sacheinlagegründung ist teurer als die Bargründung. Neben der höheren Pauschale (CHF 1'500 statt CHF 390/490) kommen die Kosten für den Revisor (CHF 500–700) hinzu.

Längere Durchlaufzeit

Durch die zusätzlichen Schritte – insbesondere die Revisor-Prüfung – dauert die Sacheinlagegründung in der Regel 3 bis 6 Wochen. Die Bargründung ist mit 2 bis 4 Wochen schneller, sofern die Bankkontoöffnung reibungslos verläuft.

Revisor zwingend erforderlich

Die Prüfungsbestätigung eines zugelassenen Revisors ist bei der Sacheinlagegründung gesetzlich vorgeschrieben (Art. 635a OR). Bei der Bargründung entfällt dieser Schritt.

Höherer Dokumentationsaufwand

Sacheinlagevertrag, Gründerbericht und Prüfungsbestätigung sind zusätzliche Dokumente, die erstellt und geprüft werden müssen. Bei firmagründen.jetzt übernehmen wir die Erstellung dieser Dokumente – Sie müssen sich darum nicht selbst kümmern.

Wann ist die Bargründung die richtige Wahl?

Die Bargründung ist der richtige Weg, wenn:

  • Sie bereits ein Schweizer Bankkonto haben oder problemlos eines eröffnen können
  • Sie eine schnelle und unkomplizierte Gründung wünschen
  • Sie keine wesentlichen Vermögenswerte einbringen möchten
  • Die Kosten möglichst tief bleiben sollen
  • Es sich um eine Standard-Gründung handelt (das trifft auf die Mehrheit der Fälle zu)

Für die meisten Gründerinnen und Gründer mit Schweizer Wohnsitz und einem bestehenden Bankkonto ist die Bargründung der empfohlene Weg.

Wann ist die Sacheinlage die richtige Wahl?

Die Sacheinlage ist der richtige Weg, wenn:

  • Sie kein Schweizer Bankkonto haben und Schwierigkeiten bei der Eröffnung erwarten
  • Sie als internationale Gründerin oder internationaler Gründer ohne CH-Wohnsitz gründen möchten
  • Sie vorhandene Vermögenswerte (Maschinen, Fahrzeuge, Immobilien) einbringen wollen
  • Sie Kryptowährungen oder Stablecoins als Stammkapital einbringen möchten
  • Sie eine Einzelfirma in eine GmbH oder AG umwandeln wollen
  • Die Bank Ihr Gesuch abgelehnt hat oder die Wartezeit zu lang ist

Detaillierte Informationen zum gesamten Ablauf finden Sie in unserem Ratgeber Sacheinlagegründung: Ablauf, Rechtsgrundlagen und Kosten.

Die kombinierte Gründung: Mischform aus Bar und Sacheinlage

Wussten Sie, dass eine Kombination aus Bargründung und Sacheinlage möglich ist? Bei der kombinierten Gründung wird ein Teil des Gesellschaftskapitals in bar einbezahlt und ein Teil durch Sacheinlage geleistet. Ein Beispiel:

  • GmbH mit CHF 20'000 Stammkapital
  • CHF 10'000 in bar auf Sperrkonto
  • CHF 10'000 als Sacheinlage (z.B. Fahrzeug)

Die kombinierte Gründung erfordert allerdings sowohl ein Sperrkonto als auch die vollständige Sacheinlage-Dokumentation (Sacheinlagevertrag, Gründerbericht, Prüfungsbestätigung). Sie kombiniert also den Aufwand beider Gründungsarten. Diese Mischform ist daher nur in speziellen Fällen sinnvoll – zum Beispiel, wenn der Wert der einzubringenden Sacheinlage nicht das gesamte Stammkapital abdeckt.

Wann ist die kombinierte Gründung sinnvoll?

  • Der Gründer besitzt einen Vermögenswert (z.B. ein Fahrzeug im Wert von CHF 15'000), der das Stammkapital nicht vollständig deckt
  • Mehrere Gründer beteiligen sich: Einer bringt Sacheinlagen ein, ein anderer bar
  • Strategische Gründe: Bestimmte Vermögenswerte sollen von Anfang an im Gesellschaftsvermögen sein

Kosten der kombinierten Gründung

Bei firmagründen.jetzt beträgt die Pauschale für eine kombinierte Gründung ebenfalls CHF 1'500 – denn der Dokumentationsaufwand ist identisch mit einer reinen Sacheinlagegründung. Zusätzlich fallen die Kosten für den Revisor und das Sperrkonto an.

Praxisbeispiele: Welcher Weg in welcher Situation?

Beispiel 1: Schweizer Gründerin mit Geschäftsidee

Anna aus Zürich möchte eine GmbH für ihre Beratungsfirma gründen. Sie hat ein Schweizer Bankkonto und CHF 20'000 Stammkapital bereit. Empfehlung: Bargründung (CHF 390 pauschal). Der einfachste und schnellste Weg.

Beispiel 2: Deutscher Unternehmer ohne CH-Bankkonto

Thomas aus München möchte eine Schweizer GmbH gründen, aber keine Schweizer Bank will ihm ein Sperrkonto eröffnen. Er besitzt einen Firmenwagen im Wert von CHF 25'000. Empfehlung: Sacheinlagegründung mit dem Fahrzeug als Sacheinlage.

Beispiel 3: Krypto-Startup-Gründer

Lena hat USDT im Wert von CHF 50'000 und möchte eine AG gründen. Mehrere Banken haben ihr Gesuch wegen des Krypto-Bezugs abgelehnt. Empfehlung: Sacheinlagegründung mit Stablecoins. Mehr dazu: Stablecoin (USDT) als Sacheinlage.

Fazit: Welcher Weg passt zu Ihnen?

Für die Mehrheit der Gründerinnen und Gründer ist die Bargründung der einfachste, schnellste und günstigste Weg. Wenn Sie jedoch kein Schweizer Bankkonto eröffnen können, vorhandene Vermögenswerte einbringen oder Krypto-Assets nutzen möchten, ist die Sacheinlagegründung die rechtssichere Alternative.

Bei firmagründen.jetzt beraten wir Sie individuell und empfehlen den für Ihre Situation optimalen Gründungsweg. Kontaktieren Sie uns – wir finden gemeinsam die beste Lösung.

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