firmagründen.jetzt
← Alle Ratgeber-ArtikelSpezialthemen

Qualifizierte elektronische Signatur (QES): Was Sie wissen müssen

7 Min. Lesezeit

Was ist eine elektronische Signatur?

Eine elektronische Signatur ist das digitale Pendant zur handschriftlichen Unterschrift. In der Schweiz regelt das Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES) vom 18. März 2016, welche Anforderungen eine elektronische Signatur erfüllen muss – und welche Rechtswirkung sie entfaltet.

Nicht jede digitale Unterschrift ist gleich. Das Schweizer Recht kennt drei Stufen mit unterschiedlicher Beweiskraft und Rechtswirkung.

Die drei Stufen elektronischer Signaturen

1. Einfache elektronische Signatur

Die einfache elektronische Signatur ist die niedrigste Stufe. Beispiele:

  • Ein eingescannter Unterschriftenzug als Bild
  • Eine Unterschrift auf einem Tablet mit dem Finger
  • Der Name am Ende einer E-Mail

Die einfache Signatur hat keine gesetzlich geregelte Beweiskraft. Sie kann für interne Dokumente oder formlose Vereinbarungen genügen, ist aber für formgebundene Rechtsgeschäfte wie Firmengründungen nicht ausreichend.

2. Fortgeschrittene elektronische Signatur

Die fortgeschrittene elektronische Signatur bietet ein höheres Sicherheitsniveau. Sie muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • Sie ist dem Unterzeichner eindeutig zugeordnet
  • Sie ermöglicht die Identifizierung des Unterzeichners
  • Sie wird mit Mitteln erstellt, die der Unterzeichner unter seiner alleinigen Kontrolle hat
  • Nachträgliche Veränderungen am Dokument sind erkennbar

Die fortgeschrittene Signatur eignet sich für Geschäftskorrespondenz und einfache Verträge. Sie ist der handschriftlichen Unterschrift nicht rechtlich gleichgestellt und reicht für notarielle Beurkundungen nicht aus.

3. Qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Die QES ist die höchste Stufe und die einzige elektronische Signatur, die der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt ist (Art. 14 Abs. 2bis OR).

Zusätzlich zu den Anforderungen der fortgeschrittenen Signatur muss die QES:

  • Auf einem qualifizierten Zertifikat basieren, das von einem anerkannten Zertifizierungsdiensteanbieter ausgestellt wurde
  • Mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit erstellt werden
  • Die Identität des Inhabers muss persönlich überprüft worden sein

ZertES: Die gesetzliche Grundlage

Das Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES) regelt:

  • Anforderungen an Zertifizierungsdiensteanbieter: Wer qualifizierte Zertifikate ausstellen darf
  • Anforderungen an qualifizierte Zertifikate: Inhalt, Gültigkeit, Widerruf
  • Technische Standards: Anforderungen an sichere Signaturerstellungseinheiten
  • Aufsicht: Die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) überwacht die Anbieter

Was enthält ein qualifiziertes Zertifikat?

Ein qualifiziertes Zertifikat bestätigt die Identität einer natürlichen Person. Es enthält:

  • Name und Vorname des Inhabers
  • Zertifikatsnummer und Gültigkeitszeitraum (in der Regel 3–5 Jahre)
  • Öffentlicher Schlüssel des Inhabers
  • Name des Zertifizierungsdiensteanbieters
  • Hinweis, dass es sich um ein qualifiziertes Zertifikat handelt

QES als Selbstbeglaubigung

Das Besondere an der QES: Sie ersetzt nicht nur die handschriftliche Unterschrift, sondern auch die Beglaubigung der Unterschrift. Normalerweise müssen Unterschriften auf Gründungsdokumenten von einer Gemeinde oder einem Notar beglaubigt werden.

Mit der QES entfällt dieser Schritt komplett. Die QES dient als Selbstbeglaubigung – die Identität des Unterzeichners ist durch das qualifizierte Zertifikat bereits verifiziert.

Das spart:

  • Den Gang zur Gemeinde oder zum Notar für die Beglaubigung
  • Für Ausländer: Die aufwendige Apostille oder Überbeglaubigung bei im Ausland geleisteten Unterschriften
  • Zeit und Kosten für die physische Beglaubigung

Anbieter für QES in der Schweiz

Swisscom Trust Services

Der grösste und bekannteste Anbieter für QES in der Schweiz. Als anerkannter Zertifizierungsdiensteanbieter gemäss ZertES bietet Swisscom:

  • QES-Zertifikate für natürliche Personen
  • Identifikation per Video (ca. 10–15 Minuten, einmalig)
  • Integration in zahlreiche Signaturplattformen
  • Hohe Verfügbarkeit und technische Zuverlässigkeit

Signaturplattformen

Die eigentliche Signatur erfolgt über Plattformen, die die Zertifikate der Anbieter nutzen:

  • Skribble: Schweizer Plattform, benutzerfreundlich, QES über Swisscom Trust Services
  • DeepSign: Schweizer Lösung mit Swisscom-Integration
  • DocuSign: Internationaler Anbieter mit QES-Option für die Schweiz

Wie richtet man eine QES ein?

Schritt 1: Plattform wählen

Registrieren Sie sich bei einer Signaturplattform Ihrer Wahl (z.B. Skribble).

Schritt 2: Identifikation durchlaufen

Die einmalige Identifikation erfolgt per Videoidentifikation. Sie benötigen:

  • Einen gültigen Ausweis (Pass oder Identitätskarte)
  • Eine stabile Internetverbindung
  • Ein Smartphone für die spätere Bestätigung der Signaturen

Der Prozess dauert ca. 10–15 Minuten. Nach erfolgreicher Identifikation wird Ihr qualifiziertes Zertifikat ausgestellt.

Schritt 3: Signieren

Ab sofort können Sie Dokumente mit Ihrer QES signieren. Der Ablauf:

  • Dokument auf der Signaturplattform hochladen oder per Link erhalten
  • Inhalt prüfen
  • Auf "Signieren" klicken und per SMS-Code oder Authenticator-App bestätigen
  • Die Signatur wird mit einem qualifizierten Zeitstempel versehen

Die Identifikation muss nur einmal durchgeführt werden und gilt für alle zukünftigen Signaturen während der Zertifikatslaufzeit.

Häufig gestellte Fragen

Ist die QES wirklich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt?

Ja. Art. 14 Abs. 2bis OR stellt die QES der eigenhändigen Unterschrift gleich. Dokumente mit QES haben die gleiche Rechtsgültigkeit wie Papierdokumente mit handschriftlicher Unterschrift.

Brauche ich ein spezielles Gerät?

Nein. Die QES funktioniert über eine Signaturplattform im normalen Webbrowser. Zur Bestätigung benötigen Sie ein Smartphone.

Wie lange ist ein QES-Zertifikat gültig?

In der Regel 3 bis 5 Jahre. Nach Ablauf muss es erneuert werden. Die Erneuerung ist einfacher als die Erstausstellung, da die Identifikation bereits erfolgt ist.

Was kostet eine QES?

Bei www.firmagründen.jetzt ist die QES-Identifikation und alle Signaturkosten in der Pauschale von CHF 150.– inbegriffen. Es fallen für Sie keine zusätzlichen Kosten an.

Fazit

Die QES ist ein mächtiges Werkzeug für alle, die Dokumente rechtsgültig digital unterzeichnen möchten. Besonders für Firmengründungen bietet sie enorme Vorteile: keine Beglaubigung nötig, keine Apostille für Ausländer, kein Ausdrucken von Dokumenten.

Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie Sie Ihre Firma komplett digital gründen können? Lesen Sie unseren Ratgeber zur digitalen Firmengründung mit QES oder kontaktieren Sie uns direkt auf www.firmagründen.jetzt.

Wir unterstützen Sie gerne

Haben Sie Fragen oder möchten Sie dieses Thema mit uns besprechen? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie persönlich und unverbindlich.