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Die 10 häufigsten Fehler bei der Firmengründung

9 Min. Lesezeit

Die 10 häufigsten Fehler bei der Firmengründung in der Schweiz

Jedes Jahr werden in der Schweiz über 40'000 neue Unternehmen gegründet. Viele davon scheitern bereits in den ersten Jahren – oft nicht wegen einer schlechten Geschäftsidee, sondern wegen vermeidbarer Fehler bei der Gründung. Wer die typischen Stolpersteine kennt, kann sie umgehen.

In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen die zehn häufigsten Fehler bei der Firmengründung und erklären, wie Sie es besser machen.

1. Die falsche Rechtsform gewählt

Die Wahl der Rechtsform ist eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Firmengründung. Viele Gründerinnen und Gründer wählen die Rechtsform nach Bauchgefühl – oder nehmen einfach die, die am einfachsten erscheint.

Warum das ein Problem ist

  • Eine Einzelfirma bietet keine Haftungsbeschränkung. Sie haften mit Ihrem gesamten Privatvermögen (Art. 52 OR).
  • Eine AG mit CHF 100'000 Aktienkapital ist für ein kleines Startup oft überdimensioniert und bringt unnötige Kosten mit sich.
  • Eine GmbH bietet Haftungsbeschränkung ab CHF 20'000 Stammkapital (Art. 773 OR) und ist für die meisten KMU die richtige Wahl.

So machen Sie es richtig

Prüfen Sie vor der Gründung systematisch, welche Rechtsform zu Ihrem Geschäftsmodell passt. Berücksichtigen Sie dabei Haftung, Steuern, Kapitalbedarf und Ihre langfristigen Pläne. Eine spätere Umwandlung der Rechtsform ist möglich, aber aufwendig und kostspielig.

Fragen Sie sich: Will ich alleine gründen oder mit Partnern? Wie hoch ist das Haftungsrisiko meiner Tätigkeit? Plane ich, Investoren aufzunehmen? Möchte ich die Firma irgendwann verkaufen? Die Antworten auf diese Fragen bestimmen massgeblich, welche Rechtsform die richtige ist.

2. Zu wenig Kapital eingeplant

Viele Gründer unterschätzen den Kapitalbedarf in der Startphase. Das gesetzliche Mindestkapital (CHF 20'000 bei der GmbH gemäss Art. 773 OR, CHF 100'000 bei der AG gemäss Art. 621 OR) ist nicht gleichbedeutend mit dem tatsächlichen Finanzbedarf.

Was oft vergessen wird

  • Laufende Kosten in den ersten Monaten (Miete, Versicherungen, Software)
  • Gründungskosten selbst: Notar, Handelsregistergebühren, Beratung
  • Liquiditätsreserve für unvorhergesehene Ausgaben
  • Investitionen in Marketing und Kundenakquise

Tipp

Erstellen Sie einen realistischen Finanzplan für mindestens die ersten 12 Monate. Planen Sie einen Puffer von mindestens 20 % ein. Bedenken Sie: Das Stammkapital der GmbH muss vollständig liberiert werden und steht dem Unternehmen als Betriebskapital zur Verfügung.

Viele Gründer vergessen ausserdem, dass sie sich selbst ein Gehalt zahlen müssen. Wenn Sie als GmbH-Geschäftsführer tätig sind, benötigen Sie einen angemessenen Lohn – das ist keine Option, sondern eine Pflicht gegenüber der AHV-Ausgleichskasse.

3. Den Firmennamen nicht geprüft

Ein häufiger und ärgerlicher Fehler: Sie haben den perfekten Firmennamen gefunden, die Visitenkarten sind gedruckt, die Website ist online – und dann lehnt das Handelsregisteramt den Namen ab.

Rechtliche Grundlagen

  • Der Firmenname muss sich von allen in der Schweiz bereits eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden (Art. 951 OR).
  • Bei Einzelfirmen muss der Familienname enthalten sein (Art. 945 OR).
  • Bei GmbH und AG muss die Rechtsform im Namen erscheinen (Art. 950 OR).
  • Der Name darf nicht irreführend sein und keine öffentlichen Bezeichnungen verwenden.

So prüfen Sie richtig

Durchsuchen Sie den Zentralen Firmenindex (Zefix) unter zefix.ch. Prüfen Sie auch die Domain-Verfügbarkeit und bestehende Markenrechte über das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE). Reservieren Sie den gewünschten Firmennamen frühzeitig.

Beachten Sie auch, dass ähnlich klingende Namen problematisch sein können – nicht nur identische. Das Handelsregisteramt beurteilt die Verwechslungsgefahr streng. Ein Name wie «Müller Consulting GmbH» wird abgelehnt, wenn bereits eine «Mueller Consulting GmbH» existiert.

4. Keine professionelle Buchhaltung von Anfang an

«Die Buchhaltung mache ich später» – diesen Satz hören wir leider viel zu oft. Wer die Buchhaltung aufschiebt, riskiert nicht nur Ärger mit den Steuerbehörden, sondern verliert auch den Überblick über die eigene finanzielle Situation.

Gesetzliche Pflichten

Gemäss Art. 957 OR sind alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen buchführungspflichtig. Einzelfirmen mit einem Umsatz unter CHF 500'000 pro Jahr können eine vereinfachte Buchführung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) führen (Art. 957 Abs. 2 OR).

Für GmbH und AG gilt die ordentliche Buchführungspflicht nach den Grundsätzen ordnungsmässiger Rechnungslegung (Art. 957a OR). Das bedeutet: doppelte Buchhaltung, Jahresabschluss mit Bilanz und Erfolgsrechnung.

Empfehlung

Richten Sie Ihre Buchhaltung vom ersten Tag an ein. Nutzen Sie eine professionelle Buchhaltungssoftware oder beauftragen Sie eine Treuhandgesellschaft. Die Kosten dafür sind gut investiert und sparen Ihnen langfristig Zeit und Geld.

Gerade für GmbH und AG gilt: Spätestens am Jahresende müssen Sie einen Jahresabschluss mit Bilanz und Erfolgsrechnung vorlegen. Wer dann erst anfängt, Belege zu sortieren, zahlt deutlich mehr für die Treuhandleistung und riskiert Fehler in der Steuererklärung.

5. Die Mehrwertsteuer (MWST) vergessen

Die Mehrwertsteuer ist für viele Neugründer ein blinder Fleck. Dabei kann die MWST-Pflicht bereits kurz nach der Gründung eintreten – und rückwirkend gelten.

Wann sind Sie MWST-pflichtig?

Gemäss Art. 10 MWSTG sind Sie obligatorisch steuerpflichtig, wenn Ihr Umsatz aus steuerbaren Leistungen CHF 100'000 pro Jahr übersteigt. Die Pflicht zur Anmeldung besteht bereits, wenn absehbar ist, dass diese Grenze innerhalb von 12 Monaten erreicht wird.

Häufige Fehler bei der MWST

  • Zu späte Anmeldung: Die MWST-Pflicht kann rückwirkend gelten, inklusive Verzugszinsen.
  • Falsche Abrechnungsmethode: Wählen Sie zwischen der effektiven Methode und der Saldosteuersatzmethode – was günstiger ist, hängt von Ihrer Branche ab.
  • Fehlende MWST-Nummer auf Rechnungen: Ohne korrekte MWST-Angaben können Ihre Kunden keinen Vorsteuerabzug geltend machen.

Tipp

Prüfen Sie bereits vor der Gründung, ob eine freiwillige MWST-Unterstellung sinnvoll ist. Das kann der Fall sein, wenn Sie hohe Vorinvestitionen haben und die Vorsteuer geltend machen möchten.

6. Sozialversicherungen vergessen oder falsch abgerechnet

Als Arbeitgeber sind Sie verantwortlich für die korrekte Abrechnung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge. Aber auch als Selbständigerwerbender müssen Sie sich kümmern.

Diese Sozialversicherungen betreffen Sie

  • AHV/IV/EO: Obligatorisch für alle Erwerbstätigen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je die Hälfte (je 5,3 % des Lohns, Stand 2025/2026).
  • ALV (Arbeitslosenversicherung): 1,1 % je Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
  • BVG (berufliche Vorsorge): Obligatorisch ab einem Jahreslohn von CHF 22'050 (Eintrittsschwelle, Stand 2025/2026).
  • UVG (Unfallversicherung): Berufsunfallversicherung ist für alle Arbeitnehmer obligatorisch.
  • Familienzulagen (FamZG): Kantonale Beitragssätze.

Wichtig für GmbH-Geschäftsführer

Als Geschäftsführer einer GmbH gelten Sie als Angestellter Ihrer eigenen Firma. Sie müssen sich also einen Lohn auszahlen und darauf sämtliche Sozialversicherungsbeiträge abrechnen. Der häufige Fehler: Nur Dividenden auszuzahlen und keinen angemessenen Lohn, was von der Ausgleichskasse korrigiert werden kann.

Melden Sie sich zudem innerhalb von 30 Tagen nach Gründung bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse an. Verspätete Anmeldungen können zu Nachzahlungen mit Verzugszinsen führen. Auch die Anmeldung bei einer Pensionskasse (BVG) und die Unfallversicherung (UVG) dürfen Sie nicht vergessen.

7. Kein Gesellschaftervertrag abgeschlossen

Bei der GmbH regeln die Statuten die wichtigsten Eckpunkte (Art. 776 OR). Doch die Statuten allein reichen oft nicht aus, besonders wenn mehrere Gesellschafter beteiligt sind.

Was ein Gesellschaftervertrag regeln sollte

  • Gewinnverteilung und Entnahmeregeln
  • Arbeitspflichten und Kompetenzen der einzelnen Gesellschafter
  • Vorkaufsrechte und Vorgehensweise beim Austritt eines Gesellschafters
  • Konkurrenzverbot während und nach der Beteiligung
  • Nachfolgeregelung bei Tod oder Handlungsunfähigkeit
  • Entscheidungsfindung bei Pattsituationen (Deadlock-Klausel)

Warum das wichtig ist

Solange das Geschäft gut läuft, braucht man selten einen Vertrag. Aber wenn Unstimmigkeiten auftreten – und die kommen fast immer – fehlt ohne Gesellschaftervertrag eine klare Grundlage. Im schlimmsten Fall muss ein Gericht entscheiden, was teuer und zeitraubend ist.

Ein Gesellschaftervertrag wird notariell oder privatschriftlich abgeschlossen und ergänzt die Statuten. Die Investition in eine professionelle Vertragsgestaltung beträgt wenige hundert Franken – ein Streit ohne klare Regelung kann dagegen leicht fünfstellige Beträge kosten.

8. Falsche Steuerplanung

Steuern sind in der Schweiz nicht nur Bundessache. Kanton und Gemeinde erheben eigene Steuern, und die Unterschiede sind erheblich. Wer hier nicht vorausplant, verschenkt bares Geld – ganz legal.

Typische Fehler

  • Kein Steuervergleich zwischen verschiedenen Standorten
  • Falsche Aufteilung zwischen Lohn und Dividende bei der GmbH
  • Keine Rückstellungen für Steuern im ersten Geschäftsjahr
  • Vergessene Abzüge: Geschäftsfahrzeug, Homeoffice, Weiterbildung, Säule 3a

Grundregel

Bereits bei der Gründung sollten Sie eine grobe Steuerplanung machen. Die Wahl des Firmensitzes, die Rechtsform und die Lohnpolitik beeinflussen Ihre Steuerbelastung massgeblich. Mehr dazu in unserem Ratgeber «Steuern optimieren bei der Firmengründung».

9. Zu spät professionelle Hilfe geholt

Viele Gründerinnen und Gründer versuchen, alles selbst zu machen – von der Gründung über die Buchhaltung bis zur Steuerplanung. Das ist verständlich, denn jeder Franken zählt am Anfang.

Wo sich professionelle Hilfe lohnt

  • Gründungsberatung: Die richtige Rechtsform, optimale Statuten, korrekte Anmeldung
  • Treuhand: Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärung
  • Rechtsberatung: Gesellschaftervertrag, Arbeitsverträge, AGB
  • Versicherungsberatung: Richtige Absicherung von Anfang an

Kosten sparen durch Hilfe

Es klingt paradox, aber professionelle Unterstützung spart langfristig Geld. Eine GmbH-Gründung über firmagründen.jetzt kostet CHF 390 – inklusive Beratung, Statutenerstellung und Handelsregistereintrag. Fehler nachträglich zu korrigieren kostet ein Vielfaches davon.

10. Versicherungen vergessen

Viele Neugründer denken an alles – nur nicht an die richtige Absicherung. Dabei kann ein einziger Schadenfall ohne passende Versicherung das Aus für ein junges Unternehmen bedeuten.

Diese Versicherungen sollten Sie prüfen

  • Betriebshaftpflichtversicherung: Schützt vor Schadenersatzansprüchen Dritter. Für die meisten Branchen dringend empfohlen.
  • Berufshaftpflichtversicherung: Besonders wichtig für Berater, IT-Dienstleister, Treuhänder und ähnliche Berufe.
  • Sachversicherung: Schützt Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte.
  • Rechtsschutzversicherung: Deckt Anwalts- und Gerichtskosten bei Rechtsstreitigkeiten.
  • Erwerbsausfallversicherung (Taggeld): Besonders wichtig für Einzelunternehmer ohne Angestellte.
  • Cyberversicherung: Zunehmend relevant für Unternehmen mit digitalen Geschäftsmodellen.

Obligatorische Versicherungen nicht vergessen

Neben den freiwilligen Versicherungen gibt es obligatorische: Die Unfallversicherung (UVG) für Arbeitnehmer, die Berufliche Vorsorge (BVG) ab der Eintrittsschwelle und die Betriebshaftpflicht in bestimmten regulierten Branchen.

Zusammenfassung: Ihre Checkliste

Damit Sie keinen dieser Fehler machen, hier die wichtigsten Punkte:

  • Rechtsform sorgfältig wählen (GmbH ist für die meisten KMU ideal)
  • Realistischen Finanzplan erstellen
  • Firmennamen im Zefix prüfen
  • Buchhaltung ab Tag 1 einrichten
  • MWST-Pflicht prüfen und rechtzeitig anmelden
  • Sozialversicherungen korrekt abrechnen
  • Gesellschaftervertrag abschliessen
  • Steuerplanung nicht vergessen
  • Frühzeitig professionelle Hilfe holen
  • Versicherungen prüfen und abschliessen

Gründen Sie richtig – mit firmagründen.jetzt

Vermeiden Sie teure Fehler und starten Sie Ihre Firmengründung auf solidem Fundament. Bei firmagründen.jetzt begleiten wir Sie durch den gesamten Gründungsprozess – von der Beratung über die Erstellung der Statuten bis zum Handelsregistereintrag. GmbH-Gründung CHF 390 pauschal, AG-Gründung CHF 490 pauschal, Einzelfirma CHF 150 pauschal. Starten Sie jetzt und profitieren Sie von unserer Erfahrung.

Wir unterstützen Sie gerne

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