Was ist eine Kapitalerhöhung mit Sacheinlage?
Bei einer Kapitalerhöhung mit Sacheinlage werden die neuen Stammanteile (GmbH) oder Aktien (AG) nicht mit Bargeld liberiert, sondern mit Vermögenswerten eingebracht. Dies können sein:
- Immobilien (Grundstücke, Gebäude)
- Maschinen und Fahrzeuge
- Patente, Lizenzen und Markenrechte
- Forderungen (z.B. Darlehen an die Gesellschaft)
- Beteiligungen an anderen Unternehmen
- Warenlager
Die Sacheinlage wird auch Sachübernahme genannt, wenn die Gesellschaft einen bestehenden Vermögenswert von einem Gesellschafter übernimmt.
Wann ist eine Sacheinlage sinnvoll?
- Kein freies Bargeld: Der Gesellschafter möchte das Kapital erhöhen, hat aber nicht genügend liquide Mittel
- Einbringung eines Geschäfts: Ein bestehendes Einzelunternehmen oder Geschäft wird in die GmbH/AG eingebracht
- Umstrukturierung: Vermögenswerte werden von einer Gesellschaft in eine andere transferiert
- Darlehensumwandlung: Ein Gesellschafterdarlehen wird in Eigenkapital umgewandelt (Debt-to-Equity Swap)
Besondere Anforderungen
Die Sacheinlage unterliegt strengeren Vorschriften als die Barliberierung:
1. Bewertung
Der eingebrachte Sachwert muss objektiv bewertet werden. Der Wert muss mindestens dem Nennwert der dafür ausgegebenen Stammanteile oder Aktien entsprechen. Eine Überbewertung ist unzulässig.
2. Sacheinlagevertrag
Zwischen dem Einleger und der Gesellschaft muss ein schriftlicher Sacheinlagevertrag abgeschlossen werden. Dieser regelt:
- Welcher Vermögenswert eingebracht wird
- Welchen Wert er hat
- Wie viele Stammanteile/Aktien dafür ausgegeben werden
3. Prüfung
Ein zugelassener Revisor muss die Sacheinlage prüfen und bestätigen, dass:
- Die Bewertung angemessen ist
- Der Wert den Nennwert der neuen Anteile deckt
- Die Einlage für die Gesellschaft verwendbar ist
4. Gründungsbericht
Bei der Kapitalerhöhung muss ein Kapitalerhöhungsbericht erstellt werden, der die Sacheinlage detailliert beschreibt und begründet.
5. Publizität
Die Sacheinlage muss im Handelsregister offengelegt werden. Zudem wird sie in der Bilanz separat ausgewiesen.
Ablauf einer Kapitalerhöhung mit Sacheinlage
Schritt 1: Bewertung des Sachwerts
Lassen Sie den Vermögenswert professionell bewerten. Bei Immobilien empfiehlt sich ein Schätzungsgutachten, bei anderen Werten eine Bewertung durch einen Fachexperten.
Schritt 2: Sacheinlagevertrag erstellen
Wir erstellen den Sacheinlagevertrag zwischen dem Einleger und der Gesellschaft.
Schritt 3: Prüfung durch Revisor
Ein zugelassener Revisor prüft die Sacheinlage und erstellt den Prüfbericht. Wir koordinieren dies für Sie.
Schritt 4: Gesellschafterversammlung / GV
Die Gesellschafter bzw. Aktionäre beschliessen die Kapitalerhöhung mit Sacheinlage. Der Beschluss enthält alle Details zur Sacheinlage.
Schritt 5: Notarielle Beurkundung
Die Kapitalerhöhung wird notariell beurkundet. Bei www.firmagründen.jetzt erfolgt dies per Stellvertretung – kein physischer Termin nötig.
Schritt 6: Handelsregistereintrag
Wir reichen alle Unterlagen beim Handelsregisteramt ein: Statutenanpassung, Kapitalerhöhungsbericht, Prüfbericht, Sacheinlagevertrag und Handelsregisteranmeldung.
Häufige Fehler vermeiden
- Überbewertung: Der häufigste Fehler. Der Sachwert muss realistisch und nachweisbar sein. Eine Überbewertung kann zur Haftung der Gesellschafter führen
- Fehlende Prüfung: Die Revisorenprüfung ist zwingend – ohne sie wird das Handelsregisteramt die Eintragung ablehnen
- Unvollständige Dokumente: Sacheinlagevertrag, Prüfbericht und Kapitalerhöhungsbericht müssen vollständig vorliegen
Kosten
Die Kosten einer Sacheinlage-Kapitalerhöhung sind höher als bei einer Barliberierung, da zusätzlich anfallen:
- Bewertungsgutachten: Je nach Sachwert CHF 500–5'000
- Revisorenprüfung: Ca. CHF 1'500–3'000
- Notariatskosten und HR-Gebühren: Wie bei Barliberierung
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Offerte.
Digital abwickeln
Auch eine Kapitalerhöhung mit Sacheinlage kann bei www.firmagründen.jetzt weitgehend digital abgewickelt werden:
- Alle Dokumente werden digital erstellt und per E-Mail zugestellt
- Unterschriften mit QES (qualifizierte elektronische Signatur) – CHF 150 Zuschlag
- Beurkundung per Stellvertretung
- Koordination der Revisorenprüfung
Kontaktieren Sie uns auf www.firmagründen.jetzt – wir beraten Sie zur optimalen Vorgehensweise für Ihre Kapitalerhöhung mit Sacheinlage.
Wir unterstützen Sie gerne
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