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Firma online gründen Schweiz: Der komplette Leitfaden

13 Min. Lesezeit

Firma online gründen in der Schweiz: Der komplette Leitfaden

Die Schweiz gehört zu den fortschrittlichsten Ländern der Welt, wenn es um die Digitalisierung von Behördenprozessen geht. Das gilt auch für die Firmengründung: Seit der Einführung der qualifizierten elektronischen Signatur und der Möglichkeit zur notariellen Beurkundung per Stellvertretung können Unternehmen komplett online gegründet werden – ohne einen einzigen physischen Termin.

Ob Sie eine GmbH, eine AG oder eine Einzelfirma eintragen möchten – der gesamte Prozess lässt sich heute bequem von zu Hause, vom Büro oder von jedem Ort der Welt aus erledigen. Kein Notartermin, kein Bankbesuch, kein Gang zum Handelsregisteramt.

In diesem Leitfaden erfahren Sie alles, was Sie über die Online-Firmengründung in der Schweiz wissen müssen: welche Rechtsformen möglich sind, wie der Prozess funktioniert, was die qualifizierte elektronische Signatur ist und welche Kosten auf Sie zukommen.

Welche Rechtsformen kann man online gründen?

Bei firmagründen.jetzt können Sie alle drei gängigen Rechtsformen komplett online gründen. Hier ein kurzer Überblick:

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Die GmbH ist die beliebteste Rechtsform für KMU in der Schweiz. Sie bietet eine klare Trennung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen und ist ab einem Stammkapital von CHF 20'000 erhältlich. Die Gesellschafter haften grundsätzlich nur mit dem eingebrachten Kapital, nicht mit ihrem Privatvermögen. Die GmbH wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer geleitet und im Handelsregister eingetragen.

  • Mindestkapital: CHF 20'000 (vollständig zu liberieren)
  • Kosten bei firmagründen.jetzt: CHF 390 pauschal
  • Haftung: Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
  • Geeignet für: Gründer, die Haftungsschutz wünschen und ein KMU aufbauen möchten
  • Mehr erfahren: GmbH gründen | GmbH online gründen

AG (Aktiengesellschaft)

Die AG eignet sich besonders für grössere Unternehmen, Startups mit Investoren oder Gründer, die Diskretion wünschen. Die Aktionäre werden nicht im Handelsregister publiziert – nur der Verwaltungsrat ist öffentlich ersichtlich. Die AG ist zudem die bevorzugte Rechtsform, wenn später Aktien an Investoren ausgegeben oder Mitarbeiterbeteiligungsprogramme eingeführt werden sollen.

  • Mindestkapital: CHF 100'000 (davon mindestens CHF 50'000 zu liberieren)
  • Kosten bei firmagründen.jetzt: CHF 490 pauschal
  • Haftung: Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
  • Geeignet für: Startups mit Investoren, grössere Unternehmen, diskrete Beteiligungen
  • Mehr erfahren: AG gründen

Einzelfirma (Einzelunternehmen)

Die Einzelfirma ist die einfachste und günstigste Rechtsform. Sie eignet sich für Selbstständige, Freelancer und Kleinunternehmer. Ein Eintrag ins Handelsregister ist ab CHF 100'000 Jahresumsatz obligatorisch (Art. 931 OR), kann aber freiwillig jederzeit vorgenommen werden. Der Eintrag verleiht Glaubwürdigkeit, schützt den Firmennamen und ist Voraussetzung für viele Geschäftsbeziehungen. Beachten Sie: Bei der Einzelfirma haftet der Inhaber persönlich und unbeschränkt.

  • Mindestkapital: keines
  • Kosten bei firmagründen.jetzt: CHF 99 pauschal
  • Haftung: Unbeschränkt, persönliche Haftung
  • Geeignet für: Freelancer, Selbstständige, Nebenerwerb, Berater
  • Mehr erfahren: Einzelfirma gründen

Der Online-Gründungsprozess im Detail

Der Ablauf ist bei allen Rechtsformen ähnlich aufgebaut, mit geringen Unterschieden je nach Komplexität. Hier der generische Prozess, der für GmbH, AG und Einzelfirma gilt:

KI-Gründungsassistent vs. persönliche Beratung

Sie haben zwei Wege, den Gründungsprozess zu starten:

  • KI-Gründungsassistent: Unser digitaler Assistent auf www.firmagründen.jetzt steht Ihnen 24/7 zur Verfügung. Er stellt Ihnen die relevanten Fragen, erfasst alle notwendigen Daten und leitet den Gründungsprozess ein. Ideal für Gründer, die wissen, was sie wollen, und flexibel sein möchten.
  • Persönliche Beratung: Sie bevorzugen ein Gespräch mit einem Menschen? Kein Problem. Unser Team berät Sie persönlich – per Telefon, Video-Call oder in unserem Büro in St. Gallen.

Beide Wege führen zum selben Ergebnis: Ihrer eingetragenen Firma. Viele Gründerinnen und Gründer kombinieren beide Ansätze: Sie starten mit dem KI-Assistenten und klären offene Fragen anschliessend mit unserem Team.

Dokumentenerstellung durch das Notariat

Auf Basis Ihrer Angaben erstellt unser integriertes Notariat alle erforderlichen Gründungsdokumente:

  • GmbH/AG: Statuten, Gründungsprotokoll (öffentliche Urkunde), Stampa-Erklärung, Lex-Friedrich-Erklärung, Handelsregisteranmeldung
  • Einzelfirma: Handelsregisteranmeldung, Unterschriftsbeglaubigung

Alle Dokumente werden Ihnen per E-Mail zur Prüfung zugestellt – in der Regel innert 1 bis 2 Arbeitstagen nach Abschluss der Datenerfassung. Sie können Änderungswünsche direkt mitteilen, bevor die Dokumente finalisiert werden. Unser Notariat stellt sicher, dass alle Dokumente den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen und von den Handelsregisterämtern akzeptiert werden.

Kapitaleinzahlung (Bar oder Sacheinlage)

Bei GmbH und AG muss das Gründungskapital vor der Eintragung einbezahlt werden:

  • Bareinlage: Eröffnung eines Sperrkontos bei einer Schweizer Bank. Das Kapital wird nach der HR-Eintragung freigegeben und steht Ihnen dann als Betriebskapital zur Verfügung.
  • Sacheinlage: Einbringung von Sachwerten anstelle von Bargeld. Ideal, wenn Sie kein Schweizer Bankkonto haben oder eröffnen möchten. Dabei werden Vermögenswerte wie Fahrzeuge, IT-Ausrüstung, Maschinen oder Forderungen als Kapitaleinlage eingebracht. Mehr dazu unter Sacheinlage und in unserem Ratgeber Firma gründen ohne Bankkonto.

Bei der Einzelfirma ist keine Kapitaleinzahlung erforderlich.

Signatur: QES (digital) oder physisch per Post

Die Gründungsdokumente müssen unterschrieben werden. Dafür stehen zwei Optionen zur Verfügung:

  • Qualifizierte elektronische Signatur (QES): Komplett digital, kein Papier, kein Postversand. Die schnellste Variante – ideal für Gründer, die den Prozess vollständig papierlos abwickeln möchten. Bei firmagründen.jetzt kostet die QES-Option CHF 150 pauschal.
  • Physische Unterschrift: Dokumente werden per Post zugestellt, handschriftlich unterschrieben und frankiert zurückgesendet. Etwas langsamer (je nach Postweg 3 bis 7 Tage zusätzlich), aber ohne Zusatzkosten. Diese Variante wird von der Mehrheit unserer Kunden gewählt.

Beurkundung durch Notar (Stellvertretung)

Bei GmbH und AG ist eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Bei firmagründen.jetzt wird die Beurkundung per Stellvertretung durchgeführt: Sie erteilen uns eine Vollmacht, und unser Notar nimmt die öffentliche Beurkundung vor – ohne dass Sie persönlich anwesend sein müssen. Dies ist rechtlich vollkommen gleichwertig mit einer Beurkundung, bei der die Gründer persönlich vor dem Notar erscheinen. Die Stellvertretung ist ein bewährtes und rechtlich anerkanntes Verfahren, das seit Langem in der Schweizer Notariatspraxis angewandt wird.

Bei der Einzelfirma ist keine notarielle Beurkundung nötig. Die Unterschrift wird lediglich beglaubigt – auch dies kann per Stellvertretung erfolgen.

HR-Einreichung

Nach der Beurkundung reichen wir alle Unterlagen beim zuständigen kantonalen Handelsregisteramt ein. Die Bearbeitungszeit variiert je nach Kanton und liegt bei ca. 7 bis 10 Arbeitstagen. In einigen Kantonen geht es schneller, in anderen kann es vereinzelt etwas länger dauern. Sobald die Eintragung erfolgt ist, werden Sie umgehend per E-Mail informiert. Ihre Firma wird anschliessend im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert und ist ab sofort im öffentlichen Handelsregister (Zefix) abrufbar. Mehr zum Gesamtablauf finden Sie unter Ablauf.

Die qualifizierte elektronische Signatur (QES): So funktioniert sie

Die QES ist das Herzstück der komplett digitalen Firmengründung. Sie ersetzt die handschriftliche Unterschrift – rechtlich gleichgestellt und technisch sicher.

Video-Identifikation (einmalig, 10–15 Min.)

Um eine QES nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig per Video identifizieren. Der Prozess ist unkompliziert:

1. Sie starten die Video-Identifikation über den Signaturanbieter (z.B. Skribble, DocuSign).

2. Halten Sie Ihren gültigen Reisepass oder Ihre Identitätskarte bereit.

3. Ein Mitarbeiter oder ein automatisiertes System prüft Ihre Identität per Videokamera.

4. Nach erfolgreicher Identifikation – in der Regel innert weniger Minuten – können Sie sofort QES-Signaturen setzen.

Die Identifikation muss nur einmal durchgeführt werden. Danach können Sie die QES beliebig oft nutzen – nicht nur für die Firmengründung, sondern auch für andere Geschäftsdokumente.

Rechtliche Gleichstellung mit handschriftlicher Unterschrift

Die rechtliche Grundlage ist klar: Art. 14 Abs. 2bis OR stellt die qualifizierte elektronische Signatur der eigenhändigen Unterschrift gleich. Das bedeutet: Jedes Dokument, das Sie mit einer QES unterschreiben, hat exakt dieselbe Rechtswirkung wie ein handschriftlich unterzeichnetes Dokument. Das gilt ausdrücklich auch für Gründungsurkunden und Handelsregisteranmeldungen.

Die QES basiert technisch auf einem qualifizierten Zertifikat, das von einem anerkannten Zertifizierungsdienstanbieter ausgestellt wird. Das Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES) regelt die Voraussetzungen und die Anerkennung. Die Schweizer Handelsregisterämter akzeptieren QES-signierte Dokumente seit mehreren Jahren standardmässig.

Anbieter

In der Schweiz gibt es mehrere zugelassene Anbieter für qualifizierte elektronische Signaturen, darunter Skribble, DocuSign und SwissSign. Welchen Anbieter Sie nutzen, bleibt Ihnen überlassen – wir unterstützen Sie bei der Einrichtung und Koordination.

Kostenaufschlag bei firmagründen.jetzt

Für die Abwicklung und Koordination der QES-Signatur berechnen wir einen pauschalen Zuschlag von CHF 150 – unabhängig von der Anzahl der Gründer und Dokumente.

Kein Schweizer Bankkonto? Die Sacheinlage als Alternative

Für ausländische Gründer oder Personen, die kein Schweizer Bankkonto eröffnen können oder wollen, bietet die Sacheinlage-Gründung eine hervorragende Alternative. Anstatt das Stammkapital in bar einzuzahlen, bringen Sie Sachwerte im entsprechenden Wert ein – beispielsweise:

  • Fahrzeuge
  • Maschinen und Geräte
  • IT-Ausrüstung (Computer, Server, Software-Lizenzen)
  • Forderungen oder andere Vermögenswerte

Die Sacheinlage-Gründung ist bei firmagründen.jetzt für CHF 1'500 pauschal erhältlich und ebenfalls komplett online möglich. Sie benötigen einen Gründungsbericht, der den Wert der eingebrachten Sachwerte dokumentiert, sowie einen Sacheinlagevertrag. Beides wird von unserem Notariat erstellt und ist im Pauschalpreis enthalten.

Die Sacheinlage eignet sich besonders für Gründer, die bereits über wertvolle Vermögenswerte verfügen, die sie in die Firma einbringen möchten – oder die aus regulatorischen Gründen kein Schweizer Bankkonto eröffnen können. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Seite Sacheinlage und in unserem Ratgeber Firma gründen ohne Bankkonto.

Für wen eignet sich die Online-Gründung besonders?

Die Online-Firmengründung ist grundsätzlich für jeden geeignet. Besonders profitieren jedoch folgende Gruppen:

Ausländische Gründer

Sie leben im Ausland und möchten eine Schweizer Firma gründen? Mit der Online-Gründung ist das möglich, ohne in die Schweiz einreisen zu müssen. Alle Schritte – von der Datenerfassung über die Signatur bis zur Beurkundung – werden digital abgewickelt. Einzige Voraussetzung: Mindestens eine Person in der Geschäftsführung (GmbH) bzw. im Verwaltungsrat (AG) muss in der Schweiz wohnhaft sein. Falls Sie niemanden vor Ort haben, kann ein Domizilservice mit Geschäftsführer-Stellung diese Anforderung erfüllen. Besonders für Gründer aus dem EU-Raum, aber auch aus Übersee, ist die Online-Gründung eine enorme Erleichterung.

Zeitknappe Unternehmer

Termine beim Notar, bei der Bank und auf dem Amt koordinieren? Das kostet nicht nur Geld, sondern vor allem Zeit. Bei der Online-Gründung entfallen alle physischen Termine. Der KI-Assistent ist rund um die Uhr verfügbar – auch nachts und am Wochenende. Sie bestimmen das Tempo.

Digital Natives und Tech-Startups

Wer ein digitales Unternehmen aufbaut, erwartet auch einen digitalen Gründungsprozess. Papierkram, Terminvereinbarungen und Behördengänge passen nicht zur Arbeitsweise moderner Startups. Die Online-Gründung bietet genau den unkomplizierten, schnellen Prozess, den Tech-Gründer gewohnt sind. Daten erfassen, digital signieren, fertig – so einfach sollte eine Firmengründung sein.

Gründer ausserhalb der Deutschschweiz

Unser Notariat ist in St. Gallen – aber das spielt bei einer Online-Gründung keine Rolle. Ob Sie in Genf, Lugano, Basel oder im Ausland sitzen: Der Prozess funktioniert von überall identisch. Keine Anreise, keine Sprachbarriere (wir beraten auch auf Englisch und Französisch), keine regionalen Einschränkungen. Sie gründen in jedem der 26 Kantone zum gleichen Pauschalpreis.

Vergleich: Online-Gründung vs. traditionelle Gründung

| Kriterium | Online-Gründung | Traditionelle Gründung |

|---|---|---|

| Gesamtdauer | 2–3 Wochen | 4–8 Wochen |

| Physische Termine | 0 | 2–5 (Bank, Notar, evt. Treuhand, Amt) |

| Kosten (GmbH) | ab CHF 390 + HR-Gebühren | CHF 1'500–3'000 + HR-Gebühren |

| Verfügbarkeit | 24/7, von überall | Nur zu Bürozeiten, vor Ort |

| Dokumentenversand | Digital per E-Mail | Papier per Post |

| Notartermin | Per Stellvertretung (kein Erscheinen) | Persönliche Anwesenheit erforderlich |

| Behördengänge | Keine (wir erledigen alles) | Mindestens Handelsregisteramt |

| Geeignet für Ausländer | Ja, ohne Einreise | Einreise erforderlich |

Häufige Fragen zur Online-Firmengründung

Ist eine Online-Gründung rechtlich gleichwertig?

Ja, vollständig. Eine online gegründete Firma ist in jeder Hinsicht identisch mit einer traditionell gegründeten Firma. Die Beurkundung erfolgt durch einen zugelassenen Schweizer Notar, die Eintragung durch das zuständige Handelsregisteramt, und die Rechtsgrundlage (OR, HRegV) ist dieselbe. Es gibt keinen Unterschied im Handelsregistereintrag, in den Rechten oder in der gesellschaftsrechtlichen Stellung. Ihre Geschäftspartner, Kunden, Banken und Behörden können nicht erkennen, ob Ihre Firma online oder traditionell gegründet wurde – und es spielt auch keine Rolle.

Kann ich auch aus dem Ausland online gründen?

Ja. Die Online-Gründung funktioniert von jedem Ort der Welt aus. Sie benötigen lediglich eine Internetverbindung und einen gültigen Ausweis für die Video-Identifikation (bei QES). Beachten Sie jedoch: Mindestens eine Person in der Geschäftsführung (GmbH) bzw. im Verwaltungsrat (AG) muss in der Schweiz wohnhaft sein (Art. 814 Abs. 3 bzw. Art. 718 Abs. 4 OR). Falls Sie über keine solche Person verfügen, kann ein Schweizer Domizilservice mit entsprechender Geschäftsführer-Stellung diese Anforderung erfüllen.

Brauche ich einen physischen Firmensitz?

Ja. Jede im Handelsregister eingetragene Firma benötigt einen Sitz in der Schweiz mit einer realen Adresse. Das kann ein eigenes Büro, ein gemietetes Büro, eine Geschäftsadresse bei einem Domizilservice oder eine c/o-Adresse sein. Ein reiner Postfach-Eintrag genügt nicht. Falls Sie noch keinen Firmensitz haben, vermitteln wir Ihnen gerne einen Domizilservice.

Wie schnell geht die Online-Gründung?

Das hängt von mehreren Faktoren ab: der Rechtsform, der Schnelligkeit der Kapitaleinzahlung und dem Kanton. In der Regel dauert der gesamte Prozess 2 bis 3 Wochen von der Datenerfassung bis zum Handelsregistereintrag. Der reine Gründungsvorgang (ohne HR-Eintrag) kann bei Nutzung der QES in wenigen Tagen abgeschlossen werden. Die Einzelfirma ist in der Regel am schnellsten eingetragen, da keine Kapitaleinzahlung und keine Beurkundung erforderlich sind. Details zum Zeitrahmen finden Sie unter Ablauf.

Kostenübersicht: Alle Rechtsformen im Vergleich

| Rechtsform | Pauschale firmagründen.jetzt | QES-Zuschlag (optional) | HR-Gebühr (ca.) | Mindestkapital |

|---|---|---|---|---|

| Einzelfirma | CHF 99 | CHF 150 | CHF 120–170 | keines |

| GmbH | CHF 390 | CHF 150 | CHF 600–800 | CHF 20'000 |

| AG | CHF 490 | CHF 150 | CHF 600–800 | CHF 100'000 (mind. CHF 50'000 liberiert) |

| Sacheinlage (GmbH/AG) | CHF 1'500 | CHF 150 | CHF 600–800 | Sachwerte im Wert des Mindestkapitals |

In den Pauschalen ist alles enthalten: Beratung, Dokumentenerstellung, Notariat, Beurkundung (bei GmbH/AG) und Einreichung beim Handelsregister. Einzig die staatlichen Handelsregistergebühren und die SHAB-Publikationskosten (ca. CHF 50) kommen hinzu. Es gibt keine versteckten Kosten, keine Stundenabrechnung und keine Nachforderungen. Egal wie viele Rückfragen Sie haben oder wie komplex Ihre Gründung ist – der Pauschalpreis bleibt derselbe.

Bei der traditionellen Gründung in Eigenregie müssen Sie mit deutlich höheren Kosten rechnen: Notariatsgebühren, Treuhandkosten, Beratungshonorare und eigener Zeitaufwand summieren sich schnell auf CHF 1'500 bis CHF 3'000 – und mehr. Eine vollständige Kostenaufstellung finden Sie auf unserer Kostenseite.

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Die Schweiz macht es Ihnen leicht: Gründen Sie Ihre Firma komplett online – ohne Behördengänge, ohne Termine, ohne Papierkram. GmbH ab CHF 390, AG ab CHF 490, Einzelfirma ab CHF 99 – alles inklusive ausser die staatliche HR-Gebühr. Tausende Gründerinnen und Gründer haben ihre Firma bereits über firmagründen.jetzt gegründet – schnell, günstig und unkompliziert. Starten Sie jetzt den KI-Gründungsassistenten und erledigen Sie Ihre Firmengründung in wenigen Schritten – rund um die Uhr, von überall auf der Welt. [www.firmagründen.jetzt](https://www.firmagründen.jetzt)

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