Was ist die Lex Friedrich Erklärung?
Die Lex Friedrich Erklärung – auch bekannt als Lex Koller Erklärung – ist ein Dokument, das bei jeder GmbH- und AG-Gründung in der Schweiz verlangt wird. Sie bestätigt, ob die zu gründende Gesellschaft dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) untersteht oder nicht.
Der Name «Lex Friedrich» geht auf alt Bundesrat Rudolf Friedrich zurück, der das Gesetz massgeblich geprägt hat. Seit einer späteren Revision wird das Gesetz umgangssprachlich auch als «Lex Koller» bezeichnet, nach dem damaligen Bundesrat Arnold Koller. Beide Bezeichnungen meinen dasselbe Gesetz: das BewG.
Die offizielle Bezeichnung lautet «Erklärung gemäss Art. 1 der Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV)». In der Praxis hat sich der kürzere Begriff «Lex Friedrich Erklärung» oder «Lex Koller Erklärung» durchgesetzt.
Warum gibt es dieses Gesetz?
Der historische Hintergrund
Das BewG wurde eingeführt, um den Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch ausländische Personen zu kontrollieren. Hintergrund war die Befürchtung, dass der Schweizer Immobilienmarkt durch ausländische Käufer übermässig beeinflusst werden könnte.
Das Gesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen Personen im Ausland – also Personen ohne Schweizer Bürgerrecht und ohne Niederlassungsbewilligung C – in der Schweiz Grundstücke erwerben dürfen. Für den Erwerb ist in den meisten Fällen eine Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde erforderlich.
Was hat das mit der Firmengründung zu tun?
Das Gesetz gilt nicht nur für natürliche Personen, sondern auch für juristische Personen, also GmbHs und AGs. Eine Gesellschaft, die von Personen im Ausland «beherrscht» wird, gilt selbst als Person im Ausland im Sinne des BewG. Solche Gesellschaften unterliegen den gleichen Beschränkungen beim Grundstückerwerb.
Bei der Gründung einer GmbH oder AG muss deshalb gegenüber dem Handelsregisteramt erklärt werden, ob die Gesellschaft dem BewG untersteht oder nicht. Diese Erklärung ist die Lex Friedrich Erklärung.
Wann ist die Lex Friedrich Erklärung erforderlich?
Die Lex Friedrich Erklärung ist bei jeder Gründung einer GmbH oder AG erforderlich – unabhängig davon, ob ausländische Personen beteiligt sind oder nicht. Das Handelsregisteramt verlangt die Erklärung als Pflichtdokument für die Eintragung.
Auch wenn alle Gesellschafter Schweizer Bürger sind, muss die Erklärung abgegeben werden. In diesem Fall bestätigt die Erklärung einfach, dass die Gesellschaft dem BewG nicht untersteht.
Wann untersteht eine Gesellschaft dem BewG?
Eine Gesellschaft wird als «von Personen im Ausland beherrscht» betrachtet, wenn (Art. 5 BewG):
- Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung C mehr als einen Drittel des Kapitals halten oder über mehr als einen Drittel der Stimmrechte verfügen
- Personen im Ausland der Gesellschaft wesentliche Mittel zur Verfügung stellen (z.B. durch Darlehen, die wirtschaftlich einer Beteiligung gleichkommen)
- Die Gesellschaft tatsächlich von Personen im Ausland geleitet wird
Wichtig: EU/EFTA-Bürger mit Aufenthaltsbewilligung B gelten für die Zwecke des BewG ebenfalls als Personen im Ausland. Sie können zwar in der Schweiz arbeiten und leben, aber der Erwerb von Grundstücken unterliegt dennoch dem BewG, sofern es sich nicht um eine Hauptwohnung am Wohnort handelt.
Inhalt der Lex Friedrich Erklärung
Die Lex Friedrich Erklärung enthält in der Regel folgende Angaben:
- Name und Sitz der zu gründenden Gesellschaft
- Angaben zu den Gesellschaftern: Nationalität, Aufenthaltsstatus, Wohnsitz
- Erklärung, ob die Gesellschaft von Personen im Ausland beherrscht wird im Sinne von Art. 5 BewG
- Erklärung, ob die Gesellschaft beabsichtigt, Grundstücke in der Schweiz zu erwerben
- Datum und Unterschrift der Gründer oder ihrer Vertretung
Variante 1: Gesellschaft untersteht dem BewG nicht
Wenn alle Gesellschafter Schweizer Bürger oder Niedergelassene (Ausweis C) sind und keine Personen im Ausland die Gesellschaft beherrschen, bestätigt die Erklärung, dass die Gesellschaft dem BewG nicht untersteht. Dies ist der häufigere Fall.
Variante 2: Gesellschaft untersteht dem BewG
Wenn die Gesellschaft als von Personen im Ausland beherrscht gilt, wird dies in der Erklärung offengelegt. Die Gesellschaft kann trotzdem gegründet werden. Allerdings benötigt sie für den Erwerb von Wohngrundstücken eine Bewilligung der kantonalen Behörde.
Wichtig: Das BewG beschränkt primär den Erwerb von Wohngrundstücken. Der Erwerb von Betriebsstätten (Büro, Lager, Produktionsflächen) ist auch für Gesellschaften unter ausländischer Beherrschung in der Regel bewilligungsfrei (Art. 2 Abs. 2 lit. a BewG).
Die Stampa-Erklärung: Ein verwandtes Dokument
Neben der Lex Friedrich Erklärung wird bei der GmbH- und AG-Gründung auch eine Stampa-Erklärung verlangt. Die beiden Dokumente werden häufig verwechselt, haben aber unterschiedliche Zwecke.
Was ist die Stampa-Erklärung?
Die Stampa-Erklärung (benannt nach einem Bundesgerichtsentscheid) ist eine Erklärung der Gründer, in der sie bestätigen, dass keine anderen Sacheinlagen, Sachübernahmen, Verrechnungstatbestände oder besonderen Vorteile bestehen als die in den Gründungsdokumenten genannten.
Konkret bestätigen die Gründer, dass:
- Es keine Sacheinlagen gibt, die nicht in den Statuten und im Gründungsbericht erwähnt sind
- Es keine beabsichtigten Sachübernahmen gibt (d.h. die Gesellschaft plant nicht, unmittelbar nach der Gründung Vermögenswerte von Gründern oder nahestehenden Personen zu erwerben)
- Es keine Verrechnungstatbestände gibt (d.h. keine Verrechnung von Liberierungspflichten mit Forderungen gegen die Gesellschaft)
- Es keine besonderen Vorteile für Gründer, Organe oder nahestehende Personen gibt, die nicht offengelegt wurden
Warum ist die Stampa-Erklärung wichtig?
Die Stampa-Erklärung dient dem Gläubigerschutz. Sie soll sicherstellen, dass das Stammkapital tatsächlich und vollständig einbezahlt wird und dass keine verdeckten Transaktionen stattfinden, die das Kapital der Gesellschaft aushöhlen.
Die Stampa-Erklärung wird zusammen mit der Lex Friedrich Erklärung beim Handelsregisteramt eingereicht und ist wie die Lex Friedrich Erklärung ein Pflichtdokument.
Konsequenzen bei Falschaussage
Strafrechtliche Folgen
Wer in der Lex Friedrich Erklärung oder der Stampa-Erklärung falsche Angaben macht, riskiert erhebliche Konsequenzen. Das BewG sieht in Art. 26 ff. verschiedene Sanktionen vor:
- Nichtigkeit des Grundstückerwerbs: Wurde ein Grundstück unter Verletzung des BewG erworben, kann das Rechtsgeschäft für nichtig erklärt werden.
- Busse und Freiheitsstrafe: Wer vorsätzlich falsche Angaben macht, um die Bewilligungspflicht zu umgehen, wird mit Busse bis CHF 200'000 bestraft. In schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren (Art. 26 BewG).
Folgen für die Gesellschaft
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann eine falsche Lex Friedrich Erklärung auch gesellschaftsrechtliche Folgen haben. Das Handelsregisteramt kann die Eintragung verweigern oder eine bereits erfolgte Eintragung in Frage stellen, wenn sich herausstellt, dass die Erklärung falsch war.
Falsche Stampa-Erklärung
Auch bei der Stampa-Erklärung drohen Konsequenzen. Wer falsche Angaben macht, kann wegen Urkundenfälschung (Art. 251 StGB) oder Erschleichung einer Falschbeurkundung (Art. 253 StGB) strafrechtlich verfolgt werden. Zudem können die Organe der Gesellschaft persönlich haftbar gemacht werden, wenn durch die falschen Angaben ein Schaden entsteht (Art. 827 OR i.V.m. Art. 754 OR).
Lex Friedrich bei ausländischen Gründern
EU/EFTA-Bürger
Wenn Sie als EU- oder EFTA-Bürger mit Aufenthaltsbewilligung B in der Schweiz eine GmbH oder AG gründen, untersteht Ihre Gesellschaft grundsätzlich dem BewG. Das bedeutet aber nicht, dass Sie keine Firma gründen können. Es bedeutet lediglich, dass für den Erwerb von Wohngrundstücken eine Bewilligung erforderlich ist.
Für die Geschäftstätigkeit selbst hat die Lex Friedrich Erklärung keine einschränkende Wirkung. Sie können Ihre GmbH oder AG ganz normal betreiben, Verträge abschliessen und Personal anstellen. Lediglich beim Kauf von Wohnliegenschaften müssen Sie eine Bewilligung einholen.
Drittstaatsangehörige
Für Gründer aus Drittstaaten (ausserhalb EU/EFTA) gelten die gleichen Grundsätze. Auch hier: Die Firmengründung ist möglich, aber der Erwerb von Wohngrundstücken ist bewilligungspflichtig. Der Erwerb von Betriebsstätten ist hingegen in der Regel bewilligungsfrei.
Niedergelassene (Ausweis C)
Wenn Sie über eine Niederlassungsbewilligung C verfügen, werden Sie für die Zwecke des BewG gleich behandelt wie Schweizer Bürger. Ihre Gesellschaft untersteht dem BewG nicht, sofern keine anderen Personen im Ausland die Gesellschaft beherrschen.
Praktische Tipps für Gründer
Erklärungen sorgfältig prüfen
Lesen Sie die Lex Friedrich Erklärung und die Stampa-Erklärung vor der Unterzeichnung sorgfältig durch. Stellen Sie sicher, dass alle Angaben korrekt sind. Bei Unsicherheiten lassen Sie sich beraten.
Gesellschafterstruktur im Voraus klären
Klären Sie vor der Gründung, welche Nationalitäten und Aufenthaltsstatus die Gesellschafter haben. Das beeinflusst den Inhalt der Lex Friedrich Erklärung und allenfalls die weitere Planung.
Änderungen melden
Wenn sich die Gesellschafterstruktur nach der Gründung ändert – z.B. weil ein ausländischer Gesellschafter hinzukommt –, muss geprüft werden, ob die Gesellschaft neu dem BewG untersteht. Bei einer Übertragung von Stammanteilen an eine Person im Ausland kann dies der Fall sein.
Alle Gründungsdokumente im Überblick
Bei einer GmbH-Gründung werden folgende Dokumente erstellt:
- Statuten der GmbH
- Gründungsprotokoll (notariell beurkundet)
- Stampa-Erklärung
- Lex Friedrich Erklärung
- Kapitaleinzahlungsbestätigung der Bank
- Handelsregisteranmeldung
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Häufig gestellte Fragen
Brauche ich die Lex Friedrich Erklärung auch als Schweizer?
Ja. Die Lex Friedrich Erklärung wird bei jeder GmbH- und AG-Gründung verlangt, unabhängig von der Nationalität der Gründer. Als Schweizer Bürger bestätigen Sie einfach, dass die Gesellschaft dem BewG nicht untersteht.
Ist die Lex Friedrich Erklärung dasselbe wie die Stampa-Erklärung?
Nein. Die Lex Friedrich Erklärung betrifft den Grundstückerwerb durch Personen im Ausland. Die Stampa-Erklärung betrifft die Offenlegung von Sacheinlagen, Sachübernahmen und besonderen Vorteilen. Beides sind separate Dokumente.
Kann ich eine GmbH gründen, auch wenn ich dem BewG unterstehe?
Ja. Das BewG beschränkt den Grundstückerwerb, nicht die Firmengründung. Sie können Ihre GmbH oder AG ganz normal gründen und betreiben. Nur beim Kauf von Wohnliegenschaften brauchen Sie eine Bewilligung.
Was kostet die Erstellung der Lex Friedrich Erklärung?
Bei firmagründen.jetzt ist die Erstellung der Lex Friedrich Erklärung im Gründungspaket inklusive. Sie zahlen keine zusätzlichen Gebühren für dieses Dokument.
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