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Checkliste Firmengründung Schweiz: Alle Schritte im Überblick

10 Min. Lesezeit

Checkliste Firmengründung Schweiz: So gehen Sie Schritt für Schritt vor

Eine Firma in der Schweiz zu gründen, ist ein überschaubarer Prozess – wenn Sie die einzelnen Schritte kennen und in der richtigen Reihenfolge abarbeiten. Ob GmbH, AG oder Einzelfirma: Jede Rechtsform hat ihre Besonderheiten, aber der Grundablauf ist ähnlich.

Diese Checkliste führt Sie durch alle relevanten Schritte, von der Geschäftsidee bis zur laufenden Buchhaltung. Sie können die Liste als praktischen Leitfaden verwenden und Punkt für Punkt abhaken.

Schritt 1: Geschäftsidee konkretisieren

Bevor Sie sich mit Formalitäten beschäftigen, brauchen Sie eine klare Geschäftsidee. Stellen Sie sich folgende Fragen:

  • Welches Problem lösen Sie? Definieren Sie Ihre Zielgruppe und den konkreten Nutzen Ihres Angebots.
  • Wie unterscheiden Sie sich vom Wettbewerb? Analysieren Sie den Markt und identifizieren Sie Ihr Alleinstellungsmerkmal.
  • Ist die Idee wirtschaftlich tragfähig? Schätzen Sie Umsatzpotenzial und Kosten realistisch ein.

Nehmen Sie sich für diesen Schritt ausreichend Zeit. Viele Gründungen scheitern nicht an der Umsetzung, sondern an einer ungenügend durchdachten Geschäftsidee.

Marktanalyse durchführen

Prüfen Sie, ob es für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung tatsächlich Nachfrage gibt. Nutzen Sie dafür öffentlich zugängliche Daten des Bundesamtes für Statistik (BFS), Branchenverbände und Online-Recherchen. Sprechen Sie nach Möglichkeit mit potenziellen Kunden.

Schritt 2: Rechtsform wählen

Die Wahl der Rechtsform ist eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Firmengründung. In der Schweiz stehen Ihnen hauptsächlich drei Rechtsformen zur Verfügung:

Einzelfirma

  • Kein Mindestkapital erforderlich
  • Einfachste und günstigste Gründungsform
  • Persönliche Haftung des Inhabers mit dem gesamten Privatvermögen
  • Eintragung ins Handelsregister erst ab CHF 100'000 Jahresumsatz obligatorisch (Art. 931 OR), freiwillig jederzeit möglich
  • Geeignet für Freelancer, kleine Dienstleistungsunternehmen und Einzelunternehmer

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

  • Stammkapital: mindestens CHF 20'000, muss vollständig einbezahlt werden (Art. 773 OR)
  • Beschränkte Haftung: Gesellschafter haften nur mit ihrer Einlage
  • Notarielle Beurkundung der Gründung erforderlich (Art. 777 OR)
  • Eintragung ins Handelsregister ist konstitutiv – die GmbH entsteht erst mit der Eintragung
  • Beliebteste Rechtsform für KMU in der Schweiz

AG (Aktiengesellschaft)

  • Aktienkapital: mindestens CHF 100'000 (Art. 621 OR), davon mindestens CHF 50'000 liberiert
  • Beschränkte Haftung auf das Gesellschaftsvermögen
  • Notarielle Beurkundung erforderlich (Art. 629 OR)
  • Höherer administrativer Aufwand, aber mehr Flexibilität bei der Kapitalbeschaffung
  • Geeignet für grössere Vorhaben und Unternehmen mit mehreren Investoren

Für die meisten Gründer ist die GmbH die ideale Wahl: Sie bietet Haftungsschutz bei vergleichsweise geringem Aufwand und Kosten.

Schritt 3: Firmennamen prüfen und festlegen

Der Firmenname muss einzigartig und unterscheidbar sein. Für die Namensprüfung steht Ihnen der Zentrale Firmenindex (Zefix) unter zefix.ch zur Verfügung.

Regeln für den Firmennamen

  • Einzelfirma: Muss den Familiennamen des Inhabers enthalten (Art. 945 OR). Fantasiebezeichnungen allein sind nicht zulässig.
  • GmbH: Kann frei gewählt werden, muss aber den Zusatz «GmbH» enthalten (Art. 950 OR).
  • AG: Kann frei gewählt werden, muss den Zusatz «AG» enthalten (Art. 950 OR).
  • Der Name darf nicht irreführend sein und keine öffentlichen Bezeichnungen enthalten, die den Anschein einer amtlichen Funktion erwecken.
  • Prüfen Sie auch die Markenverfügbarkeit beim Institut für Geistiges Eigentum (IGE) unter ige.ch.

Legen Sie sich frühzeitig auch eine passende Domain und Social-Media-Kanäle sicher.

Schritt 4: Businessplan erstellen

Ein Businessplan ist nicht nur für die Finanzierung wichtig, sondern hilft Ihnen auch, Ihre Strategie zu durchdenken. Er sollte folgende Elemente enthalten:

  • Executive Summary: Kurze Zusammenfassung des Vorhabens
  • Geschäftsmodell: Wie verdienen Sie Geld?
  • Marktanalyse: Zielgruppe, Wettbewerb, Marktpotenzial
  • Marketing- und Vertriebsstrategie: Wie erreichen Sie Ihre Kunden?
  • Organisationsstruktur: Wer ist beteiligt, welche Rollen gibt es?
  • Finanzplan: Umsatzprognose, Kostenplanung, Liquiditätsplanung für mindestens 3 Jahre
  • Meilensteine und Zeitplan: Konkrete Ziele und Deadlines

Auch wenn kein Gesetz einen Businessplan verlangt: Banken, Investoren und Bürgschaftsgenossenschaften erwarten diesen für eine Finanzierung.

Schritt 5: Finanzierung sicherstellen

Prüfen Sie, wie Sie Ihre Gründung und die erste Betriebsphase finanzieren. Die häufigsten Finanzierungsquellen in der Schweiz sind:

  • Eigenkapital: Eigene Ersparnisse, Einlagen der Gesellschafter
  • Bankkredit: Klassische Finanzierung, oft mit Sicherheiten
  • Bürgschaftsgenossenschaften: Erleichtern die Kreditvergabe für KMU (z. B. BG Mitte, BG Ost, Cautionnement romand)
  • Vorbezug Pensionskasse / Säule 3a: Möglich für den Aufbau einer selbstständigen Erwerbstätigkeit (Art. 5 BVV 2)
  • Investoren und Business Angels: Für innovative oder skalierbare Geschäftsmodelle
  • Crowdfunding: Alternative Finanzierungsform über Plattformen

Planen Sie grosszügig. Viele Gründer unterschätzen die Kosten der ersten Monate, in denen noch keine oder wenige Einnahmen fliessen.

Schritt 6: Stammkapital einzahlen (GmbH/AG)

Bei der Gründung einer GmbH oder AG müssen Sie das Gesellschaftskapital auf ein Sperrkonto bei einer Schweizer Bank einzahlen, bevor die notarielle Beurkundung stattfindet.

GmbH

  • Mindestens CHF 20'000 Stammkapital
  • Muss vollständig liberiert (einbezahlt) werden (Art. 777c OR)
  • Sacheinlagen sind möglich, erfordern aber einen speziellen Gründungsbericht

AG

  • Mindestens CHF 100'000 Aktienkapital
  • Davon müssen mindestens CHF 50'000 liberiert werden (Art. 621 OR)
  • Der Rest kann später eingefordert werden

Das Sperrkonto wird nach der Handelsregistereintragung freigegeben und das Geld steht der Gesellschaft zur Verfügung.

Tipp: Eröffnen Sie das Kapitaleinzahlungskonto frühzeitig. Manche Banken verlangen umfangreiche Unterlagen und einen persönlichen Termin. Planen Sie mindestens 1–2 Wochen Vorlaufzeit ein.

Schritt 7: Gründungsdokumente vorbereiten

Je nach Rechtsform benötigen Sie unterschiedliche Dokumente:

Für die GmbH

  • Statuten (Gesellschaftsvertrag) gemäss Art. 776 OR
  • Gründungsprotokoll (Errichtungsakt)
  • Stampa-Erklärung: Bestätigung, dass keine weiteren Sacheinlagen oder Sachübernahmen bestehen
  • Lex-Friedrich-Erklärung: Erklärung zum Grundstückerwerb durch Personen im Ausland
  • Genehmigung der ursprünglichen Statuten durch die Gesellschafter
  • Nachweis der Kapitaleinzahlung (Bankbestätigung)

Für die AG

  • Statuten gemäss Art. 626 OR
  • Errichtungsakt (Gründungsprotokoll)
  • Stampa- und Lex-Friedrich-Erklärung
  • Nachweis der Kapitaleinzahlung
  • Gründungsbericht (bei qualifizierter Gründung)

Für die Einzelfirma

  • Anmeldeformular des zuständigen Handelsregisteramtes
  • Kopie eines gültigen Ausweises
  • Keine Statuten, kein Notar erforderlich

Schritt 8: Notarielle Beurkundung (GmbH/AG)

Die Gründung einer GmbH oder AG muss öffentlich beurkundet werden. Das heisst, ein Notar bestätigt die Gründung in einem offiziellen Akt. An diesem Termin werden die Statuten genehmigt, die Organe gewählt und die Gründungserklärungen abgegeben.

Die Kosten für den Notar variieren je nach Kanton und Komplexität, liegen aber in der Regel zwischen CHF 700 und CHF 2'000.

Wichtig: Die notarielle Beurkundung kann in einem anderen Kanton stattfinden als dem des Firmensitzes. So können Sie beispielsweise eine GmbH mit Sitz in Bern bei einem Notar in St. Gallen beurkunden lassen.

Schritt 9: Eintragung ins Handelsregister

Nach der notariellen Beurkundung (bzw. bei der Einzelfirma nach Einreichung des Anmeldeformulars) erfolgt die Anmeldung beim zuständigen kantonalen Handelsregisteramt. Die Eintragung wird anschliessend im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert.

Gebühren für die Handelsregistereintragung

Die Gebühren variieren je nach Kanton, liegen aber typischerweise bei:

  • Einzelfirma: ca. CHF 80–150
  • GmbH: ca. CHF 400–600
  • AG: ca. CHF 400–600
  • SHAB-Publikation: ca. CHF 50

Nach der Eintragung erhalten Sie eine Handelsregisternummer (CHE-Nummer), die auch als UID-Nummer (Unternehmens-Identifikationsnummer) dient.

Schritt 10: AHV-Ausgleichskasse anmelden

Jedes Unternehmen mit Angestellten – und jeder Selbstständigerwerbende – muss sich bei einer AHV-Ausgleichskasse anmelden. Die Anmeldung muss innert 30 Tagen nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Was wird abgerechnet?

  • AHV/IV/EO-Beiträge: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je die Hälfte (Stand 2025/2026: zusammen 10,6 % des AHV-pflichtigen Lohns)
  • Arbeitslosenversicherung (ALV): Beiträge bis zu einer bestimmten Lohnobergrenze
  • Familienzulagen (FAK): Arbeitgeberbeitrag, variiert je nach Kanton

Tipp: Sie können zwischen einer kantonalen und einer Verbandsausgleichskasse wählen. Vergleichen Sie die Verwaltungskostenbeiträge.

Schritt 11: Mehrwertsteuer (MWST) prüfen

Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab CHF 100'000 sind obligatorisch mehrwertsteuerpflichtig (Art. 10 MWSTG). Eine freiwillige Unterstellung ist jederzeit möglich und kann sinnvoll sein, wenn Sie viele Vorleistungen mit MWST beziehen.

Wichtige MWST-Sätze (Stand 2025/2026)

  • Normalsatz: 8,1 %
  • Reduzierter Satz: 2,6 % (z. B. Lebensmittel, Medikamente)
  • Sondersatz für Beherbergung: 3,8 %

Die Anmeldung erfolgt bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Sie können zwischen der effektiven Methode und der Saldosteuersatzmethode wählen. Letztere ist für kleine Unternehmen oft einfacher.

Schritt 12: Versicherungen abschliessen

Bestimmte Versicherungen sind in der Schweiz obligatorisch, andere empfehlenswert:

Obligatorische Versicherungen

  • Unfallversicherung (UVG): Pflicht für alle Arbeitnehmer. Berufsunfallversicherung (BU) ab dem ersten Arbeitstag, Nichtberufsunfallversicherung (NBU) ab 8 Stunden pro Woche (Art. 1a UVG).
  • Berufliche Vorsorge (BVG): Pflicht für Arbeitnehmer ab einem Jahreslohn von CHF 22'680 (Eintrittsschwelle, Stand 2025/2026).
  • Krankentaggeldversicherung: Nicht gesetzlich obligatorisch, aber in vielen Branchen via GAV vorgeschrieben und generell empfehlenswert.

Empfohlene Versicherungen

  • Betriebshaftpflichtversicherung: Schützt gegen Schadenersatzforderungen Dritter
  • Sachversicherung: Schutz für Inventar, Maschinen, Waren
  • Rechtsschutzversicherung: Für gewerbliche Streitigkeiten
  • Erwerbsausfall- / Krankentaggeldversicherung: Wichtig für Selbstständige, die keinen UVG-Schutz haben

Schritt 13: Buchhaltung einrichten

Jedes im Handelsregister eingetragene Unternehmen ist buchführungspflichtig (Art. 957 OR). Richten Sie Ihre Buchhaltung von Anfang an sauber ein.

Anforderungen

  • Einzelfirma unter CHF 500'000 Umsatz: Vereinfachte Buchführung (Einnahmen-/Ausgabenrechnung) zulässig (Art. 957 Abs. 2 OR)
  • GmbH und AG: Doppelte Buchhaltung (Bilanz und Erfolgsrechnung) obligatorisch
  • Aufbewahrungspflicht: Geschäftsbücher und Belege müssen 10 Jahre aufbewahrt werden (Art. 958f OR)

Buchhaltungssoftware

Nutzen Sie eine Schweizer Buchhaltungssoftware, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Gängige Lösungen sind unter anderem Bexio, Klara, Abacus oder Run my Accounts.

Tipp: Wenn Sie sich nicht selbst um die Buchhaltung kümmern möchten, beauftragen Sie frühzeitig einen Treuhänder. Die Kosten für eine kleine GmbH liegen typischerweise bei CHF 2'000–5'000 pro Jahr.

Zusammenfassung: Ihre Gründungscheckliste auf einen Blick

  • Geschäftsidee konkretisieren und Markt analysieren
  • Rechtsform wählen (Einzelfirma, GmbH oder AG)
  • Firmennamen im Zefix prüfen und Domain sichern
  • Businessplan erstellen
  • Finanzierung sicherstellen
  • Stammkapital / Aktienkapital auf Sperrkonto einzahlen (GmbH/AG)
  • Gründungsdokumente vorbereiten (Statuten, Erklärungen)
  • Notarielle Beurkundung durchführen (GmbH/AG)
  • Anmeldung beim Handelsregister
  • AHV-Ausgleichskasse anmelden
  • MWST-Pflicht prüfen und ggf. anmelden
  • Obligatorische Versicherungen abschliessen (UVG, BVG)
  • Buchhaltung einrichten

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Wir begleiten Sie durch den gesamten Gründungsprozess. GmbH CHF 390 pauschal, AG CHF 490 pauschal, Einzelfirma CHF 150 pauschal – alles inklusive: Beratung, Dokumente, Notariat, Beurkundung und Einreichung. Einzig die staatliche HR-Gebühr kommt hinzu. Sparen Sie Zeit und vermeiden Sie Fehler. Starten Sie jetzt auf www.firmagründen.jetzt

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