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Kapitaleinzahlungskonto (Sperrkonto) eröffnen: So geht's bei GmbH und AG

Geprüft durch unsere Notare6 Min. LesezeitStand: September 2026

Das Wichtigste in Kürze

Für die Gründung einer GmbH oder AG zahlen Sie das Kapital auf ein Kapitaleinzahlungskonto (Sperrkonto) bei einer Schweizer Bank ein – CHF 20'000 bei der GmbH, mindestens CHF 50'000 bei der AG. Die Bank stellt die Kapitaleinzahlungsbestätigung aus, die der Notar für die Beurkundung braucht. Die Eröffnung dauert in der Regel 1–5 Arbeitstage und kostet je nach Bank CHF 0–250. Nach dem Handelsregistereintrag wird das Konto freigegeben und das Kapital steht Ihrer Firma zur Verfügung.

Ohne Kapitaleinzahlungskonto keine GmbH und keine AG: Das Gesetz verlangt, dass das Gründungskapital vor der Beurkundung auf ein gesperrtes Konto einbezahlt und von der Bank bestätigt wird. Dieser Artikel erklärt, wie Sie das Konto eröffnen, was Sie dafür brauchen und warum das Kapital danach nicht verloren ist.

Was ist ein Kapitaleinzahlungskonto?

Das Kapitaleinzahlungskonto – umgangssprachlich Sperrkonto – ist ein spezielles Bankkonto, das ausschliesslich für die Hinterlegung des Gründungskapitals dient. Es lautet auf die Gesellschaft «in Gründung» und ist gesperrt, bis die Firma im Handelsregister eingetragen ist. Nach der Eintragung gibt die Bank das Kapital frei; es fliesst auf das ordentliche Geschäftskonto und steht als Betriebsvermögen zur Verfügung.

Wie viel muss eingezahlt werden?

  • GmbH: das gesamte Stammkapital, mindestens CHF 20'000 – vollständig zu liberieren.
  • AG: mindestens 20 % des Nennwerts jeder Aktie, insgesamt aber mindestens CHF 50'000 – bei einem Aktienkapital von CHF 100'000 also die Hälfte.

Wer mehr Kapital vorsieht, zahlt entsprechend mehr ein. Bei der AG kann das nicht liberierte Kapital später eingefordert werden.

Schritt für Schritt zur Kapitaleinzahlungsbestätigung

1. Bank wählen. Jede Schweizer Bank kann ein Kapitaleinzahlungskonto führen. Praktisch ist die Bank, bei der später auch das Geschäftskonto laufen soll – dann entfällt ein zweiter Prüfprozess.

2. Unterlagen einreichen. Üblich sind: Statutenentwurf, Angaben zu Gesellschaft, Sitz und Zweck, Ausweiskopien aller Gründerinnen und Gründer sowie der wirtschaftlich berechtigten Personen, Herkunftsnachweis der Mittel bei grösseren Beträgen. Die Bank prüft diese Angaben nach den Geldwäschereivorschriften.

3. Kapital einzahlen. Überweisen Sie das Kapital auf das eröffnete Konto.

4. Bestätigung erhalten. Die Bank stellt die Kapitaleinzahlungsbestätigung aus – meist per E-Mail oder Post an Sie oder direkt an das Notariat.

5. Beurkundung. Mit der Bestätigung beurkundet unser Notariat innert 24 Stunden und reicht die Gründung beim Handelsregisteramt ein.

6. Freigabe. Nach dem Handelsregistereintrag (in der Regel 5–8 Tage) gibt die Bank das Kapital frei.

Wie lange dauert die Eröffnung?

Rechnen Sie mit 1–5 Arbeitstagen – das ist in der Praxis der grösste Zeitfaktor der ganzen Gründung. Länger dauert es, wenn Beteiligte im Ausland wohnen, Unterlagen fehlen oder die Bank vertiefte Abklärungen macht. Tipp: Eröffnen Sie das Konto parallel zur Datenerfassung bei uns, nicht erst nach Erhalt der Gründungsdokumente.

Was kostet das Kapitaleinzahlungskonto?

Je nach Bank CHF 0–250 für Eröffnung und Bestätigung. Mehrere Banken bieten Jungunternehmen das Kapitaleinzahlungskonto kostenlos an – die St. Galler Kantonalbank beispielsweise verbindet es mit zwei Jahren kostenlosem Kontokorrent für Gründerinnen und Gründer. Es lohnt sich, vor der Eröffnung die Startangebote der Banken zu vergleichen. Eine Übersicht zu Kontomodellen und Gebühren finden Sie im Artikel Geschäftskonto eröffnen.

Kein Schweizer Bankkonto möglich?

Wer keine Bankbeziehung in der Schweiz aufbauen kann oder will – etwa Gründer aus dem Ausland – hat eine Alternative: die Sacheinlagegründung. Statt Bargeld werden Sachwerte eingebracht, etwa Fahrzeuge, Maschinen, Beteiligungen oder Kryptowährungen. Damit entfällt das Sperrkonto vollständig. Details in den Artikeln Firma gründen ohne Bankkonto und Sacheinlage vs. Bargründung.

Häufige Fragen

Ist das Kapital nach der Gründung verloren?

Nein. Nach dem Handelsregistereintrag wird das Konto entsperrt. Das Kapital gehört der Gesellschaft und kann für Investitionen, Löhne, Miete oder Material verwendet werden. Es ist Geschäftsvermögen, kein Kostenpunkt.

Kann ich das Kapital sofort wieder abheben?

Das Kapital muss der Gesellschaft dienen, nicht privat zurückfliessen. Eine sofortige Rückzahlung an die Gründer wäre eine verdeckte Rückzahlung und ist unzulässig. Für den Geschäftsbetrieb darf es hingegen frei eingesetzt werden.

Muss die Kapitaleinzahlungsbestätigung im Original vorliegen?

Für die Beurkundung genügt uns in der Regel die von der Bank ausgestellte Bestätigung in elektronischer Form; viele Banken senden sie direkt an das Notariat. Wir koordinieren das mit Ihrer Bank.

Was passiert, wenn die Gründung nicht zustande kommt?

Dann wird das Konto auf Antrag aufgelöst und das einbezahlte Kapital an die Einzahlenden zurückerstattet.

Fazit

Das Kapitaleinzahlungskonto ist Pflicht, aber unkompliziert – wenn Sie es früh eröffnen und die Unterlagen vollständig einreichen. Danach läuft alles bei uns: Beurkundung innert 24 Stunden, Handelsregistereintrag in 5–8 Tagen, Kapitalfreigabe. GmbH gründen · AG gründen

Wir unterstützen Sie gerne

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