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GmbH oder AG auflösen: Liquidation Schritt für Schritt, mit Kosten und Dauer

Geprüft durch unsere Notare7 Min. LesezeitStand: Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Eine GmbH oder AG wird durch einen öffentlich beurkundeten Auflösungsbeschluss mit qualifiziertem Mehr aufgelöst und erhält im Handelsregister den Zusatz «in Liquidation». Die Liquidatoren erstellen eine Bilanz, schreiben bekannte Gläubiger an und publizieren den Schuldenruf einmal im SHAB. Das Restvermögen darf frühestens ein Jahr nach dem Schuldenruf verteilt werden, mit Bestätigung eines zugelassenen Revisionsexperten schon nach drei Monaten (Art. 745 OR). Danach wird die Gesellschaft gelöscht. Bei firmagründen.jetzt kostet die Begleitung CHF 400.– pauschal (exkl. MwSt.).

Nicht jede Firma ist für die Ewigkeit gegründet. Wenn das Geschäft eingestellt wird, muss die GmbH oder AG geordnet aufgelöst werden. Das geltende Recht ist schlanker, als viele denken: Der Schuldenruf wird nur einmal publiziert, und mit einer Revisionsbestätigung lässt sich die Sperrfrist stark verkürzen.

Der Ablauf im Überblick

PhaseWas passiert?Gesetz
1. AuflösungsbeschlussGeneralversammlung oder Gesellschafterversammlung beschliesst die Auflösung; öffentliche BeurkundungArt. 736 Ziff. 2, Art. 704 / 808b OR
2. Eintrag «in Liquidation»Anmeldung der Auflösung und der Liquidatoren beim HandelsregisterArt. 737 und 740 OR
3. Bilanz und SchuldenrufLiquidationsbilanz, Mitteilung an bekannte Gläubiger, Publikation im SHABArt. 742 OR
4. AbwicklungLaufende Geschäfte beenden, Aktiven verwerten, Schulden bezahlenArt. 743 OR
5. Sperrfrist und VerteilungVerteilung nach einem Jahr, mit Revisionsbestätigung nach drei MonatenArt. 745 OR
6. LöschungAnmeldung des Erlöschens beim HandelsregisterArt. 746 OR

Für die GmbH gelten die Vorschriften des Aktienrechts zur Liquidation entsprechend (Art. 826 Abs. 2 OR).

Phase 1: Auflösungsbeschluss

Die Auflösung ist ein wichtiger Beschluss mit qualifiziertem Mehr:

  • AG: zwei Drittel der vertretenen Stimmen und die Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte (Art. 704 Abs. 1 Ziff. 16 OR)
  • GmbH: zwei Drittel der vertretenen Stimmen und die absolute Mehrheit des gesamten stimmberechtigten Stammkapitals (Art. 808b Abs. 1 Ziff. 11 OR)

Über den Beschluss ist eine öffentliche Urkunde zu errichten. Das übernimmt unser Notariat, auf Wunsch digital mit QES.

Phase 2: Eintrag «in Liquidation» und Liquidatoren

Die Auflösung wird ins Handelsregister eingetragen, und die Firma erhält den Zusatz «in Liquidation». Liquidatoren sind ohne andere Regelung die bisherigen Verwaltungsräte bzw. Geschäftsführer. Mindestens ein Liquidator muss in der Schweiz wohnhaft und zur Vertretung berechtigt sein (Art. 740 Abs. 3 OR).

Phase 3: Bilanz und Schuldenruf

Die Liquidatoren erstellen bei Amtsantritt eine Bilanz. Bekannte Gläubiger werden direkt angeschrieben, unbekannte durch eine Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) zur Anmeldung ihrer Forderungen aufgefordert (Art. 742 OR). Dafür genügt eine einzige Publikation; die früher übliche dreimalige Publikation ist nicht mehr vorgeschrieben.

Phase 4: Abwicklung

Die Liquidatoren beenden die laufenden Geschäfte, kündigen Verträge, verwerten die Aktiven und bezahlen die Schulden. Stellen sie eine Überschuldung fest, müssen sie das Gericht benachrichtigen, das den Konkurs eröffnet (Art. 743 Abs. 2 OR).

Phase 5: Sperrfrist und Verteilung

Das verbleibende Vermögen darf frühestens ein Jahr nach dem Schuldenruf an die Gesellschafter verteilt werden (Art. 745 Abs. 2 OR). Bestätigt ein zugelassener Revisionsexperte, dass die Schulden getilgt sind und keine Interessen Dritter gefährdet werden, ist die Verteilung schon nach drei Monaten erlaubt (Art. 745 Abs. 3 OR).

Steuerlich gilt der Liquidationsüberschuss, der über das einbezahlte Kapital und die Kapitaleinlagereserven hinausgeht, in der Regel als Ausschüttung. Er unterliegt deshalb der Verrechnungssteuer und bei den Empfängern der Einkommenssteuer. Lassen Sie die Verteilung vorab steuerlich planen.

Phase 6: Löschung

Nach Abschluss der Liquidation melden die Liquidatoren das Erlöschen der Firma beim Handelsregisteramt an (Art. 746 OR). Die Geschäftsbücher und das Aktien- oder Anteilbuch sind danach zehn Jahre an einem sicheren Ort aufzubewahren (Art. 747 OR).

Kosten und Dauer

PositionBetrag oder Dauer
Begleitung bei firmagründen.jetztCHF 400.– pauschal (exkl. MwSt.)
SHAB-Publikation des Schuldenrufs durch unsoptional CHF 100.–
Handelsregistergebührenje nach Kanton
Dauer mit ordentlicher Sperrfristrund 15 Monate oder länger
Dauer mit Revisionsbestätigungoft wenige Monate

Alternativen zur Liquidation

  • Verkauf der Gesellschaft: Die Stammanteile oder Aktien werden an einen Käufer übertragen. Siehe Stammanteile abtreten.
  • Fusion: Die Gesellschaft wird mit einer anderen zusammengeführt und ohne Liquidation gelöscht.
  • Ruhende Gesellschaft: Die Gesellschaft bleibt bestehen, ohne operativ tätig zu sein. Die Pflichten zu Buchführung, Steuererklärung und Transparenzregister bleiben aber bestehen.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Liquidation einer GmbH?

Mit der ordentlichen Sperrfrist von einem Jahr dauert die Liquidation einer GmbH rund 15 Monate oder länger. Bestätigt ein zugelassener Revisionsexperte, dass alle Schulden getilgt sind, darf das Vermögen schon drei Monate nach dem Schuldenruf verteilt werden (Art. 745 Abs. 3 OR); dann ist die Liquidation oft in wenigen Monaten abgeschlossen.

Wie oft muss der Schuldenruf im SHAB publiziert werden?

Nach geltendem Recht genügt eine einzige Publikation im SHAB. Bekannte Gläubiger werden zusätzlich direkt angeschrieben (Art. 742 Abs. 2 OR).

Was kostet es, eine GmbH oder AG aufzulösen?

Bei firmagründen.jetzt kostet die Begleitung der Liquidation CHF 400.– pauschal (exkl. MwSt.). Optional übernehmen wir die SHAB-Publikation für CHF 100.–. Hinzu kommen die Gebühren des Handelsregisteramts und allenfalls die Kosten eines Revisionsexperten.

Braucht es für die Auflösung einen Notar?

Ja. Über den Auflösungsbeschluss der Generalversammlung bzw. Gesellschafterversammlung ist eine öffentliche Urkunde zu errichten (Art. 736 Ziff. 2 OR).

Fazit

Die Liquidation folgt einem klaren gesetzlichen Ablauf. Wer früh einen zugelassenen Revisionsexperten beizieht, kann die Sperrfrist von einem Jahr auf drei Monate verkürzen. Starten Sie online: Liquidation GmbH · Liquidation AG · Alle Infos zur Liquidation

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