Wann lohnt sich eine Kapitalerhöhung bei der GmbH?
Es gibt verschiedene Gründe, das Stammkapital Ihrer GmbH zu erhöhen:
- Neue Gesellschafter aufnehmen: Ein Investor oder Partner tritt der GmbH bei und zeichnet neue Stammanteile
- Bonität stärken: Ein höheres Stammkapital signalisiert Banken und Geschäftspartnern finanzielle Stabilität
- Wachstum finanzieren: Das erhöhte Kapital steht der Gesellschaft als Betriebsmittel zur Verfügung
- Vertragsanforderungen erfüllen: Manche Auftraggeber oder Lizenzen verlangen ein Mindestkapital über CHF 20'000
Voraussetzungen
Für eine Kapitalerhöhung bei der GmbH gelten folgende Voraussetzungen:
- Gesellschafterversammlung: Der Beschluss erfordert die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der vertretenen Stimmen und die absolute Mehrheit des Stammkapitals (Art. 781 Abs. 2 OR)
- Nennwert der neuen Stammanteile: Muss grösser als null sein (seit Aktienrechtsrevision 2023 kein Mindestnennwert mehr, Art. 774 Abs. 1 OR)
- Vollständige Liberierung: Neue Stammanteile müssen wie bei der Gründung zu 100% liberiert werden
- Vorzugsrecht: Bestehende Gesellschafter haben ein Vorzugsrecht zur Übernahme neuer Stammanteile (Art. 788 OR)
Ablauf Schritt für Schritt
1. Planung und Beratung
Klären Sie vorab: Wie hoch soll das neue Stammkapital sein? Wer zeichnet die neuen Anteile? Wird bar oder mit Sacheinlage liberiert? Wir beraten Sie zu diesen Fragen.
2. Statutenanpassung vorbereiten
Die Statuten müssen angepasst werden, da sich das Stammkapital und die Aufteilung der Stammanteile ändern. Wir erstellen den Entwurf der neuen Statuten für Sie.
3. Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafter fassen den Beschluss zur Kapitalerhöhung. Dies kann auch auf dem Zirkulationsweg (schriftlich) erfolgen, sofern kein Gesellschafter die mündliche Beratung verlangt.
4. Kapitaleinzahlung
Die neuen Stammanteile werden liberiert – entweder durch Bareinlage auf ein Sperrkonto oder durch Sacheinlage (mit Bewertung und Prüfbericht).
5. Notarielle Beurkundung
Die Kapitalerhöhung wird notariell beurkundet. Bei uns erfolgt dies per Stellvertretung – Sie müssen nicht persönlich erscheinen.
6. Handelsregistereintrag
Wir reichen alle Unterlagen beim zuständigen Handelsregisteramt ein. Der neue Kapitalbetrag ist in der Regel innerhalb von 7–14 Tagen eingetragen.
Benötigte Dokumente
- Aktuelle Statuten der GmbH
- Protokoll der Gesellschafterversammlung
- Zeichnungsschein der neuen Stammanteile
- Bankbestätigung über die Kapitaleinzahlung (bei Barliberierung)
- Bei Sacheinlage: Bewertungsgutachten und Gründungsbericht
- Angepasste Statuten
- Handelsregisteranmeldung
Wir erstellen alle erforderlichen Dokumente für Sie.
Kosten
Die Kosten einer Kapitalerhöhung setzen sich zusammen aus:
- Notariatskosten: Abhängig vom Umfang – kontaktieren Sie uns für eine Offerte
- Handelsregistergebühr: Ca. CHF 400–600 (kantonsabhängig)
- Bankgebühr: Für das Sperrkonto bei Barliberierung
Digital möglich
Die gesamte Kapitalerhöhung kann bei www.firmagründen.jetzt digital abgewickelt werden:
- Dokumente werden per E-Mail zugestellt
- Unterschriften mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)
- Beurkundung per Stellvertretung – kein physischer Termin nötig
- Einreichung beim Handelsregister erfolgt elektronisch
Kontaktieren Sie uns auf www.firmagründen.jetzt für eine unverbindliche Offerte. Wir begleiten Sie von der Planung bis zum Handelsregistereintrag – professionell und effizient.
Wir unterstützen Sie gerne
Haben Sie Fragen oder möchten Sie dieses Thema mit uns besprechen? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie persönlich und unverbindlich.