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Als Freelancer in der Schweiz starten: Rechtsform und Tipps

7 Min. Lesezeit

Freelancer in der Schweiz: So starten Sie richtig

Immer mehr Menschen in der Schweiz entscheiden sich für die Selbständigkeit als Freelancer. Ob als Webentwickler, Texter, Berater, Designer oder Übersetzer – die freiberufliche Tätigkeit bietet Freiheit und Flexibilität. Doch bevor Sie loslegen, müssen einige wichtige Fragen geklärt werden.

Welche Rechtsform für Freelancer?

Einzelfirma – der Standard

Die meisten Freelancer starten mit einer Einzelfirma. Die Vorteile liegen auf der Hand:

  • Kein Mindestkapital nötig
  • Keine notarielle Beurkundung erforderlich
  • Einfache Buchführung (unter CHF 500'000 Umsatz)
  • Sofort startbereit – keine Wartezeit für HR-Eintrag
  • Tiefe Kosten: Bei www.firmagründen.jetzt CHF 150 pauschal für die professionelle Begleitung

Der Nachteil: Sie haften mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Für die meisten Freelancer mit überschaubarem Risiko (Beratung, IT, Kreativbranche) ist das jedoch vertretbar.

GmbH – wenn es professioneller sein soll

Eine GmbH lohnt sich für Freelancer, wenn:

  • Sie grössere Aufträge von Konzernen annehmen (viele verlangen eine Kapitalgesellschaft)
  • Ihr Haftungsrisiko hoch ist (z.B. IT-Projekte mit hohen Schadenssummen)
  • Sie Mitarbeiter einstellen möchten
  • Sie steuerlich optimieren wollen (Lohn/Dividende-Split)

Kosten: GmbH-Gründung CHF 390 pauschal bei www.firmagründen.jetzt, plus CHF 20'000 Stammkapital (steht Ihnen als Betriebskapital zur Verfügung).

AHV-Status: Selbständig oder angestellt?

Als Freelancer mit Einzelfirma müssen Sie bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse den Status als Selbständigerwerbender beantragen. Die Ausgleichskasse prüft, ob Sie die Kriterien erfüllen:

  • Sie arbeiten unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung
  • Sie tragen Ihr eigenes wirtschaftliches Risiko
  • Sie haben mehrere Auftraggeber (nicht nur einen)
  • Sie bestimmen Ihre Arbeitszeit und -ort selbst

Wichtig: Wenn Sie nur einen einzigen Auftraggeber haben, riskieren Sie die Einstufung als scheinselbständig. Dann müsste Ihr Auftraggeber Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Scheinselbständigkeit vermeiden

Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn jemand formell als Freelancer arbeitet, faktisch aber wie ein Angestellter eingesetzt wird. Merkmale:

  • Nur ein Auftraggeber über längere Zeit
  • Weisungsgebundenheit (Arbeitszeit, -ort, -methode werden vorgegeben)
  • Nutzung der Infrastruktur des Auftraggebers
  • Keine eigene Firma nach aussen sichtbar

Tipp: Diversifizieren Sie Ihre Kundenbasis. Bereits 2–3 Auftraggeber pro Jahr reduzieren das Risiko der Scheinselbständigkeit erheblich.

Mehrwertsteuer (MWST)

Als Freelancer sind Sie MWST-pflichtig ab CHF 100'000 Jahresumsatz (Art. 10 MWSTG). Darunter können Sie sich freiwillig anmelden.

Vorteile der freiwilligen Anmeldung:

  • Vorsteuerabzug auf alle geschäftlichen Ausgaben (Laptop, Software, Büromaterial)
  • Professionellerer Auftritt gegenüber B2B-Kunden
  • Bei B2B-Kunden spielt die MWST keine Rolle, da sie den Vorsteuerabzug haben

Für Freelancer, die hauptsächlich an Privatkunden verkaufen, kann die MWST-Anmeldung nachteilig sein, da Ihre Preise um 8.1% steigen.

Verträge und Absicherung

Als Freelancer sollten Sie immer mit schriftlichen Verträgen arbeiten. Wichtige Punkte:

  • Leistungsbeschreibung: Was genau liefern Sie?
  • Vergütung: Stundenansatz oder Projektpauschale, Zahlungsbedingungen
  • Geistiges Eigentum: Wem gehören die Ergebnisse?
  • Haftung: Haftungsbeschränkung vereinbaren
  • Kündigung: Fristen und Bedingungen

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für viele Freelancer sinnvoll – besonders in Beratung, IT und Architektur.

Buchhaltung und Steuern

Einzelfirma

  • Vereinfachte Buchführung unter CHF 500'000 Umsatz (Milchbüchleinrechnung: Einnahmen und Ausgaben)
  • Ab CHF 500'000: Ordentliche Buchführung nach Art. 957 OR
  • Gewinn wird als persönliches Einkommen versteuert

GmbH

  • Ordentliche Buchführung ab Tag 1
  • Trennung von Geschäfts- und Privatvermögen
  • Gewinn wird auf Firmenebene besteuert, Lohn/Dividende zusätzlich bei Ihnen persönlich

Handelsregistereintrag

Einzelfirma

Der HR-Eintrag ist erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 obligatorisch (Art. 931 OR). Darunter ist er freiwillig, aber empfehlenswert:

  • Namensschutz in der ganzen Schweiz
  • Professioneller Auftritt gegenüber Kunden
  • Voraussetzung für viele Geschäftskonten

GmbH

Der HR-Eintrag ist bei einer GmbH immer obligatorisch und Teil des Gründungsprozesses.

Praktische Tipps für den Start

  • Starten Sie nebenberuflich: Testen Sie Ihre Geschäftsidee, bevor Sie Ihren Job kündigen
  • Bilden Sie Rücklagen: Mindestens 3–6 Monate Lebenskosten als Sicherheitspolster
  • Netzwerk aufbauen: Mundpropaganda ist die wichtigste Kundenquelle für Freelancer
  • Professionell auftreten: Website, Visitenkarten, professionelle E-Mail-Adresse
  • Buchhaltung von Anfang an: Nutzen Sie ein einfaches Buchhaltungstool
  • Versicherungen prüfen: Krankentaggeld, Unfallversicherung, Berufshaftpflicht

Fazit: Einfach starten, klug wachsen

Als Freelancer können Sie in der Schweiz schnell und unkompliziert starten. Die Einzelfirma ist für den Anfang ideal – und wenn Ihr Geschäft wächst, können Sie jederzeit in eine GmbH umwandeln.

Starten Sie Ihre Freelancer-Karriere mit professioneller Unterstützung. Bei www.firmagründen.jetzt begleiten wir Sie von der Einzelfirma (CHF 150 pauschal) bis zur GmbH (CHF 390 pauschal). Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne.

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