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Kapitalerhöhung mit Sacheinlage: Was Sie beachten müssen

6 Min. Lesezeit

Was ist eine Kapitalerhöhung mit Sacheinlage?

Bei einer Kapitalerhöhung mit Sacheinlage werden die neuen Stammanteile (GmbH) oder Aktien (AG) nicht mit Bargeld liberiert, sondern mit Vermögenswerten eingebracht. Dies können sein:

  • Immobilien (Grundstücke, Gebäude)
  • Maschinen und Fahrzeuge
  • Patente, Lizenzen und Markenrechte
  • Forderungen (z.B. Darlehen an die Gesellschaft)
  • Beteiligungen an anderen Unternehmen
  • Warenlager

Die Sacheinlage wird auch Sachübernahme genannt, wenn die Gesellschaft einen bestehenden Vermögenswert von einem Gesellschafter übernimmt.

Wann ist eine Sacheinlage sinnvoll?

  • Kein freies Bargeld: Der Gesellschafter möchte das Kapital erhöhen, hat aber nicht genügend liquide Mittel
  • Einbringung eines Geschäfts: Ein bestehendes Einzelunternehmen oder Geschäft wird in die GmbH/AG eingebracht
  • Umstrukturierung: Vermögenswerte werden von einer Gesellschaft in eine andere transferiert
  • Darlehensumwandlung: Ein Gesellschafterdarlehen wird in Eigenkapital umgewandelt (Debt-to-Equity Swap)

Besondere Anforderungen

Die Sacheinlage unterliegt strengeren Vorschriften als die Barliberierung:

1. Bewertung

Der eingebrachte Sachwert muss objektiv bewertet werden. Der Wert muss mindestens dem Nennwert der dafür ausgegebenen Stammanteile oder Aktien entsprechen. Eine Überbewertung ist unzulässig.

2. Sacheinlagevertrag

Zwischen dem Einleger und der Gesellschaft muss ein schriftlicher Sacheinlagevertrag abgeschlossen werden. Dieser regelt:

  • Welcher Vermögenswert eingebracht wird
  • Welchen Wert er hat
  • Wie viele Stammanteile/Aktien dafür ausgegeben werden

3. Prüfung

Ein zugelassener Revisor muss die Sacheinlage prüfen und bestätigen, dass:

  • Die Bewertung angemessen ist
  • Der Wert den Nennwert der neuen Anteile deckt
  • Die Einlage für die Gesellschaft verwendbar ist

4. Gründungsbericht

Bei der Kapitalerhöhung muss ein Kapitalerhöhungsbericht erstellt werden, der die Sacheinlage detailliert beschreibt und begründet.

5. Publizität

Die Sacheinlage muss im Handelsregister offengelegt werden. Zudem wird sie in der Bilanz separat ausgewiesen.

Ablauf einer Kapitalerhöhung mit Sacheinlage

Schritt 1: Bewertung des Sachwerts

Lassen Sie den Vermögenswert professionell bewerten. Bei Immobilien empfiehlt sich ein Schätzungsgutachten, bei anderen Werten eine Bewertung durch einen Fachexperten.

Schritt 2: Sacheinlagevertrag erstellen

Wir erstellen den Sacheinlagevertrag zwischen dem Einleger und der Gesellschaft.

Schritt 3: Prüfung durch Revisor

Ein zugelassener Revisor prüft die Sacheinlage und erstellt den Prüfbericht. Wir koordinieren dies für Sie.

Schritt 4: Gesellschafterversammlung / GV

Die Gesellschafter bzw. Aktionäre beschliessen die Kapitalerhöhung mit Sacheinlage. Der Beschluss enthält alle Details zur Sacheinlage.

Schritt 5: Notarielle Beurkundung

Die Kapitalerhöhung wird notariell beurkundet. Bei www.firmagründen.jetzt erfolgt dies per Stellvertretung – kein physischer Termin nötig.

Schritt 6: Handelsregistereintrag

Wir reichen alle Unterlagen beim Handelsregisteramt ein: Statutenanpassung, Kapitalerhöhungsbericht, Prüfbericht, Sacheinlagevertrag und Handelsregisteranmeldung.

Häufige Fehler vermeiden

  • Überbewertung: Der häufigste Fehler. Der Sachwert muss realistisch und nachweisbar sein. Eine Überbewertung kann zur Haftung der Gesellschafter führen
  • Fehlende Prüfung: Die Revisorenprüfung ist zwingend – ohne sie wird das Handelsregisteramt die Eintragung ablehnen
  • Unvollständige Dokumente: Sacheinlagevertrag, Prüfbericht und Kapitalerhöhungsbericht müssen vollständig vorliegen

Kosten

Die Kosten einer Sacheinlage-Kapitalerhöhung sind höher als bei einer Barliberierung, da zusätzlich anfallen:

  • Bewertungsgutachten: Je nach Sachwert CHF 500–5'000
  • Revisorenprüfung: Ca. CHF 1'500–3'000
  • Notariatskosten und HR-Gebühren: Wie bei Barliberierung

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Offerte.

Digital abwickeln

Auch eine Kapitalerhöhung mit Sacheinlage kann bei www.firmagründen.jetzt weitgehend digital abgewickelt werden:

  • Alle Dokumente werden digital erstellt und per E-Mail zugestellt
  • Unterschriften mit QES (qualifizierte elektronische Signatur) – CHF 150 Zuschlag
  • Beurkundung per Stellvertretung
  • Koordination der Revisorenprüfung

Kontaktieren Sie uns auf www.firmagründen.jetzt – wir beraten Sie zur optimalen Vorgehensweise für Ihre Kapitalerhöhung mit Sacheinlage.

Wir unterstützen Sie gerne

Haben Sie Fragen oder möchten Sie dieses Thema mit uns besprechen? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie persönlich und unverbindlich.