Das Wichtigste in Kürze
Ab dem 1. Oktober 2026 müssen praktisch alle Schweizer GmbH, AG und Genossenschaften ihre wirtschaftlich berechtigten Personen im neuen Transparenzregister des Bundes melden (TJPG). Neu gegründete Gesellschaften melden innert eines Monats nach dem Handelsregistereintrag, bestehende innert der Übergangsfrist – elektronisch über EasyGov. Bei fehlender oder falscher Meldung drohen Bussen bis CHF 500'000. Wir erstellen das Verzeichnis und bereiten die Meldung für CHF 49.– pro Verzeichnis vor, geprüft durch Notare.
Mit dem Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) führt die Schweiz ein zentrales Transparenzregister ein. Ab dem 1. Oktober 2026 müssen Gesellschaften ihre wirtschaftlich berechtigten Personen dem Bund melden. Dieser Artikel erklärt, wer betroffen ist, wer als wirtschaftlich berechtigt gilt, welche Fristen laufen und wie die Meldung praktisch abläuft.
Was ist das Transparenzregister?
Das Transparenzregister ist ein vom Bund geführtes Register, in dem die natürlichen Personen erfasst werden, die eine juristische Person letztlich kontrollieren – die sogenannten wirtschaftlich berechtigten Personen. Es setzt eine zentrale Massnahme der Revision des Geldwäschereirechts um: Behörden sollen rasch und verlässlich erkennen können, wer hinter einer Gesellschaft steht. Das Register ist nicht öffentlich; Zugriff haben insbesondere Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden sowie Finanzintermediäre im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten.
Das TJPG und die zugehörige Verordnung treten am 1. Oktober 2026 in Kraft. Ab diesem Datum ist die Meldung möglich – und für neue Gesellschaften auch verpflichtend.
Wer ist meldepflichtig?
Praktisch alle Schweizer juristischen Personen, insbesondere:
- Aktiengesellschaften (AG)
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Genossenschaften
- weitere Rechtsträger wie Stiftungen und Vereine unter bestimmten Voraussetzungen
Das gilt unabhängig von der Grösse: Auch eine Einmann-GmbH oder eine AG mit einem einzigen Aktionär muss melden. Einzelfirmen sind nicht betroffen, da sie keine juristischen Personen sind.
Wer gilt als wirtschaftlich berechtigte Person?
Wirtschaftlich berechtigt ist die natürliche Person, die eine Gesellschaft letztlich kontrolliert. Das ist in der Regel, wer
- direkt oder indirekt mindestens 25 % des Kapitals oder der Stimmen hält, oder
- auf andere Weise bestimmenden Einfluss ausübt – etwa über Aktionärbindungsverträge, Vetorechte oder faktische Kontrolle.
Bei Beteiligungsketten (z. B. Holding-Strukturen) muss bis zur natürlichen Person «durchgeschaut» werden. Lässt sich keine wirtschaftlich berechtigte Person feststellen, gilt ersatzweise das oberste Mitglied des leitenden Organs – etwa der Verwaltungsratspräsident oder die Vorsitzende der Geschäftsführung.
Welche Angaben werden gemeldet?
Für jede wirtschaftlich berechtigte Person werden im Wesentlichen erfasst: Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnsitzadresse sowie Art und Umfang der Kontrolle (z. B. Beteiligungsquote). Grundlage der Meldung ist das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen, das die Gesellschaft ohnehin intern führen muss und das jederzeit aktuell zu halten ist.
Welche Fristen gelten?
- Neue Gesellschaften: Erfolgt der Handelsregistereintrag am oder nach dem 1. Oktober 2026, ist die Meldung innert eines Monats nach dem Eintrag einzureichen.
- Bestehende Gesellschaften: Wer vor dem 1. Oktober 2026 eingetragen wurde, meldet innert der gesetzlichen Übergangsfrist nach Art. 51 TJPG. Bei GmbH mit natürlichen Personen als Gesellschaftern beträgt sie zwei Jahre.
- Änderungen: Wechselt eine wirtschaftlich berechtigte Person oder ändert sich ihre Beteiligung, ist das Verzeichnis zu aktualisieren und die Änderung innert eines Monats nachzumelden.
Wie läuft die Meldung ab?
Ab dem 1. Oktober 2026 erfolgt die Meldung elektronisch über EasyGov, den Online-Schalter des Bundes. Die Registrierung auf EasyGov und die Einrichtung der nötigen Vollmachten sind bereits vorher möglich – wer eine Gründung für Oktober plant, richtet den Zugang am besten frühzeitig ein.
Das Gesetz sieht zusätzlich eine Meldung über das Handelsregisteramt vor (Art. 11 TJPG), zusammen mit einer Handelsregisteranmeldung. Dieser Weg ist zum Start jedoch noch nicht verfügbar: Er wird erst freigeschaltet, wenn die elektronische Schnittstelle zwischen den Handelsregisterämtern und dem Transparenzregister in Betrieb ist – Fachquellen nennen dafür voraussichtlich Mitte 2027. Bis dahin ist EasyGov der einzige Meldeweg.
Die Meldung selbst ist gebührenfrei.
Was droht bei Verstössen?
Das TJPG sieht spürbare Sanktionen vor:
- Bussen bis CHF 500'000 bei vorsätzlich falschen Meldungen oder Verletzungen der Melde- und Informationspflichten.
- Suspendierung von Mitgliedschaftsrechten: Gesellschafter oder Aktionäre, deren wirtschaftlich Berechtigte nicht gemeldet sind, können ihre Stimm- und Vermögensrechte nicht ausüben – Dividenden bleiben gesperrt.
- Eine Gesellschaft ohne korrektes Verzeichnis riskiert zudem Probleme bei Bankbeziehungen, weil Finanzintermediäre die Angaben abgleichen.
So unterstützen wir Sie
Wir erstellen das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen und bereiten Ihre Meldung an das Transparenzregister vor – bei firmagründen.jetzt für CHF 49.– pro Verzeichnis pauschal, geprüft durch unsere Notare.
Konkret:
- Unser KI-Assistent erfasst Gesellschaft, Beteiligungen und wirtschaftlich Berechtigte strukturiert im Gespräch – rund um die Uhr.
- Wir ermitteln die wirtschaftlich Berechtigten auch bei komplexen Strukturen (Holdings, Beteiligungsketten, Treuhandverhältnisse).
- Sie erhalten das formgerechte Verzeichnis sowie die Meldung als fertige Vorlage mit Begleitschreiben für EasyGov.
- Unsere Notare prüfen jedes Verzeichnis vor der Auslieferung.
Wer gerade eine GmbH oder AG gründet, kann das Verzeichnis direkt im Gründungsprozess erstellen lassen. Alle Details, Fristen und Meldewege finden Sie auf unserer Seite zum Transparenzregister.
Häufige Fragen
Ist das Transparenzregister öffentlich einsehbar?
Nein. Anders als das Handelsregister ist das Transparenzregister nicht öffentlich. Zugriff haben Behörden im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben sowie Finanzintermediäre für ihre Sorgfaltspflichten.
Ich habe meine GmbH allein gegründet – muss ich trotzdem melden?
Ja. Auch bei einer Einmann-GmbH oder Einmann-AG ist die Inhaberin oder der Inhaber als wirtschaftlich berechtigte Person zu melden.
Kann ich bereits vor dem 1. Oktober 2026 melden?
Nein. Das Register nimmt Meldungen erst ab dem Inkrafttreten entgegen. Sie können aber schon jetzt das Verzeichnis erstellen und Ihren EasyGov-Zugang einrichten, damit die Meldung ab Oktober in wenigen Minuten erledigt ist.
Was ist der Unterschied zwischen Verzeichnis und Meldung?
Das Verzeichnis ist das interne Dokument, das jede Gesellschaft über ihre wirtschaftlich Berechtigten führen muss. Die Meldung ist die Übermittlung dieser Angaben an das Transparenzregister des Bundes. Wir erstellen das Verzeichnis und bereiten die Meldung als Vorlage vor.
Fazit
Das Transparenzregister bringt ab dem 1. Oktober 2026 eine neue Pflicht für praktisch jede GmbH und AG in der Schweiz. Wer die wirtschaftlich Berechtigten sauber ermittelt, das Verzeichnis korrekt führt und fristgerecht über EasyGov meldet, ist auf der sicheren Seite – und vermeidet Bussen und gesperrte Mitgliedschaftsrechte. Lassen Sie Ihr Verzeichnis jetzt erstellen.
Wir unterstützen Sie gerne
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